Region: Tyskland

Aufenthaltsrecht - Einführung kulturkundlicher Pflichtschulungen für Asylbewerber

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
201 Støttende 201 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

201 Støttende 201 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2015
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

21.07.2016 04.22

Pet 1-18-06-26-025729Aufenthaltsrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung

Mit der Petition wird die Einführung von kulturkundlichen Pflichtschulungen für

Flüchtlinge, einschließlich eines Abschlusstests, gefordert.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht

wurde, liegen dem Petitionsausschuss 201 Mitzeichnungen und

159 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden

Aspekt gesondert eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass den

Flüchtlingen in den Schulungen die deutsche Alltagskultur auf der Grundlage des

Grundgesetzes vermittelt werden solle. Zum Abschluss müsse ein schriftlicher Test

bestanden werden. Alltägliches Wissen könne bei den Flüchtlingen aus anderen

Kulturkreisen nicht vorausgesetzt werden und müsse daher noch vor dem Erlernen

der deutschen Sprache vermittelt werden. Neben Rechten müssten auch Pflichten

bundesweit einheitlich vermittelt werden. Das Bereitstellen von Information sei eine

Bringschuld des Staates. Es reiche nicht aus, das Grundgesetz auf Arabisch zu

verteilen, da sich die Umsetzung der formulierten Werteordnung nicht unmittelbar

jedem erschließe. Integration und die Vermittlung der kulturellen Werte dürfe den

Flüchtlingen nicht selbst überlassen werden, sondern müsse institutionell begleitet und

der Lernerfolg kontrolliert werden. Als Wissensvermittler kämen interessierte Nicht-

Pädagogen, Staatsbedienstete sowie Bürger in Betracht.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.



Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie

folgt zusammenfassen:

Zunächst stellt der Ausschuss fest, dass die Integration von rechtmäßig auf Dauer im

Bundesgebiet lebenden Zuwanderern in das wirtschaftliche, kulturelle und

gesellschaftliche Leben in Deutschland gemäß §§ 43 bis 45 des Aufenthaltsgesetzes

(AufenthG) bereits gefördert und gefordert wird. Insbesondere weist der Ausschuss

auf den nach § 43 Absatz 2 Satz 1 AufenthG vorgesehenen Integrationskurs hin, der

das Grundangebot des Bundes zur Integration darstellt. Ziel des Integrationskurses ist

es, den Zuwanderern die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte

in Deutschland erfolgreich zu vermitteln. Die Zuwanderer sollen auf diese Weise mit

den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so vertraut werden, dass sie befähigt sind,

ohne Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens

selbstständig handeln zu können. Der Ausschuss hebt hervor, dass insbesondere die

Vermittlung der demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien Deutschlands

wesentliches Anliegen ist. Dies umfasst die Verfassungsgrundsätze wie

Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie die Religionsfreiheit. Der

Integrationskurs besteht aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs. Im Rahmen

des Orientierungskurses wird den Teilnehmern u. a. die deutsche Kultur, Geschichte

und Rechtsordnung vermittelt. Hinsichtlich der weiteren Rahmenbedingungen und der

einzelnen Inhalte des Integrationskurses verweist der Ausschuss auf die Internetseite

des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt), die dazu Informationen

bereitstellt (abrufbar unter: www.bamf.de/DE/Infothek/TraegerIntegrationskurse

/traegerintegrationskurse-node.html). Der Ausschuss stellt fest, dass die

Integrationskurse die mit der Petition geforderten Inhalte demnach vollumfänglich

abbilden.

Der bestehende rechtliche Regelungsrahmen ist darauf angelegt, günstige

Bedingungen für die Integration der Zuwanderer und der sich auf Dauer in Deutschland

aufhaltenden Ausländer zu schaffen und ihre Eingliederung in die Gesellschaft zu

fördern. Sobald die Bleibeperspektive der zugewanderten Personen feststeht, werden

sie in den Integrationskursen zeitnah mit der deutschen Rechts- und Sozialordnung

vertraut gemacht.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass Integrationskurse seit 2005 durchgeführt werden

und somit in diesem Bereich hohes Erfahrungspotenzial vorliegt. Das Angebot



unterliegt seither einer kontinuierlichen Kontrolle, in deren Rahmen inhaltliche und

methodische Anpassungen an neue Anforderungen sowie Zielgruppen-

differenzierungen vorgenommen werden. Auch die Lehrkräfte gehen situations- und

teilnehmerbezogen auf soziale Themenstellungen, Verhaltensweisen und

Alltagssituationen ein.

Hinsichtlich der Forderung Pflichtschulungen einzuführen, die mit einem schriftlichen

Test abgeschlossen werden, merkt der Ausschuss an, dass dies im Rahmen der

Integrationskurse bereits vorgesehen ist. Die Abschlussprüfung umfasst eine

Sprachprüfung sowie den Test „Leben in Deutschland“. Letzterer findet im Anschluss

an den Orientierungskurs statt. Zudem erhalten die Teilnehmer nach erfolgreicher

Sprachprüfung ein Zertifikat, das den erreichten Grad der deutschen

Sprachkenntnisse angibt.

Mit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes am 24. Oktober 2015

wurde in Anbetracht der aktuellen Flüchtlingssituation § 44 Absatz 4 Satz 2 AufenthG

dahingehend ergänzt, dass nun auch alle Zuwanderer mit einer sicheren

Bleibeperspektive die Möglichkeit zur frühzeitigen Teilnahme an einem

Integrationskurs erhalten. Der Ausschuss begrüßt diese Neuregelung, stellt aber

gleichzeitig fest, dass die kurzfristig enorm gestiegene Nachfrage nach den Kursen

aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation zu Kapazitätsengpässen geführt hat.

Hinsichtlich der qualitativen Ausgestaltung sind dem Ausschuss allerdings keine

Anhaltspunkte ersichtlich, die eine inhaltliche Korrektur der bestehenden

Integrationskurse bedingen würden.

Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass das Bundesamt derzeit an einem Konzept

für die Vermittlung von Inhalten und Werten des Grundgesetzes für Flüchtlinge

arbeitet, bei denen zunächst keine gesicherte Bleibeperspektive vorhersehbar ist und

somit erst das Ergebnis des Asylverfahrens abgewartet werden muss. Auch diese

Personengruppe soll frühzeitig hinsichtlich der im Orientierungskursteil des

Integrationskurses vermittelten Inhalte erreicht werden. Neben der Rechtsordnung soll

in diesem Schulungsprogramm das Verhalten im Alltag und die Grundlagen der

deutschen Alltagskultur sowie die Regeln des Zusammenlebens vermittelt werden.

Vor dem Hintergrund der Ausführungen sieht der Ausschuss hinsichtlich weiterer

Schulungsmaßnahmen, die über die Inhalte des Integrationskurses und des in der

Planung befindlichen Schulungsprogramms des Bundesamtes hinausgehen, keinen

parlamentarischen Handlungsbedarf. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das



Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung (PDF)


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