Aufenthaltsrecht - Einrichtung eines Asylrates

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
51 Unterstützende 51 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

51 Unterstützende 51 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

22.06.2018, 04:23

Pet 1-18-06-26-028051

Aufenthaltsrecht


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert die Einrichtung eines Asylrates, um die Partizipation von
asylsuchenden Flüchtlingen in Deutschland zu verbessern und ihnen mehr
Stimmgewicht in der öffentlichen Diskussion zu verschaffen.
Zur Begründung führt der Petent aus, dass in der öffentlichen und parlamentarischen
Diskussion bezüglich des Umgangs mit asylsuchenden Flüchtlingen, eben genau
diese Gruppe aus der öffentlichen Debatte ausgegrenzt würde. Mit der Einrichtung
eines Vertretungsgremiums, welches von allen in Deutschland registrierten
Flüchtlingen gewählt werden sollte, hätte die Öffentlichkeit ein Gegenüber, welches
die Interessen der Flüchtlinge zentral artikulieren könnte. Hierfür müsse diesem
Gremium sowohl ein Rede- als auch ein Stimmrecht eingeräumt werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt. Sie
wurde von 51 Mitzeichnern online unterstützt. Außerdem gingen 42
Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bunderegierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bunderegierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss weist darauf hin, dass Partizipation unterschiedliche Formen und
Abstufungen der Beteiligung umfasst. Hinsichtlich des Begriffs der Partizipation muss
zwischen sozialer und politischer Partizipation unterschieden werden. Erste zielt vor

allem auf eine soziokulturelle Teilhabe ab, während letztere explizit den Versuch der
politischen Einflussnahme impliziert.
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass sich die Bundesregierung aktiv für die soziale
und gesellschaftliche Teilhabe der Asylsuchenden in Deutschland einsetzt. Bereits
vor zehn Jahren hat die Bunderegierung die Integration zu einer gesamtstaatlichen
Aufgabe erklärt. Das wichtigste staatliche Grundangebot zur Integration ist seither
der Integrationskurs (§ 43 Aufenthaltsgesetz – AufenthG). Dieser besteht in der
Regel aus einem Sprach- und Orientierungskurs. Zuwanderer sollen dadurch mit den
Lebensverhältnissen im Bundesgebiet soweit vertraut gemacht werden, dass sie
ohne Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens
selbständig handeln können.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus auf die aktuell steigenden
Zuwanderungszahlen reagiert, um den damit ebenfalls gestiegenen Anforderungen
an die Integration und Teilhabe von Zuwanderern auch künftig gerecht zu werden.
So wurden mit Inkraftsetzung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes im
Oktober 2015 die Integrationskurse für Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive
geöffnet. Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive soll dadurch eine zügige
Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Dies bildet
die Voraussetzung für soziale Teilhabe an der deutschen Gesellschaft.
Der Einrichtung eines Asylrates, wie vom Petenten gefordert, steht die
Bundesregierung dagegen zurückhaltend gegenüber. Erfahrungen mit Ausländer-
und Integrationsräten zeigen, dass eine soziokulturelle Teilhabe eine Voraussetzung
für eine gelingende politische Partizipation darstellt. Ungeachtet dessen ist fraglich,
wie ein entsprechender Asylrat institutionell gestaltet und legitimiert werden könnte.
Im Hinblick auf die Heterogenität der Asylsuchenden in Deutschland und den damit
verbundenen unterschiedlichen Interessen erscheint die Konsensfähigkeit eines
entsprechenden Gremiums, die für eine kohärente Repräsentation unablässig ist,
problematisch.
Darüber hinaus scheint eine Ansiedlung eines Asylrates auf Bundesebene wenig
sinnvoll. Eine eventuelle politische Organisation von Asylsuchenden müsste auf
Länder- oder kommunaler Ebene erfolgen, da die wesentliche Integrationsarbeit in
den Kommunen stattfindet. Auf Länderebene existieren in den jeweiligen
Landesflüchtlingsräten bereits unabhängige Vertretungen der in den Bundesländern
engagierten Flüchtlingsselbstorganisationen, Unterstützungsgruppen und
Solidaritätsinitiativen.

Insofern zielen die Bemühungen der Bundesregierung vorrangig auf eine
soziokulturelle Teilhabe mit dem langfristigen Ziel dadurch ebenfalls eine politische
Partizipation der Zugewanderten zu ermöglichen. Aufgrund der angeführten Gründe
hinsichtlich der Organisationsfähigkeit der Asylsuchenden und der bereits
bestehenden Vertretungen von Flüchtlingen auf Länderebene soll der Forderung des
Petenten nach der Einrichtung eines Asylrates auf Bundesebene nicht nähergetreten
werden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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