Aufenthaltsrecht - Einrichtung eines nationalen interministeriellen Migrationskrisenstabes zur Koordination der Flüchtlingsströme

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
42 Ondersteunend 42 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

42 Ondersteunend 42 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2015
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

21-02-2018 03:22

Pet 1-18-06-26-024861

Aufenthaltsrecht


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.02.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Bundesregierung einen nationalen
interministeriellen Migrationskrisenstab zur Koordinierung der Flüchtlingsströme
einrichtet und diesen mit weitreichenden Vollmachten und ausreichenden finanziellen
Mitteln zur bundesweiten Verteilung, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen
ausstattet.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 42 Mitzeichnungen und
20 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der derzeitige
Flüchtlingszustrom eine nationale Notlage darstelle und daher ein Krisenstab
einzurichten sei. Länder und Kommunen seien mit der großen Flüchtlingszahl
überfordert und müssten organisatorisch entlastet werden. Es fehle ein
Verwaltungsorgan, das schnell und bundesweit die Migrationsbewegung kontrolliere.
Der Flüchtlingsbeauftragten würden entsprechende Kompetenzen fehlen. Trotz der
zugespitzten Lage gäbe es keinen politischen „Masterplan“ zur Bewältigung des
Flüchtlingszustroms. Gerade vor dem Hintergrund, den Flüchtlingen noch vor Einbruch
des Winters 2015/2016 einen menschenwürdigen Aufenthalt nach der Ankunft in
Deutschland zu gewähren, sei die Einrichtung eines nationalen interministeriellen
Migrationskrisenstabes unerlässlich.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss weist einführend darauf hin, dass die Bundesregierung die
Herausforderungen, welche mit der großen Zahl der Asyl- und Schutzsuchenden in
Deutschland und Europa einhergehen, als nationale Aufgabe betrachtet. Ferner teilt
die Bundesregierung die Einschätzung, dass zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms
nach Deutschland und in die Europäische Union koordinierende und organisatorische
Maßnahmen erforderlich sind.
In der Sitzung am 7. Oktober 2015 hat das Bundeskabinett daher ein
Koordinierungskonzept zur Bewältigung der Flüchtlingssituation beschlossen. Die
politische Gesamtkoordinierung obliegt danach dem Chef des Bundeskanzleramtes,
Minister Peter Altmaier. Zur Unterstützung wird im Bundeskanzleramt ein Stab
„Flüchtlingspolitik“ eingerichtet.
Die operative Koordinierung fachlicher, organisatorischer, rechtlicher und finanzieller
Aspekte der Flüchtlingslage obliegt weiterhin dem Bundesministerium des Innern
(BMI) unter verantwortlicher Mitwirkung der Bundesressorts. Insoweit erfolgt eine
Bündelung der operativen Verantwortlichkeiten der verschiedenen Ressorts im BMI.
Hinsichtlich der Forderung, die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Ministerien
auszubauen und einen interministeriellen Krisenstab einzurichten, verweist der
Ausschuss auf den eingesetzten Lenkungsausschuss „Bewältigung der
Flüchtlingslage“ auf der Ebene der Staatssekretäre der Bundesministerien. Dieser
wurde zur Koordination der zuständigen Ressorts der Bundesregierung eingesetzt und
mit Beschluss des Bundeskabinetts vom 7. Oktober 2015 erweitert. Der
Lenkungsausschuss unterliegt der Leitung der im BMI für Migration und Flüchtlinge
zuständigen Staatssekretärin und tagt auf Staatssekretärsebene. Ständige Mitglieder
des Lenkungsausschuss sind neben Vertretern aller Bundesministerien, Vertreter des
Bundeskanzleramtes, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge
und Integration sowie Vertreter des Bundespresseamtes.
Zudem wurde zur Unterstützung der Hausleitung des BMI im August 2015 ein Stab zur
Koordinierung der Flüchtlings- und Asylbewerberaufnahme im BMI eingerichtet.
Dieser soll die Koordination des Zusammenwirkens des BMI mit den Bundesressorts,
mit den Ländern und den Geschäftsbereichsbehörden des BMI sicherstellen.

Der Ausschuss teilt die Einschätzung, dass den Ländern und Kommunen in der
Aufgabenbewältigung aufgrund der verfassungsmäßigen Zuständigkeit eine
besondere Bedeutung zukommt. Insoweit weist der Ausschuss auf den im
August 2015 eingerichteten Bund-Länder-Koordinierungsstab Asyl hin. Dieser wird
koordiniert von der Bundesregierung unter Federführung des BMI und sorgt in täglicher
Abstimmung für die enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern, um gemeinsam
Lösungen für die akut auftretenden Probleme bei der Registrierung, Verteilung,
Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden sowie der Bearbeitung der
Asylverfahren zu finden und zu beschließen. Der Bund-Länder-Koordinierungsstab
besteht aus ständigen Vertretern der Länder und des BMI. Je nach
Tagesordnungspunkten werden darüber hinaus Vertreter des Bundeskanzleramtes
sowie der zuständigen Ressorts und Behörden eingeladen.
Der Ausschuss merkt an, dass über die Einrichtung zentraler Koordinierungsstellen
hinaus in Abstimmung der politischen Vorgaben für die Bewältigung der nationalen
Herausforderung regelmäßig Treffen der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stattfinden. Der Ausschuss
hebt diesbezüglich das Treffen am 24. September 2015 hervor, bei dem u. a.
erhebliche finanzielle Entlastungen der Länder und Kommunen durch den Bund
beschlossen wurden. Demnach übernimmt der Bund künftig die Kosten für die
Asylbewerber in Höhe einer Pauschale von 670 Euro pro Flüchtling und Monat. Die
Kostenübernahme beginnt mit der Erstregistrierung und endet bei
Verfahrensabschluss. Zudem beteiligt sich der Bund künftig mit 500 Mio. Euro am
sozialen Wohnungsbau und leistet einen Beitrag zur Finanzierung der Kosten für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Mio. Euro jährlich.
Zusammenfassend stellt der Ausschuss fest, dass die Maßnahmen der
Bundesregierung zur Bewältigung der Flüchtlingssituation auf hoher politischer Ebene
erfolgen und den Erfordernissen der engen Verknüpfung sowohl innerhalb des BMI,
innerhalb der gesamten Bundesregierung und zwischen Bund und Ländern Rechnung
tragen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen entsprochen worden ist.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung - dem Bundesministerium des Innern - zur Erwägung zu überweisen,
ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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