Aufenthaltsrecht - Getrennte und eindeutig unterscheidbare Aufführung des Vor- und Zunamens auf dem elektronischen Aufenthaltstitel

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
73 Unterstützende 73 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

73 Unterstützende 73 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

12.10.2019, 04:25

Pet 1-19-06-26-002230 Aufenthaltsrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass künftig auf dem elektronischen
Aufenthaltstitel Vor- und Nachname analog zum Personalausweis getrennt und
eindeutig unterscheidbar aufgeführt werden.

Hierzu führt der Petent aus, dass viele Namen nicht geläufig seien und in einigen
Fällen sowohl als Vor- als auch Nachnamen auftreten könnten. Die eindeutige
Unterscheidbarkeit könne zu einer Reduktion von Polizeieinsätzen führen, die für die
Feststellung der Personalien – etwa im Rahmen der Erhebung eines erhöhten
Beförderungsentgeltes bei Fahrscheinkontrollen – notwendig seien.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 73 Mitzeichnungen und zehn Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium des
Innern (BMI) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich nach eingehender Prüfung der
seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Einführend hält der Petitionsausschuss fest, dass der deutsche Personalausweis für
deutsche Staatsangehörige nach deutschem Recht ausgestellt wird. Bei Ausstellung
wird der Name mit allen Namensbestandteilen so übernommen, wie er in den
deutschen Personenstandsregistern geführt wird. Hier findet das deutsche
Namensrecht Anwendung.
Die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels richtet sich an ausländische
Staatsangehörige. Legt ein Ausländer in Deutschland zum Nachweis seiner Identität
einen Pass oder Passersatz seines Heimatlandes vor, wird in der Regel dieser Name
in das Ausländerzentralregister übertragen. Oftmals kann deshalb bereits bei
Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels zwischen Vor- und Nachnamen
unterschieden werden. Die Namensgebung ist jedoch weltweit unterschiedlich
geregelt. Sie richtet sich nach dem geltenden Recht im jeweiligen Herkunftsstaat. So
existieren Namenssysteme, in denen keine Vor- oder Nachnamen eingesetzt werden.
Eine Unterscheidung dieser Namen in das in Deutschland gebräuchliche,
europäisch-westliche Vor- und Nachnamensystem ist nicht immer ohne weiteres
möglich. Besitzt ein Ausländer keinen Vor- oder Nachnamen, ist vorgesehen, alle
Namensbestandteile auf dem elektronischen Aufenthaltstitel in einer Zeile als
Blocknamen zu erfassen. Vor diesem Hintergrund lassen sich bei der im Einzelfall
erforderlichen näheren Identitätsfeststellung etwaige Erschwernisse nicht immer
vermeiden, werden aber aus Sicht des BMI als notwendig und angemessen beurteilt.

Der Petitionsausschuss vermag nach umfassender Prüfung der Sach- und
Rechtslage, die vom Petenten erhobene Forderung nicht zu unterstützen. Er empfiehlt
daher im Ergebnis, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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