Aufenthaltsrecht - Kenntnisnahme/Anerkennung des Grundgesetzes durch Asylsuchende

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
301 Ondersteunend 301 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

301 Ondersteunend 301 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2015
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

11-09-2017 12:57

Pet 1-18-06-26-028168

Aufenthaltsrecht


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent begehrt mit der Eingabe, dass Flüchtlinge im Zuge ihrer Registrierung eine
Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und das Grundgesetz sowie die darin
verankerten Werte, insbesondere Artikel 1 bis 3 des Grundgesetzes, anzuerkennen
haben.
Zur Begründung seines Anliegens trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die
Grenzen für die Gewährung von Asyl dort liegen sollten, wo das in der Bundesrepublik
Deutschland geltende Grundgesetz vermeintlich nicht anerkannt oder gegen Gesetze
verstoßen werde. Insbesondere hebt der Petent hierbei die mutmaßliche Missachtung
des Wertesystems des Grundgesetzes durch eine Vielzahl von Zuwanderern im
Zusammenhang mit der Anerkennung des Selbstbestimmungsrechtes der Frauen
hervor. Der Petent fordert daher eine umfassende Aufklärung von Zuwanderern bereits
bei deren Einreise ins Bundesgebiet.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 302 Mitzeichnungen sowie
41 Diskussionsbeiträge ein. Die Petition wurde sehr kontrovers diskutiert.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss 36 weitere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Zusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Der Petent fordert eine Art Wertevertrag mit besonderem Augenmerk auf die Artikel 1
bis 3 des Grundgesetzes, dem Asylsuchende in Deutschland bei ihrer Ankunft
zustimmen sollen. Eine Weigerung der Zustimmung oder eine Verletzung dieser
Vereinbarung soll nach der Vorstellung des Petenten u. a. durch aufenthaltsrechtliche
Maßnahmen sanktioniert werden.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass der Integration, nicht zuletzt vor dem
Hintergrund der aktuell steigenden Zuwandererzahlen, eine herausragende
Bedeutung zukommt. Die Bundesregierung hat die Integration bereits vor zehn Jahren
mit der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes zu einer staatlichen Aufgabe
erklärt. Die rechtliche Grundlage der Integration von rechtmäßig und auf Dauer im
Bundesgebiet lebenden Zuwanderern in das wirtschaftliche, kulturelle und
gesellschaftliche Leben bilden seither die §§ 43 ff. des Gesetzes über den Aufenthalt,
die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG).
Das staatliche Grundangebot zur Integration ist der Integrationskurs (§ 43 AufenthG).
Dieser besteht in der Regel aus einem 600-stündigen Sprachkurs sowie einem
60- stündigen Orientierungskurs. Ziel des Integrationskurses ist es, den Zuwanderern
erfolgreich ausreichende Sprachkenntnisse bis zum sogenannten B1-Niveau des
gemeinsamen europäischen Referenzrahmens sowie Kenntnisse der Rechtsordnung,
der Kultur und der Geschichte zu vermitteln. Ein wichtiges Anliegen des
Orientierungskurses stellt in diesem Kontext insbesondere die Vermittlung der
Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Gleichberechtigung von Mann und Frau, der
Toleranz und der Religionsfreiheit dar. Zuwanderer sollen dadurch mit den
Lebensverhältnissen im Bundesgebiet soweit vertraut gemacht werden, dass sie ohne
Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens
selbständig handeln können.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus auf die aktuell steigenden
Zuwanderungszahlen reagiert, um den damit ebenfalls gestiegenen Anforderungen an
die Integration auch künftig gerecht zu werden. So wurden mit Inkraftsetzung des
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes im Oktober 2015 die Integrationskurse für
Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Asylbewerbern mit guter
Bleibeperspektive soll dadurch eine zügige Integration in die Gesellschaft und den
Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Die Integrationspolitik des Bundes folgt seit 2005 dem Grundsatz des Förderns und
Forderns. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Staat, Zuwanderern ein
angemessenes Integrationsangebot zur Verfügung zu stellen. Zugleich fordert er von
den Zuwanderern, eigene Anstrengungen für ihre Integration zu unternehmen. Bereits
heute kann die Verletzung der Teilnahmepflicht von zur Teilnahme an einem
Integrationskurs verpflichteten Zuwanderern mit Leistungskürzungen und sogar mit
der Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis geahndet werden (§ 44a Abs. 3
AufenthG).
Der Petent weist zu Recht auf die besondere Bedeutung einer frühen Vermittlung der
Rechtsordnung, der Werte und der Kultur Deutschlands bei der Integration hin. Um
auch diejenigen Personen frühestmöglich zu erreichen, die (noch) keinen
Integrationskurs besuchen können, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) ein Wertevermittlungskonzept ausgearbeitet, das jetzt sukzessiv ausrollen
wird. Am 13. Januar 2016 wurde als erster Baustein dieses Konzeptes die App
„Angekommen“ vorgestellt. Diese soll den Zuwanderern als Wegbegleiter zur
schnellen umfassenden Orientierung in den ersten Wochen dienen. Die App ist
dreiteilig aufgebaut: Sie enthält einen Sprachkurs für sogenannte Nullanfänger und
vermittelt einen systematischen Grundwortschatz in den Bereichen Essen, Einkaufen,
Wohnen, Arbeiten und Gesundheit, enthält Informationen über Asyl, Ausbildung, Arbeit
und beinhaltet schließlich das Kapitel „Leben in Deutschland“, in dem u. a. Wissen
über die Grundwerte der deutschen Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird. Diese
werden mittels Erfahrungsberichten von in Deutschland lebenden Personen mit
Migrationshintergrund und kurzen Texten in Arabisch, Farsi, Englisch, Französisch
oder Deutsch alltagsnah vermittelt.
Insofern gibt es bereits mit dem Orientierungskurs und dem Wertekonzept des BAMF
ein umfangreiches, aufeinander aufbauendes und verzahntes Angebot zur Werte- und
Sprachvermittlung. Die Einführung einer vom Zuwanderer zu unterschreibenden
Werteverpflichtung, wie sie der Petent anregt, wird aus diesem Grund nicht für
erforderlich gehalten.
Im Übrigen dürfte der Erfolg einer solchen Maßnahme zweifelhaft sein, denn eine zu
leistende Unterschrift garantiert in keiner Weise, dass die Werte auch akzeptiert,
anerkannt und gelebt werden. Insofern begrüßt der Ausschuss, dass die
Bundesregierung auf eine anwendungsorientierte und repetitive Vermittlung der
Grundwerte im Rahmen der oben genannten Kurse setzt. Der Forderung des Petenten
kann deshalb nicht näher getreten werden.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.

Begründung (PDF)


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