Aufenthaltsrecht - Mehr Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Asylanten/Flüchtlinge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
170 Unterstützende 170 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

170 Unterstützende 170 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

12.05.2016, 04:22

Pet 1-18-06-26-024507



Aufenthaltsrecht



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung



Mit der Petition wird mehr Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit bezüglich des

Umgangs mit Asylbewerbern in Deutschland gefordert.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen

Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Es gingen 170 Mitzeichnungen und

78 Diskussionsbeiträge ein. Darüber hinaus liegt dem Ausschuss eine weitere Eingabe

mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer

gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen wird. Es wird um Verständnis

gebeten, dass nicht auf alle angeführten Gesichtspunkte einzeln eingegangen werden

kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass das Vertrauen

der Bürger in die Handlungsfähigkeit der Regierung deutlich gesunken sei und die

Gefahr eines „Rechtsrucks“ bestehe. Daher sei eine umfassende Aufklärung der

Bürger geboten, die aktuell sei und jeden erreiche. Das Verständnis und die

Bereitschaft zur Mithilfe wüchsen, wenn Wege zur Bewältigung der Flüchtlingssituation

in Deutschland und Einzelheiten zur Aufnahme sowie Abschiebung von Flüchtlingen

aufgezeigt würden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten

Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:



Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass das Bundesministerium des Innern

(BMI) sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) monatlich

umfangreiche Informationen zum Stand der Asylmigration heraus geben. Diese

Informationen umfassen unter anderem die mit der Petition geforderten Fakten zur

Anzahl der Asylbewerber, den Hauptherkunftsländern, der Gewährung von Asyl,

subsidiären Schutz oder der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft sowie den

Ablehnungen von Asylanträgen. Sie werden durch Pressemeldungen herausgegeben

und sind auf der Internetseite des BMI

(www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/10/asylantraege-

september-2015.html) und auf der Internetseite des Bundesamtes

(www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2015/20151007-

asylgeschaeftsstatistik-september.html?nn=1367522) jederzeit abrufbar.

Ferner weist der Ausschuss auf die Internetseite des Bundesamtes hin, die unter der

Rubrik „Infothek“ (www.bamf.de/DE/Infothek/infothek-node.html) gesammelte

Zahlen, Fakten und Informationen zu den Themengebieten Asyl, Migration und

Integration bereithält. Vor diesem Hintergrund teilt der Ausschuss die Einschätzung

des Petenten hinsichtlich mangelnder Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit im

Bereich des bundesweiten Umgangs mit Flüchtlingen nicht.

Der Ausschuss stellt fest, dass es im Asylverfahrensrecht eine verfassungsrechtlich

abgesicherte klare Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern gibt, die sich

bewährt hat. Den Ländern sind die Aufgaben Aufnahme, Unterbringung und

Versorgung von Asylbewerbern übertragen, der Bund ist für die Durchführung des

Asylverfahrens zuständig.

Hinsichtlich der Informationen zu der Verteilung der Asylbewerber auf die einzelnen

Länder macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass diese nach dem Königsteiner

Schlüssel erfolgt, der alljährlich neu ermittelt wird und zu zwei Dritteln auf dem

Steueraufkommen des Landes und zu einem Drittel auf der Bevölkerungszahl beruht.

Hiervon abweichende Vereinbarungen können von den Ländern getroffen werden.

Hinsichtlich der Verteilung der Asylbewerber innerhalb eines Landes hebt der

Ausschuss hervor, dass dies dem jeweiligen Land obliegt und daher der Bund über

entsprechende Informationen nicht verfügt.

Vor dem Hintergrund der aufgezeigten und zugänglichen Informationen sieht der

Ausschuss hinsichtlich der geforderten Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit im

Bereich des Umgangs mit Asylbewerbern keinen parlamentarischen Handlungsbedarf.



Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil

dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung (pdf)


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