Kraj : Německo

Aufenthaltsrecht - Schaffung sicherer und legaler Einreisemöglichkeiten für Flüchtlinge

Navrhovatel není veřejný
Petice je adresována
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
81 81 v Německo

Petice nebyla splněna

81 81 v Německo

Petice nebyla splněna

  1. Zahájena 2017
  2. Sbírka byla dokončena
  3. Předloženy
  4. Dialog
  5. Hotový

Toto je petice online des Deutschen Bundestags.

05. 01. 2019 3:24

Pet 1-18-06-26-041319 Aufenthaltsrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit ihrer Petition möchte die Petentin erreichen, dass sichere und legale
Einreisemöglichkeiten für Flüchtlinge nach Deutschland geschaffen werden.

Hierzu führt die Petentin aus, dass Menschen bei ihren Fluchtversuchen Gefahren für
Leib und Leben auf sich nehmen müssten. Zudem würden sie während ihrer Flucht zu
Opfern von Kriminalität und Gewalt werden. Die Vorkommnisse auf der Flucht würden
die Menschenwürde der Flüchtenden verletzen. Mit legalen und sicheren
Einreisemöglichkeiten seien diese Beeinträchtigungen vermeidbar. Hinsichtlich der
weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten Unterlagen
verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 81 Mitzeichnungen und 91 Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium des
Innern (BMI) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich nach eingehender Prüfung der
seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Deutschland ist sich der humanitären Pflicht, das Leid Schutzsuchender zu lindern,
bewusst und kommt dieser Pflicht durch die Schaffung verschiedener legaler
Zugangswege nach.

Neben den Möglichkeiten der Arbeitsmigration fallen hierunter auch folgende
Aufnahmeprogramme auf Bundesebene:
Seit sechs Jahren nimmt der Bund ein jährliches Kontingent von – mittlerweile 500 –
Resettlement-Flüchtlingen auf, die eine dauerhafte Bleibeperspektive erhalten. In den
Jahren 2016 und 2017 wurden im Rahmen eines EU-Resettlement-Programms
insgesamt 1.600 Flüchtlinge aus dem Libanon, der Türkei und Ägypten in Deutschland
aufgenommen. Hinzu kommen spezielle humanitäre Aufnahmeprogramme des
Bundes. Im Rahmen von drei Aufnahmeprogrammen konnten in den letzten Jahren
bereits rund 20.000 syrische Flüchtlinge nach Deutschland einreisen. Seit Anfang
2017 wurde über ein weiteres humanitäres Aufnahmeprogramm monatlich bis zu 500
schutzbedürftigen Personen aus der Türkei die Einreise ermöglicht. Das
Aufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge aus der Türkei, welches mit der
Aufnahmeordnung des BMI vom 11. Januar 2017 begonnen hatte, lief zum
8. Januar 2018 aus. Das BMI hat mit der Aufnahmeordnung vom 29. Dezember 2017
entschieden, das deutsche Engagement fortzusetzen und eine Aufnahme von bis zu
500 Personen pro Monat bis zum 31. Dezember 2018 zu ermöglichen.

Daneben existieren sogenannte Landesaufnahmeprogramme für Syrer mit
Verwandten in Deutschland, die in insgesamt 15 Bundesländern durchgeführt wurden,
bzw. noch durchgeführt werden und in deren Rahmen bislang rund 24.000 Visa für die
legale Einreise Schutzsuchender erteilt wurden.

Sowohl im Rahmen des Resettlement-Programms als auch der humanitären
Aufnahmeprogramme werden Schutzbedürftigkeit und Vulnerabilität durch das
Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) geprüft.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss daher, die Petition abzuschließen,
weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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