Aufenthaltsrecht - Schaffung von Projekten für junge Menschen aus Krisengebieten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
118 Unterstützende 118 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

118 Unterstützende 118 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.07.2018, 04:22

Pet 1-18-06-26-006405

Aufenthaltsrecht


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition sollen Projekte für junge Menschen aus Krisengebieten geschaffen
werden, mit denen ihnen ein Studium oder eine Ausbildung ermöglicht wird.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 118 Mitzeichnungen und
61 Diskussionsbeiträgen sowie eine Eingabe mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der
vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass Bildung
das zentrale Mittel bei der Bekämpfung von Armut darstelle und die Zahl der
Flüchtlinge aus Krisengebieten verringern würde. Indem den jungen Menschen ein
Studium oder eine Ausbildung ermöglicht würde, könne ein Grundstein für eine
bessere Zukunft ihrer Heimatländer gelegt werden. Zudem könne auch Deutschland
von den jungen motivierten Menschen profitieren. Die Finanzierung des Studiums
oder der Ausbildung solle an die Bedingung geknüpft werden, dass die jungen
Menschen nach ihrer Rückkehr in ihre Heimatländer zunächst für eine gewisse Zeit
für soziale Einrichtungen arbeiten. Die Petentin schlägt außerdem vor, den
Absolventen günstige Kredite zu gewähren, um ihren Weg in die Selbstständigkeit zu
unterstützen und so die Gesamtsituation in den Heimatländern der Absolventen zu
verbessern.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von der
Petentin eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss weist zunächst darauf hin, dass Deutschland bereits in zahlreichen
Staaten die Möglichkeiten, vor Ort die beruflichen Qualifikationen zu erwerben, die
dort dringend benötigt werden, fördert. Diese Förderung beschränkt sich dabei nicht
nur auf weniger entwickelte Staaten, sondern erfolgt auch in Staaten, die kein
ausgeprägtes Berufsbildungssystem besitzen. Die ausgebildeten jungen Menschen
erhalten auf diese Weise in ihren Heimatländern mit den erworbenen Fähigkeiten
eine tatsächliche berufliche Perspektive.
Hinsichtlich der Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten von Ausländern in
Deutschland sah die frühere Gesetzeslage im Ausländerrecht vor, dass die Einreise
zum Zwecke des Studiums und der Berufsausbildung zwar möglich, ein
anschließender Verbleib in Deutschland jedoch nicht vorgesehen war. Mit diesen
Regelungen wurde das Ziel verfolgt, dass die hier gut ausgebildeten jungen
Menschen in ihre Heimatländer zurückkehren und dort mit den erworbenen
Kenntnissen in eine beruflich qualifizierte Zukunft starten könnten.
Nach den Feststellungen des Bundesministeriums des Innern (BMI) hatte jedoch ein
Großteil der jungen Menschen nur ein geringes Interesse, in ihre Heimatstaaten
zurückzukehren. Da ein Verbleib in Deutschland nicht möglich war und Deutschland
sie nicht verpflichten konnte, in ihre Heimatländer zurückzukehren, wanderten sie
somit in andere, insbesondere westliche Industriestaaten, weiter.
Der Ausschuss begrüßt daher, dass mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im
Jahr 2005 – entgegen der bis dahin geltenden Rechtslage – all diejenigen, denen in
Deutschland ein Studium oder eine Berufsausbildung ermöglicht worden war, in
Deutschland bleiben können, wenn sie einen ihrer Ausbildung entsprechenden Beruf
aufnehmen.
Abschließend betont der Ausschuss, dass nach der geltenden Rechtslage alle
Ausländer, die die erforderlichen Bildungsvoraussetzungen, insbesondere die
erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache, nachweisen, ein Studium oder
eine Berufsausbildung in Deutschland aufnehmen können. Zur Finanzierung eines
Studiums besteht überdies die Möglichkeit, eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Aus
Sicht des Ausschusses bestehen indes auch weiterhin keine rechtlichen

Möglichkeiten, Ausbildungsabsolventen zu verpflichten, in ihre Heimatländer
zurückzukehren.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss keinen parlamentarischen
Handlungsbedarf zu erkennen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


08.06.2017, 13:14


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