Région: Allemagne

Aufenthaltsrecht - Schutz für afghanische Mitarbeiter der Bundeswehr nach deren Abzug

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
148 Soutien 148 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

148 Soutien 148 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 à 16:16

Pet 1-17-06-26-043536aAufenthaltsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass die Bundesrepublik Deutschland Personen
schützt, die in Afghanistan die deutschen Truppen unterstützt bzw. für sie gearbeitet
haben. Dieser Schutz soll nach einem Abzug aus Afghanistan angeboten werden,
z. B. durch das Angebot einer Übersiedlung nach Deutschland.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die für die
deutschen Truppen arbeitenden und diese unterstützenden Afghanen im Zuge ihrer
Tätigkeit Leib und Leben riskierten. Insbesondere gelte dies für einheimische
Übersetzer, ohne deren Hilfe der Einsatz in Afghanistan schwierig bzw. unmöglich
gewesen wäre. Es wird die Befürchtung geäußert, dass radikale Kräfte nach einem
Abzug der deutschen Truppen gegen diese Personen Racheaktionen durchführen
könnten, die durch die einheimischen Sicherheitskräfte im Zweifel nicht verhindert
werden würden. Daher sei es ein Gebot der Menschlichkeit, dem betroffenen
Personenkreis eine Heimat in der Bundesrepublik zu geben, wenn diese es
wünschten. Auch die engere Familie, insbesondere Ehepartner und Kinder, sollten
diesen Schutz erhalten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 148 Mitzeichnungen und
23 Diskussionsbeiträge vor.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die mit der Eingabe
vorgetragene Thematik Gegenstand zahlreicher parlamentarischer Anfragen ist (u. a.
Drucksachen 17/10606, Frage 10; 17/10737, Frage 4; 17/10968, Fragen 1 und 8
sowie 17/11906, Frage 3). Die entsprechenden Dokumente können unter
www.bundestag.de eingesehen werden.
Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss
fest, dass im Rahmen des Afghanistaneinsatzes von den beteiligten
Bundesministerien lokale Mitarbeiter – sogenannte Ortskräfte – beschäftigt wurden
und weiterhin beschäftigt werden. Mit dem geplanten Abzug der deutschen Truppen
und der zeitlich gestaffelten Übernahme der Sicherheitsverantwortung durch
afghanische Stellen bis Ende 2014 wird sich auch der Bedarf an Unterstützung durch
lokale Mitarbeiter verringern. Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam,
dass die beteiligten Bundesressorts Unterstützung bei der Suche nach alternativen
Beschäftigungen bieten. Zudem werden in manchen Außenstellungen wie Faisabad
Gespräche mit den Folgenutzern – u. a. der Afghanischen Bereitschaftspolizei –
darüber geführt, inwieweit Ortskräfte dort weiterbeschäftigt werden können. Hierfür
ist allerdings zu klären, ob finanzielle Mittel für das Entgelt der Ortskräfte
bereitstehen.
Soweit mit der Eingabe die Befürchtung geäußert wird, die Ortskräfte könnten nach
Abzug der deutschen Truppen der Verfolgung oder Rachetaten ausgesetzt sein,
weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass es ein wichtiger Bestandteil der im
Jahr 2011 begonnenen Transition und des bis Mitte 2013 einzuleitenden
Übergabeprozesses ist, dass Afghanistan in der Lage sein wird, die
Sicherheitsverantwortung eigenständig zu übernehmen. Dies umfasst auch den
Schutz der eigenen Bevölkerung. Nach Ansicht des Ausschusses hat sich die
Sicherheitslage in Afghanistan im letzten Jahr zunehmend stabilisiert. Die derzeitige
Einschätzung der Sicherheitslage in Afghanistan schließt jedoch eine genaue
Prüfung im Einzelfall nicht aus. Sollte sich ergeben, dass eine relevante Gefährdung
für eine Ortskraft sowie ihre Familienangehörigen aufgrund der Arbeit für die
deutschen Sicherheitskräfte vorliegt, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet,
um den Schutz der Betroffenen sicherzustellen. Bei einer konkreten Gefahr für Leib
oder Leben, die sich erheblich vom allgemeinen Gefährdungspotential in Afghanistan
abhebt und durch die afghanischen Sicherheitskräfte landesweit nicht abzuwenden

ist, kann als Maßnahme auch eine Aufnahme durch Deutschland erfolgen. Im
Übrigen merkt der Ausschuss an, dass es für die nachhaltige Entwicklung und den
wirtschaftlichen Wiederaufbau Afghanistans wichtig ist, auf qualifizierte afghanische
Fachkräfte zurückgreifen zu können. Ihre Arbeit wird als wichtiger Beitrag für ihr
Heimatland angesehen.
Vor dem Hintergrund des dargelegten Sachverhaltes erkennt der Petitionsausschuss
keinen Anlass für ein parlamentarisches Tätigwerden hinsichtlich der konkreten
Forderung des Petenten.
Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung empfiehlt der Petitionsausschuss daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.Begründung (pdf)


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