Περιοχή: Γερμανία

Aufenthaltsrecht - Stopp des Zuzuges weiterer Flüchtlinge durch Einrichtung von Transitzonen bzw. Off-Shore-Lagern

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
331 Υποστηρικτικό 331 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

331 Υποστηρικτικό 331 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

11/09/2017, 12:58 μ.μ.

Pet 1-18-06-26-028835Aufenthaltsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Zustrom von Flüchtlingen nach Europa
durch eigenständig betriebene und finanzierte Transitzonen an den deutschen
Außengrenzen bzw. durch Offshore-Lager vor den Grenzen der Europäischen Union
gestoppt wird.
Zu dieser auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 331 Mitzeichnungen und 666 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
Flüchtlinge in den Transitzonen, in denen die Verpflegung, Unterkunft und eine
medizinische Betreuung gewährleistet wären, die Möglichkeit erhalten würden, sich in
humaner Weise auf ihre Rückreise vorzubereiten. In den Offshore-Lagern wäre es
ihnen möglich, Schutz vor Verfolgung zu finden sowie einen Asylantrag für die
Aufnahme in einem EU-Mitgliedstaat zu stellen. Während bei einem negativen
Asylbescheid die Flüchtlinge in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden könnten,
bestehe bei einem positiven Asylbescheid die Möglichkeit, im Rahmen einer
freiwilligen Kontingentregelung von einem EU-Mitgliedstaat aufgenommen und
integriert zu werden. Die bereits deutlich überschrittene Integrationskapazität
Deutschlands mache jedoch eine drei- bis vierjährige Aufnahmepause erforderlich, um
die bereits aufgenommenen Flüchtlinge entsprechend zu integrieren.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss weist einführend darauf hin, dass weder die Bundesregierung noch die
Europäische Union (EU) per Beschluss des Deutschen Bundestages vor bzw.
außerhalb des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland oder eines der EU-
Mitgliedstaaten „Transitzonen“ oder „Offshore-Lager“ einrichten und selbstständig
betreiben können, um dort Flüchtlinge unterzubringen. Eine solche Maßnahme wäre
ein Eingriff in die Souveränität eines anderen Staates und somit völkerrechtswidrig.
Seit Beginn der starken Zuwanderung von Flüchtlingen im Jahresverlauf 2015 setzt
sich die Bundesregierung jedoch wiederholt dafür ein, dass sich alle Mitgliedstaaten
der EU dieser Herausforderung gemeinsam stellen. Die Bundesregierung ist
überzeugt, dass eine gemeinsame Anstrengung aller Mitgliedstaaten der EU — nicht
nur finanziell — notwendig ist und setzt sich daher für gemeinsame Lösungsansätze
ein. Flüchtlingen zu helfen, ist eine humanitäre und völkerrechtliche Pflicht. Darüber
hinaus ist die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern erklärtes Ziel
des deutschen Aufenthaltsgesetzes. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter
Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen
und arbeitsmarktpolitischen Interessen Deutschlands.
Weiterhin weist der Ausschuss darauf hin, dass die Unterstützung der Transitländer
entlang der wichtigsten Migrationsrouten nach Europa ein zentrales Anliegen der EU
und der Bundesregierung bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen in der
Migrations- und Flüchtlingspolitik ist. Eine wichtige Rolle kommt dabei insbesondere
der Türkei, den Staaten des Westlichen Balkans sowie den Ländern entlang der
Migrationsrouten vom Horn von Afrika und durch die Sahara nach Libyen zu. In
verschiedenen regionalen Kooperationsforen verfolgt die Bundesregierung eine breit
angelegte außen-, entwicklungs- und sicherheitspolitische Strategie, um die Ursachen
von Flucht und irregulärer Flucht effektiv zu bekämpfen. Teil dieser Strategie ist es,
fragile Staaten zu stabilisieren sowie Konflikten, politisch motivierter Gewalt,
Menschenrechtsverletzungen, desolaten sozioökonomischen Umständen und
mangelnder Rechtsstaatlichkeit effektiv entgegenzuwirken.

Abschließend macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die Europäische Union
sich mittlerweile darauf verständigt hat, an den Schengen-Außengrenzen „Hotspots“
einzurichten, um dort Asylverfahren durchzuführen. Fortan sollen diejenigen
Antragsteller, die vor Ort einen positiven Asylbescheid erhalten, anschließend nach
vereinbarten Kontingenten auf die europäischen Länder verteilt werden. Antragsteller
mit negativem Bescheid sollen hingegen direkt aus den „Hotspots“ in ihre
Heimatländer zurückgeschickt werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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