Regija: Njemačka

Aufenthaltsrecht - Unmittelbarer Entscheid an der Grenze über einen möglichen Asylanspruch

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
89 89 u Njemačka

Peticija je odbijena.

89 89 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2015
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

29. 08. 2017. 16:20

Pet 1-18-06-26-026185Aufenthaltsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe soll erreicht werden, Asylverfahren an die Landesgrenzen zu
verlagern.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen 290 Mitzeichnungen und 368 Diskussionsbeiträge vor.
Darüber hinaus liegen dem Petitionsausschuss weitere sachgleiche Eingaben vor, die
gemeinsam einer parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um
Verständnis gebeten, dass nicht auf alle angeführten Gesichtspunkte einzeln
eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass jeder ein
Recht auf Asyl habe, wenn Gefahr für das Leben des Betroffenen im Heimatland
drohe. Der Asylgrund sei dann in regelmäßigen Abständen, beispielsweise nach einem
Jahr, zu überprüfen. Sofern diese Gefahr nicht vorliege, sollten die Betroffenen bereits
an der deutschen Grenze abgewiesen werden. Die derzeitige Praxis der
Bundesregierung unterlaufe geltendes Recht und ginge mit der Gefahr einher, neben
den Asylberechtigten auch Nicht-Asylberechtigten den Zugang nach Deutschland zu
ermöglichen. Gleichzeitig drohe die Zunahme von organisierter Kriminalität. Wenn
Nicht-Asylberechtige bereits im Land seien, würden Ausweisung und deren
Vollstreckung (Abschiebung) erschwert.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist einführend darauf hin, dass das Recht in Deutschland
Asyl nach Artikel 16a Grundgesetz (GG) zu beantragen, jedem Ausländer zusteht. Zur
Gewährleistung eines effektiven Grundrechtsschutzes muss allen Asylbewerbern ein
vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Deutschland mindestens so lange gewährt
werden, bis in einem Asylverfahren über ihren Antrag entschieden worden ist.
Im Rahmen des Asylverfahrens hat jeder Asylbewerber das Recht auf eine Anhörung
und die Darlegung seiner Fluchtgründe oder seines Verfolgungsschicksals. Das
zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft daher jeden Einzelfall
individuell.
Hinsichtlich der Forderung, das Vorliegen des Asylgrundes regelmäßig zu überprüfen,
weist der Ausschuss darauf hin, dass mit Anerkennung als Asylberechtigter nach
Artikel 16a GG oder der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3
Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) oder der Gewährung subsidiären Schutzes im Sinne des
§ 4 Absatz 1 AsylG kein „dauerhaftes Bleiberecht“ verbunden ist. Vielmehr ist gemäß
§ 26 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für jeweils
längstens drei Jahre zu erteilen. Über Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis bzw.
die Möglichkeit der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erfolgen entsprechende
spätere Prüfungen.
Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für
eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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