Regija: Njemačka

Aufenthaltsrecht - Unterstützung der durch den Klimawandel betroffenen Menschen

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
840 840 u Njemačka

Peticija je odbijena.

840 840 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2014
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

18. 11. 2015. 16:06

Pet 2-18-18-2704-007854

Klimaschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Die Petition möchte erreichen, dass Menschen, die aufgrund der Folgen des
Klimawandels ihr Land verlassen müssen, Aufnahmeperspektiven in anderen
Ländern ermöglicht werden.
Unter Berufung auf das Deutsche Jugendrotkreuz, die Naturschutzjugend und die
BUNDJugend fordert die Petentin des Weiteren, dass sich Deutschland gemeinsam
mit der Europäischen Union für einen ambitionierten Klimaschutz einsetzen möge
und den vom Klimawandel betroffenen Ländern bei der Bereitstellung von
Ressourcen zur Anpassung an die veränderten Umweltbedingungen vor Ort
behilflich sein solle.
In ihrer Begründung führt die Petentin an, dass es für "Klimaflüchtlinge" bislang
keinen internationalen Schutz gebe, obwohl die Folgen des Klimawandels bereits
feststellbar seien und Deutschland als Mitverursacher des Klimawandels auch
Verantwortung gegenüber den hiervon Betroffenen trage.
Abschließend macht die Petentin auf den Beschluss des Deutschen
Bundesjugendrings (DBJR) aufmerksam, der in seiner 87. Vollversammlung einen
Antrag mit dem Titel "Folgen des Klimawandels als Fluchtgrund anerkennen!" ohne
Gegenstimmen angenommen habe und somit zu einer offiziellen Stellungnahme des
DBJR geworden sei.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.

Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 840 Unterstützer fand sowie auf der
Internetseite des Petitionsausschusses 223 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat die Bundesregierung gebeten, ihre Haltung zu dem
Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Berücksichtigung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte nunmehr
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass sich die Bundesregierung im Jahr 2011
(Bundestags-Drucksache 17/6737) und zuletzt am 20. Mai 2014 (Bundestags-
Drucksache 18/1509) in den Antworten auf die Kleinen Anfragen zu dem Thema
"Klimaflüchtlinge" geäußert hat. Darin wird dargelegt, dass es sich bei Menschen, die
wegen der Folgen des Klimawandels ihren Lebensraum verlassen, nicht um
Flüchtlinge handelt, wie sie in der Flüchtlingsschutzkonvention (Genfer Konvention
von 1951) definiert wurden. Man spricht daher stattdessen auch von "klimainduzierter
Migration".
Der Petitionsausschuss stellt somit fest, dass zweifelsohne Zusammenhänge
zwischen Klimawandel und Migration bestehen. Diese sind aber bisher nur
unzureichend untersucht. Die meisten Studien deuten darauf hin, dass
Umweltveränderungen Auslöser, aber nicht alleinige Ursache von
Migrationsentscheidungen sein können. Diese können durch langfristige
Klimaveränderungen wie den Verlust von nutzbaren landwirtschaftlichen Flächen
oder Extremwetterereignissen, wie in der Petition erwähnt, beeinflusst werden.
Quantitative Aussagen zum Zusammenhang zwischen Klimawandel und Migration
sind jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund komplexer und multikausaler
Zusammenhänge nur mit geringer Sicherheit möglich. Denn Migration ist meist nicht
allein auf Umweltgründe zurückzuführen. Soziale, wirtschaftliche oder politische
Faktoren spielen bei Migrationsentscheidungen fast immer eine Rolle. So kann die
Frage, ob ein afrikanischer Kleinbauer, der wegen seines erodierten Bodens und
daraus folgenden Ernterückgängen migriert, als Umweltmigrant oder wegen
fehlender alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten als Wirtschaftsmigrant
anzusehen ist, nicht eindeutig beantwortet werden.
Der Petitionsausschuss stellt an dieser Stelle fest, dass in zahlreichen Publikationen
von Wissenschaftlern sowie staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren bereits der
Versuch unternommen wurde, Klima-Migration abzuschätzen und
Handlungsinstrumente zu entwickeln. Bisher konnte jedoch weder eine verbindliche

Definition gefunden werden, noch existieren fundierte Daten zum aktuellen oder
möglicherweise zu erwartenden Ausmaß der Klimamigration.
Trotz der Probleme bei der Bestimmung des genauen Umfangs des Phänomens
scheint aber Einigkeit zu bestehen, dass der Klimawandel zur Veränderung führen
wird, die Migration zur Folge haben werden. Zu dieser Erkenntnis trug die Arbeit des
Weltklimarates (Intergovernmental Penal on Climat Change, IPCC) maßgeblich bei,
obwohl auch im nunmehr fünften Sachstandsbericht, welcher am 2. November 2014
veröffentlicht wurde, keine statistischen Aussagen zur Anzahl der Klimamigranten
enthalten sind. Für die Steuerung von Klimamigration sowie den Schutz von
betroffenen Personen werden bereits Anknüpfungspunkte entwickelt. Im Kontext des
internationalen Klimaregimes in Form der UN-Klimarahmenkonvention wird
Klimamigration mittlerweile als Teilaspekt der Anpassungs- bzw. Adaptionspolitik
begriffen, um klima- und umweltbedingte Migrationsursachen zu mindern. Der
Petitionsausschuss stellt des Weiteren fest, dass im Rahmen der Entwicklungspolitik
eine Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der lokalen Bevölkerung gegenüber dem
Klimawandel durch sozioökonomische Entwicklung eintreten kann. Die Möglichkeiten
der Entwicklung der Zusammenarbeit in diesem Bereich sind vielfältig und reichen
von Klimapolitikberatung über ländliche Entwicklung bis hin zu
entwicklungsfreundlicher Handelspolitik. Der Petitionsausschuss hebt an dieser
Stelle hervor, dass durch die lokale Verortung einzelner Entwicklungsprojekte die
Entwicklungspolitik ein hohes Potenzial im Kontext der Klimamigration besitzt. Des
Weiteren macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass sowohl die United
Nations University (UNU) aber auch die International Labor Organisation (ILO)
zahlreiche Projekte mit unterschiedlicher Projektdauer, zum Teil finanziert aus Mitteln
der Europäischen Union und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung,
zum Themenkomplex "Umweltmigration" durchführt.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass eine Erweiterung der Genfer
Flüchtlingsschutzkonvention und ihrer Zusatzprotokolle vor diesem Hintergrund als
international schwer erreichbar eingestuft und der Zugewinn an Schutz als gering
bewertet wird.
Aus den genannten Drucksachen ist weiterhin zu entnehmen, dass sich Deutschland
und die Europäische Union im Rahmen der sog. Nansen-Initiative für Anliegen von
Menschen einsetzen, die wegen des Klimawandels ihren Lebensraum verlassen
müssen.

Abschließend stellt der Petitionsausschuss nochmals fest, dass nicht nur Kriege und
Gewalt, sondern auch Naturkatastrophen Menschen verletzlich und schutzbedürftig
machen können. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung
Deutschland als eine der wenigen Industriestaaten im Rahmen der Nansen-Initiative
auch für Anliegen von Menschen ein, die wegen des Klimawandels ihren
Lebensraum verlassen. Die von Norwegen und der Schweiz am 2. Oktober 2012
gegründete Nansen-Initiative – benannt nach dem ersten Flüchtlingskommissar der
Vereinten Nationen, Friedtjof Nansen – hat sich zum Ziel gesetzt, den rechtlichen
Schutz von Menschen zu verbessern, die von Naturkatastrophen zur Flucht ins
Ausland gezwungen werden. Neben den beiden Gründerländern gehören auch
Australien, Bangladesch, Costa Rica, Kenia, Mexiko, die Philippinen und seit Mai
2013 auch die Bundesrepublik Deutschland der Initiative an. Weiterhin unterstützt die
Bundesrepublik Deutschland auch die wissenschaftlichen Akteure, um
Klimamigration abschätzen und Handlungsinstrumente entwickeln zu können.
Soweit die Petition die Bundesrepublik Deutschland auffordert, sich bei den
Verhandlungen im Rahmen der Klimarahmenkonvention für ein verbindliches und
ambitioniertes Klimaschutzabkommen in Paris im Jahr 2015 einzusetzen, weist der
Petitionsausschuss darauf hin, dass für die Europäische Union gilt, dass bis zum
Jahr 2015 die Emission um 80% bis 95% gegenüber dem Jahr 1990 gemindert
werden und sich Deutschland hier an der oberen Minderungsgrenze bewegen wird.
Außerdem hat sich Deutschland ein anspruchsvolles nationales Ziel von mindestens
40% Reduktion bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 1990 gesetzt. Weiterhin
unterstützt die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) Programme und Projekte für
Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung, um innovative und anspruchsvolle
Klimaschutzmaßnahmen zu erreichen. Im Übrigen weist der Petitionsausschuss
darauf hin, dass auch das in der Petition geforderte Ziel der Reduktion der
Treibhausgasemissionen um 55% bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 1990
bereits Ziel der Bundesrepublik Deutschland ist.
Nach dem Dargelegten stellt der Petitionsausschuss fest, dass für die Steuerung von
Klimamigration sowie den Schutz von betroffenen Personen auf internationaler
Ebene bereits Anknüpfungspunkte entwickelt werden. Weiterhin unterstützt
Deutschland aktiv auf europäischer und internationaler Ebene Maßnahmen für einen
globalen Klimaschutz. Überdies verweist der Petitionsausschuss auf das deutsche
Engagement im Rahmen der Nansen-Initiative. Ein weitergehendes Tätigwerden im
Sinne der Petition vermag der Petitionsausschuss zum gegenwärtigen Zeitpunkt

nicht in Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/
Die GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu
überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und
dem Europäischen Parlament zuzuleiten, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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