Terület: Németország

Aufenthaltsrecht - Unterzeichnung einer Erklärung durch jeden Asylsuchenden mit der Verpflichtung zur Einhaltung der Grundsätze hiesigen Zusammenlebens

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Deutschen Bundestag
259 Támogató 259 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

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  1. Indított 2015
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2016. 10. 12. 4:22

Pet 1-18-06-26-025741Aufenthaltsrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

worden ist.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass jeder Asylsuchende eine Erklärung

unterschreibt, in der er sich verpflichtet, Grundsätze des hiesigen Zusammenlebens

einzuhalten.

Zu dieser auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

liegen dem Petitionsausschuss 259 Mitzeichnungen und 43 Diskussionsbeiträge vor.

Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im

Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass der

anhaltende Flüchtlingsstrom zunehmend sowohl die staatlichen Strukturen, die

freiwilligen Helfer sowie die Asylsuchenden selbst überfordere. Die Asylsuchenden

würden eine heterogene Gruppe mit unterschiedlichem Bildungs- und

Informationsgrad bilden und unterschiedliche kulturelle Hintergründe aufweisen. Um

ein Mindestmaß an „Informationsgleichberechtigung“ herzustellen, sollten die

Asylsuchenden bei der Registrierung eine Erklärung zu wesentlichen Grundsätzen der

deutschen Gesellschaft unterschreiben. Hierunter fielen die Ablehnung jeglicher

Gewalt, Anerkennung der Religionsfreiheit und der Gleichberechtigung von Frau und

Mann sowie Verzicht auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Herkunft

sowie der sexuellen Orientierung. Auf diese Weise würde den Zuwanderern der hohe

Stellenwert dieser Werte unmittelbar nach der Ankunft in Deutschland verdeutlicht.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.



Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Der Ausschuss weist einführend darauf hin, dass die Integration von rechtmäßig auf

Dauer im Bundesgebiet lebenden Zuwanderern in das wirtschaftliche, kulturelle und

gesellschaftliche Leben in Deutschland gemäß §§ 43 bis 45 des Aufenthaltsgesetzes

(AufenthG) bereits gefördert und gefordert wird. Insbesondere weist der Ausschuss

auf den nach § 43 Absatz 2 Satz 1 AufenthG vorgesehenen Integrationskurs hin, der

das Grundangebot des Bundes zur Integration darstellt. Ziel des Integrationskurses ist

es, den Zuwanderern die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte

in Deutschland erfolgreich zu vermitteln. Die Zuwanderer sollen auf diese Weise mit

den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so vertraut werden, dass sie befähigt sind,

ohne Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens

selbstständig handeln zu können. Der Ausschuss hebt hervor, dass insbesondere die

Vermittlung der demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien Deutschlands

wesentliches Anliegen ist. Dies umfasst die Verfassungsgrundsätze wie

Gleichberechtigung von Frau und Mann sowie die Religionsfreiheit. Der

Integrationskurs besteht aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs. Im Rahmen

des Orientierungskurses wird den Teilnehmern u. a. die deutsche Kultur, Geschichte

und Rechtsordnung vermittelt. Der Integrationskurs wird mit einem schriftlichen Test,

aufgeteilt in eine Sprachprüfung sowie den Test „Leben in Deutschland“

abgeschlossen. Hinsichtlich der weiteren Rahmenbedingungen und der einzelnen

Inhalte des Integrationskurses verweist der Ausschuss auf die Internetseite des

Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt), die dazu Informationen

bereitstellt (abrufbar unter: www.bamf.de/DE/Infothek/TraegerIntegrationskurse

/traegerintegrationskurse-node.html).

Der bestehende rechtliche Regelungsrahmen ist darauf angelegt, günstige

Bedingungen für die Integration der Zuwanderer und der sich auf Dauer in Deutschland

aufhaltenden Ausländer zu schaffen und ihre Eingliederung in die Gesellschaft zu

fördern. Sobald die Bleibeperspektive der zugewanderten Personen feststeht, werden

sie in den Integrationskursen zeitnah mit der deutschen Rechts- und Sozialordnung

vertraut gemacht.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass Integrationskurse seit 2005 durchgeführt werden

und somit in diesem Bereich hohes Erfahrungspotenzial vorliegt. Das Angebot



unterliegt seither einer kontinuierlichen Kontrolle, in deren Rahmen inhaltliche und

methodische Anpassungen an neue Anforderungen sowie

Zielgruppendifferenzierungen vorgenommen werden. Auch die Lehrkräfte gehen

situations- und teilnehmerbezogen auf soziale Themenstellungen, Verhaltensweisen

und Alltagssituationen ein.

Mit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes am 24. Oktober 2015

wurde in Anbetracht der aktuellen Flüchtlingssituation § 44 Absatz 4 Satz 2 AufenthG

dahingehend ergänzt, dass nun auch alle Zuwanderer mit einer sicheren

Bleibeperspektive die Möglichkeit zur frühzeitigen Teilnahme an einem

Integrationskurs erhalten. Darüber hinaus, ist am 6. August 2016 das

Integrationsgesetz in Kraft getreten, welches für die schnelle Integration von

anerkannten Flüchtlingen, Asylbewerber/innen und Geduldeten in den Arbeitsmarkt

nun weitere Möglichkeiten vorsieht.

Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass das Bundesamt derzeit an einem Konzept

für die Vermittlung von Inhalten und Werten des Grundgesetzes für Flüchtlinge

arbeitet, bei denen zunächst keine gesicherte Bleibeperspektive vorhersehbar ist und

somit erst das Ergebnis des Asylverfahrens abgewartet werden muss. Auch diese

Personengruppe soll frühzeitig hinsichtlich der im Orientierungskursteil des

Integrationskurses vermittelten Inhalte erreicht werden. Neben der Rechtsordnung soll

in diesem Schulungsprogramm das Verhalten im Alltag und die Grundlagen der

deutschen Alltagskultur sowie die Regeln des Zusammenlebens vermittelt werden.

Darüber hinaus weist der Ausschuss auf die Homepage des Bundesamtes hin, auf der

jeder Asylbewerber in verschiedenen Sprachen Informationen über die politische und

rechtliche Ordnung in Deutschland, abrufen kann:

www.bamf.de/DE/Willkommen/LebenInDeutschland/PolitischeRechtlicheOrdnu

ng/politischerechtlicheordnung-node.html.

Der Ausschuss stellt fest, dass mit den zuvor aufgeführten gesetzlichen Neuerungen

das Ziel verfolgt wird, den Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland Asyl

beantragt haben, für den Zeitraum ihres Aufenthaltes die Integration in die Gesellschaft

und in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dabei berücksichtigen die Gesetze die

unterschiedlichen Perspektiven und Lebenssituationen der Menschen. Der Ausschuss

begrüßt die Intention des Gesetzgebers bei der Vermittlung der Werte den

persönlichen Austausch in den Mittelpunkt zu stellen und sie weitestgehend an die

Bleibeperspektive des Asylsuchenden zu knüpfen. Neben den dargestellten



Angeboten weist der Ausschuss abschließend ferner auf die bereits bestehende

gesellschaftliche Erwartungshaltung hin, die geeignet ist, die Prinzipien zu vermitteln.

Vor dem Hintergrund der Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das

Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden

ist.

Begründung (PDF)


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