Regija: Njemačka

Aufenthaltsrecht - Vereinfachter Familiennachzug für Eltern erwerbstätiger nicht-europäischer Ausländer

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
21 podupiratelj 21 u Njemačka

Peticija je odbijena.

21 podupiratelj 21 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2017
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

01. 11. 2018. 03:27

Pet 1-18-06-26-044428 Aufenthaltsrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.10.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition möchte der Petent erreichen, dass der Familiennachzug, insbesondere
der Eltern von erwerbstätigen Nicht-EU-Ausländern, ermöglicht werde.

Der Petent führt hierzu aus, dass Deutschland die Zuwanderung qualifizierter
Fachkräfte benötige. Stabile Familienverhältnisse seien nötig, damit diese Menschen
nicht wieder in ihre Heimatländer zurückkehrten. Insbesondere das Nachholen der
Eltern stelle eine wichtige Unterstützung sowohl für kinderlose Menschen als auch
gerade für Familien mit Kindern dar. Das Aufziehen von Kindern ohne Großeltern sei
in nichteuropäischen Ländern untypisch. In Südeuropa, z. B. Spanien, sei die
Rechtslage deutlich familienfreundlicher gestaltet.

Voraussetzung für den Nachzug der Eltern solle jedoch sein, dass sie eine
Krankenversicherung nachweisten als auch über eine gesicherte Unterkunft verfügten.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 21 Mitzeichnungen und 36 Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium des
Innern – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis
der parlamentarischen Prüfung lässt sich nach eingehender Prüfung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Ausschuss hält einführend fest, dass Deutschland im Bereich der
Hochqualifizierten laut OECD bereits jetzt über eines der liberalsten
Einwanderungssysteme weltweit verfügt. Es gibt ein ausdifferenziertes
Regelungssystem, wobei der entscheidende Aspekt für die Erlaubnis zur
Einwanderung die Qualifikation ist.

Der Familiennachzug zu Hochqualifizierten, die in Deutschland leben, ist bereits
gegenüber den ansonsten allgemein geltenden Regeln begünstigt. So sind z. B. die
Ehepartner vom Nachweis einfacher Sprachkenntnisse befreit, was eine Erleichterung
bei der Herstellung der Familieneinheit in Deutschland bedeutet.

Für den Nachzug der Eltern nach Deutschland zu ihren erwachsenen Kindern hat der
Gesetzgeber in § 36 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz festgelegt, dass dieser zur
Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte möglich sein kann. Dies bedeutet, wenn
es im besonderen Einzelfall angezeigt ist, dass bei Vorliegen der ansonsten
erforderlichen Voraussetzungen ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann.

Den Eltern von Erwachsenen einen generellen Zuzug zu ermöglichen, widerspräche
hingegen dem Interesse der Bundesrepublik an einer Steuerung und Begrenzung des
Zuzugs von Ausländern.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss daher, die Petition abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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