Alueella: Saksa
Kansalaisoikeudet

Aufhebung der Immunität der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel und Unteruchungsausschuß Merkel

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Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
2 543 Tukeva 2 471 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

2 543 Tukeva 2 471 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

10.09.2018 klo 18.55

Das Ziel wurde klarer definiert in Form des Untersuchungsausschuß Merkel


Neuer Titel: Aufhebung der Immunität der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel und Unteruchungsausschuß Merkel


Neuer Petitionstext: Grund und Ziel der Petition:
Untersuchungsausschuß Merkel
und
Aufhebung der Immunität der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel
Zur Aufklärung des Tatbestandes der Volksverhetzung
Zur Aufklärung des Tatbestandes der Verleumdung
Zur Aufklärung des Tatbestandes der Beleidigung


Neue Begründung: Die Welt schaut auf Chemnitz!

Wir als Bürger fordern mit der Unterschrift dieser Petition den Deutschen Bundestag auf,
einen Untersuchungsausschuß Merkel und (!)
die Immunität der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel aufzuheben

STRAFANZEIGE und Strafantrag sind gestellt worden:
Wegen VOLKSVERHETZUNG Paragraph 130 StGB
sowie wegen Paragraf 126 StGB, und Paragraf 111 StGB,
sowie wegen Verleumdung und übler Nachrede Paragraph § 187 StGB
sowie wegen Beleidigung Paragraph § 185 StGB
gegen Angela Merkel, Bundeskanzlerin
Zustellungsadresse: Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
Dies erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung, da er einen „Teil der Bevölkerung“, das heißt eine Gruppe, die sich durch „irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal“ als erkennbare Einheit heraushebt, mithin die Teilnehmer der friedlichen Demonstrationen am 26.08.2018, 27.08.2018, 30.08.2018 sowie am 01.09.2018 in Chemnitz - siehe unten und beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet:
Sächsische Verfassung
Artikel 5
[Staatsvolk, Minderheiten]
(1) Dem Volk des Freistaates Sachsen gehören Bürger deutscher, sorbischer und anderer Volkszugehörigkeit an. Das Land erkennt das Recht auf die Heimat an.
(2) Das Land gewährleistet und schützt das Recht nationaler und ethnischer Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung.
(3) Das Land achtet die Interessen ausländischer Minderheiten, deren Angehörige sich rechtmäßig im Land aufhalten.
www.augsburger-allgemeine.de/video/Merkel-Keinen-Platz-fuer-Hetzjagden-auf-Auslaender-id52037286.html
Frau Merkel hat es wiederholt und wohlwissend nochmal erneuert durch die Ablehnung der Entschuldigung. Hier ist somit der Vorsatz zusätzlich gegeben!
www.mmnews.de/politik/88282-meuthen-fordert-entschuldigung-77
Insbesondere der Tatbestand in § 130, Abs. StGB ist durch die (weltweite) Veröffentlichung erfüllt. ( § 11 Abs. 3 StGB).
ANLAGEN zur Anzeige Frau Dr. Merkel
Eine Hetzjagd hat nicht stattgefunden – so der MP Kretzschmar in seiner Erklärung vom
deutsch.rt.com/inland/75545-sachsens-ministerprasident-kretschmer-es-gab-keine-hetzjagd-chemnitz/
Keine Hetzjagd: Maaßen
www.welt.de/politik/article181449460/Verfassungsschutzpraesident-Keine-Informationen-ueber-Hetzjagden-auf-Auslaender-in-Chemnitz.html

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1377 (1342 in Deutschland)


Auta vahvistamaan kansalaisten osallistumista. Haluamme saada huolesi kuuluviin ja pysyä itsenäisinä.

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