Sağlık

Aufhebung der Maskenpflicht an Grundschulen in Baden-Württemberg

Dilekçe halka açık değil
Dilekçe yönlendirildi
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)
21.907 Destekleyici 18.903 İçinde Baden-Württemberg

Dilekçe reddedildi

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  1. Başladı 2021
  2. Koleksiyon tamamlandı
  3. 20.05.2021 Tarihinde gönderildi
  4. Diyalog
  5. Tamamlanmış

15.06.2022 13:51

Liebe Mitstreiter,

die Zeit ist verstrichen und ich würde gerne noch etwas mitteilen. Die Petition wurde am Landtag eingereicht und wie es am Ende schon zu erwarten war natürlich abgelehnt. Auch hatte sich unsere Klage, die bis zum Verfassungsgericht ging leider nicht durchgesetzt. Wir haben gekämpft, wir haben nicht aufgegeben sind immer wieder in Revision gegangen und haben schließlich aber doch verloren.

Nicht verloren habe ich allerdings meinen gesunden Menschenverstand und meine Intuition. Durch sie habe ich mich schließlich entschlossen nochmal ein Studium der holistischen Gesundheit zu absolvieren, um mir meinen eigenen Wissensaufbau bezüglich Prävention und einer ganzheitlichen Gesundheit zu ermöglichen. Dazu gehört für mich das Wissen über die Psyche, die Seele und des Körpers, denn nur wenn alle dieser Bereiche berücksichtigt werden ist Heilung möglich.

Was können wir schon präventiv tun um uns und unsere Kinder vor Viruserkrankungen zu schützen? Was braucht unsere Seele und die unserer Kinder um glücklich und frei zu sein? Ich bin mir nach wie vor sicher, dass dauerhaft eine Maske zu tragen mit Sicherheit nicht dazu gehört.

Wenn Sie sich gerne weiterhin mit mir austauschen möchten und mit Gleichgesinnten in Kontakt kommen wollen, dann abonnieren Sie meinen Kanal auf Telegram. Dort habe ich erst vor ein paar Tagen einen eigenen Kanal eröffnet, der sich mit dem Thema ganzheitliche Gesundheit beschäftigt.

Zu finden hier: t.me/holistichealth_humandesign

Oder unter dem Namen: Holistic Health_Humandesign

Wissen ist unsere Zukunft und es zu teilen unsere Verantwortung.

In diesem Sinne schließe ich diese Petition hiermit, bedanke mich für Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen alles erdenklich Gute!

Viele Grüße Luisa


01.07.2021 12:50

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Liebe Mitstreiter,

unsere Kinder dürfen nun seit ein paar Wochen endlich wieder ohne Maske im Klassenzimmer sitzen. Die aktuelle Corona-Verordnung macht die Maskenpflicht nun von den Inzidenzen des jeweiligen Landkreises abhängig, sowie von den negativen Testungen der Schüler. Herr Kretschmann hat aber bereits für September nach Ferienende eine 2-wöchige Maskenpflicht inzidenzunabhängig angekündigt. Die "gefürchtete 4. Welle" ist bereits sehr wahrscheinlich und wird die Maskenpflicht an Grundschulen im Herbst wieder durchsetzen.

Deshalb ist es uns nach wie vor ein äußerst wichtiges Anliegen, der Petition weiterhin Nachdruck zu verleihen. Die Petition liegt aktuelle dem Landtag nun schon seit ein paar Wochen vor und wurde bereits schriftlich in Briefform bestätigt.

So schreibt der Landtag:

„Der Petitionsausschuss holt zunächst vom zuständigen Ministerium eine Stellungnahme zu Ihrem Anliegen ein. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Petitionsausschuss beraten und der Vollversammlung des Landtages einen Bericht und eine Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorlegen."

Sobald es hier Neuigkeiten gibt informieren wir euch.

FYI: Endlich gibt es nun erste Studien zum Maskentragen bei Kindern. Eine große deutsche Befragung zu Nebenwirkungen von MNB bei 25’930 Kindern und deren Eltern hat gezeigt, dass 68% der Kinder über Probleme berichten. Der normale Kohlendioxidgehalt der Atemluft im Freien ist etwa 0.04 Volumen % (also 400 parts per million/ppm). 0.2 Vol% oder 2’000 ppm ist lt. Umweltbundesamt die Obergrenze dessen, was in geschlossenen Räumen noch gesundheitlich akzeptabel ist. Alles, was darüber hinaus geht, ist inakzeptabel.

Weitere Informationen zur Klage gegen die Maskenpflicht am Platz bei Grundschülern erfahrt ihr hier: eltern-klagen.squarespace.com/news

Lasst uns nicht aufgeben und weiter stark bleiben.

Alles Liebe,

eure Eltern aus Weinstadt.





26.04.2021 12:23

Liebe Eltern, liebe Unterstützerinnen und liebe Unterstützer der Petition gegen die Maskenpflicht an Grundschulen!

Seit dem 21.03.2021 konnten wir schon mehr als 21.000 Unterschriften sammeln - dafür ein herzliches Dankeschön an alle. Wir hoffen, dass sich die nächsten 3 Wochen noch weitere Eltern uns anschließen.

Nach der Einführung der Maskenpflicht an den Grundschulen wurde ab dem 12.04.2021 noch die Testpflicht für alle Schularten und auch teilweise schon im Kindergarten die nächste Bürde für unsere Kinder auferlegt.

Wir haben uns dazu entschieden, gegen diese unverhältnismäßigen Eingriffe in das Leben unserer Kinder zu klagen und wir wollen unseren Kindern wieder eine unbeschwertere Zeit im Schulalltag ermöglichen.

Weitere Details zu Klage und Informationen findet Ihr auf unserer Homepage:

eltern-klagen.squarespace.com

Wir hoffen weiterhin auf Eure tolle Unterstützung und wir Danken Euch dafür!

Viele Grüße ihre Elterngemeinschaft aus Weinstadt


21.04.2021 16:30

Liebe Eltern und Unterzeichner dieser Petition,

der Landeselternbeirat von Baden-Württemberg hat eine neue Umfrage online gestellt. Hier haben Eltern die Möglichkeit ihre Meinung gegenüber den Infektionsschutzmaßnahmen an Baden-Württemberger Grundschulen zu teilen. Leider sind einige Fragen so formuliert, dass sie nicht eindeutig gegen die Maskenpflicht stimmen, sondern nur bis zu den Sommerferien. Deshalb hier am Besten die Meinung nochmal als zusätzliche Anmerkung am Ende der Umfrage textlich hinzufügen.

Zur Umfrage: www.leb-bw.de/ueber-den-leb/blitz-umfragen

Wir betrachten das Infektionsgeschehen weiterhin mit Augenmaß und hoffen die volle Zahl der Unterschriften baldmöglichst zu erreichen. Also bitte alle nochmal kräftig teilen!

Vielen Dank für eure Unterstützung!


11.04.2021 22:25

Liebe Eltern, liebe Unterstützer dieser Petition,

ich möchte Sie gerne auf dem neuesten Stand der aktuellen Geschehnisse bezüglich der Maskenpflicht für Kinder an Grundschulen hinweisen.

Am Donnerstag, den 08.04.2021 hat das Amtsgericht in Weimar entschieden, dass die Pflicht zum Maskentragen, zum Einhalten von Mindestabständen und zu Schnelltests an Schulen eine Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen. Und zwar so gravierende, dass sich ohne ein Einschreiten eine erhebliche Schädigung von Kindern mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.

Der Richter erklärte in seiner Entscheidung: „Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender ‘Gegenstände‘).“

So heißt es in dem Urteil auch: „dass das erreichbare Ausmaß der Reduktion des Ansteckungsrisikos durch das Maskentragen an Schulen an sich sehr gering ist, weil an Schulen auch ohne Masken sehr selten Ansteckungen auftreten. Dementsprechend ist die absolute Risikoreduktion so gering, dass eine Pandemie damit nicht in relevanter Weise bekämpft werden kann …"

Mit der Anordnung solcher Maßnahmen wird das Wohl der Kinder, wie dargestellt, gefährdet, § 1666 BGB. Die Lehrkräfte dürfen sie deshalb nicht anordnen. Auf die entsprechenden landesrechtlichen Verordnungen und die angeführte Allgemeinverfügung können sie sich dabei nicht berufen, da diese schon wegen ihrer Ungeeignetheit, die angestrebten Ziele zu erreichen, in jedem Fall aber wegen ihrer Unverhältnismäßigkeit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen und damit verfassungswidrig und nichtig sind.

Das gesamte Urteil (Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21) umfasst 178 Seiten und finden Sie hier: reitschuster.de/wp-content/uploads/2021/04/Amtsgericht-Weimar-9-F-148-21-EAO-Beschluss-anonym-2021-04-08.pdf

Außerdem möchte ich Sie bitten ihre Sorgen und Ängste dem LEB (Landeselternbeirat von Baden-Württemberg) schriftlich mitzuteilen. Der LEB ist das offizielle Elterngremium zur Beratung des Kultusministeriums im Interesse der Eltern im Land. Ihre Bedenken bezüglich der Maskenpflicht an Grundschulen zeigen ein deutliches Stimmungsbild und sollten dem Landeselternbeirat dringend mitgeteilt werden. Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular auf der Seite des LEB. leb-bw.de/kontakt

Ich habe den LEB bereits über die Petition und der hohen Zahl an Unterschriften berichtet und warte noch auf eine öffentliche Stellungnahme.

Ich halte Sie auf den Laufenden und hoffe darauf ganz bald die Petition mit den benötigten Stimmen an den Petitionsausschuss einreichen zu können.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und den Kindern alles alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen,

Luisa Herrling


26.03.2021 14:49

Hallo liebe Unterzeichner der Petition,

ich bedanke much persönlich bei ihrer Unterstützung! Die Waiblinger Kreiszeitung hat heute einen Artikel unserer Petition veröffentlicht. Auf der Facebook Seite der Waiblinger Zeitung wird zu diesem Artikel und unserer Petition gerade rege diskutiert. Nutzt die Chance der Öffentlichkeit und kommentiert und teilt. Der Ton ist teilweise hart dort, aber hauptsächlich von der Gegenseite. Es ist mir deshalb sehr wichtig jetzt zusammenzuhalten und freundlich zu bleiben.

Hier der Link zum Artikel auf Facebook:

www.facebook.com/284777194838/posts/10159096281454839/?d=n

Vielen Dank für die Unterstützung.

Luisa Herrling


25.03.2021 22:21

„Die Rechtsanwälte Wellmann & Kollegen aus Darmstadt haben einen Antrag nach dem Landes-Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg an das baden-württembergische Staatsministerium gestellt. Zweck des Antrags ist die Vorbereitung eines gerichtlichen Eilverfahrens.

Ausgeschlossen werden soll durch dieses Vorgehen, dass die Verwaltungsgerichte sich auf die billige Argumentation zurückziehen können, dass die Entscheidung darüber, ob das Kind weiterhin die Grundschule besuchen oder zu Hause beschult werden soll, schließlich nicht von der Landesregierung, sondern von den Eltern selbst getroffen werde. Die Landesregierung muss, wie der Antrag deutlich macht, den Eltern für diese Entscheidung eine hinreichende Fakten- und Datenbasis zur Verfügung stellen, die es aber noch gar nicht gibt. Denn das Kindeswohl und die Bildungschancen sowie die Entwicklung des Kindes werden auch dadurch schwer beeinträchtigt, dass das Kind wegen der Maske nicht zur Schule geht.

Zudem soll durch den Antrag aufgezeigt werden, dass nach den bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Vorschriften des Arbeitsschutzes aufgrund der Maskenpflicht schwerwiegende Konsequenzen für die Gesundheit und die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder drohen, welche völlig außer Verhältnis zu dem allenfalls sehr geringen Nutzen der Maßnahme stehen und noch nicht ausreichend erforscht wurden. Die manchmal geäußerte Auffassung (z.B. OVG Münster, Az.: 13 B 266/21.NE und 13 B 267/21.NE, Beschlüsse vom 8. März 2021), wonach objektive Anhaltspunkte für eine drohende Gesundheitsgefahr für die Kinder überhaupt nicht ersichtlich seien, ist völlig unvertretbar.

Der Antrag wird auf der Homepage von Rechtsanwälte Wellmann & Kollegen eingestellt, damit auch andere Eltern oder Anwälte auf die darin gesammelten Informationen zurückgreifen können. Es besteht die Hoffnung, dass von möglichst vielen Eltern oder Anwälten ähnliche Anträge gestellt und Gerichtsverfahren gegen die Maskenpflicht für Kinder eingeleitet werden, und dass so die aufgeführten Argumente mithilfe der Schwarmintelligenz in Zukunft noch erweitert und verfeinert werden.“

www.raewellmann.de/veroeffentlichung/items/maskenpflicht-fuer-grundschueler-im-und-ausserhalb-des-unterrichts.html

Hintergrund Information: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat in ihrem aktuellen Corona-ArbSchV für den Zeitraum vom 27.01.2021 bis zum 30.04.2021 (Geltungsbereich der Corona-ArbSchV) empfohlen:

Tragen von Masken auch für Schülerinnen und Schülern in Grundschulen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Quelle:

dguv.de/corona-bildung/schulen/faq/index.jsp


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