Region: Stuttgart
Administration

Aufhebung der Sperrzeit an Wochenenden in Stuttgart für Clubs- und Discotheken

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Oberbürgermeister Fritz Kuhn
3 850 Stödjande

Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

3 850 Stödjande

Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

  1. Startad 2013
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Misslyckade

2013-03-12 09:34

Dopplungsfehler im Text
Neue Begründung: Aktuell werden Ausnahmegenehmigungen für Gaststättenbetreiber generell nicht mehr erteilt, dies musste erst kürzlich das Rocker33 erfahren. Zu den oben genannten Gründen kam zusätzlich auch die Nähe zur Theodor-Heuss-Straße und eine befürchtete Antragswelle der dort ansässigen Gaststättenbetreiber.
Für die Club- oder Discothekenbesucher in Stuttgart heißt dies, dass am Wochenende um 5.00 Uhr morgens Schluss ist - sie werden auf die Straße gesetzt.

Die Stadt Stuttgart begründet die Ablehnung der Ausnahmegenehmigung für eine Sperrzeitverkürzung u. a. mit der Lärmbelästigung für die Anwohner. Durch die Sperrzeit wird das Gehen der Club- bzw. Discothekenbesucher zentralisiert. Dies führt zur Steigerung des Lärmpegels sowie zu erhöhtem Gefahrenpotential, da die verschiedensten Gruppierungen zum gleichen Zeitpunkt (teilweise auch alkoholisiert) aufeinandertreffen. Dem hinzuzufügen ist, dass durch die erhöhte Wartezeit auf öffentliche Verkehrsmittel zur Nachtzeit mit einem weiterem hohen Aufkommen von Personen an Haltestellen, z. B. Hauptbahnhof, zu rechnen ist. Eine Verlängerung der Sperrzeiten führt somit nicht nur zu einer Dezentralisierung des Zeitpunkts des Clubverlassens, sondern reduziert zudem den Lärmpegel, da eben kein gleichzeitiges Verlassen der Gastronomiebetriebe stattfindet.

Der nächste Punkt für die Ablehnung der Ausnahmereglungen den die Stadt Stuttgart als Begründung anführt: Vermehrte Gewalt durch alkoholisierte Club- oder Discothekenbesuchern und ein damit verbundenes vermehrtes Polizeiaufkommen. Die Sperrzeit birgt die Gefahr des Sturztrinkens: Das dadurch erhörte Unfall- und Gefahrenpotential führt somit zu einer Erhöhung der Einsätze von Polizei- und Rettungskräften ab 5.00 Uhr und bewirkt damit das Gegenteil des erhofften Nutzens.
Beobachtungen im Verlauf einer Partynacht zeigen, dass es meist zwischen 2.00 und 3.00 Uhr morgens vereinzelt zu Auseinandersetzungen zwischen Club- oder Discothekenbesuchern kommt, dies hat demzufolge nichts mit der Sperrzeitenregelung an sich zu tun.

Ein weiterer Punkt sei die Müllbelastung, welcher durch die Club- oder Discothekenbesucher verursacht wird und die damit entstehenden Entsorgungskosten. Hierzu sei gesagt, dass der Müll zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr und nicht zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr verursacht wird, weshalb eine Ablehnung von Ausnahmeregelungen nicht sinnvoll erscheint. Um einer nächtlichen Müllproduktion gänzlich vorzubeugen, müsste hier eine generelle Sperrstunde auf z. B. 24.00 Uhr angesetzt werden. Dies kann nicht im Sinne der Stadt sein, zumal hier auch die Gaststättenbetreiber Sturm laufen werden, da diese dann erhebliche Mindereinnahmen zu erwarten haben. Um Müll auf der Straße zu vermeiden, sollte die Stadt Stuttgart an einem ganz anderen Punkt ansetzen z. B. mehr bzw. größere Mülleimer aufstellen, da diese in der Stuttgarter Innenstadt nur vereinzelt und somit zu weit auseinander vorzufinden sind.
Wir möchten mit unserer Petition auch die Gaststättenbetreiber, insbesondere Discotheken unterstützen, da diese am meisten von einer Aussetzung der Sperrzeit profitieren könnten. Diese Regelung würde eindeutig Mehreinnahmen für die erwähnten Betriebe bedeuten. Durch die Sperrzeitenregelung können die Gastwirte ihren Gaststättenbetrieb nur eingeschränkt öffnen somit sind diese in der Ausübung ihres Berufes beeinträchtigt. Durch die Sperrzeiten müssen die Gastwirte ihren Betrieb für eine gewisse Zeit am Tag schließen. Daher liegt hier ein Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit der Gaststättenbetreiber vor. Die Besucher eines Gaststättenbetriebes können sich nicht zu jeder Tageszeit in den Räumlichkeiten aufhalten. Daher liegt hier ein Eingriff in deren allgemeine Handlungsfreiheit vor, denn in In letzter Zeit hat sich das Bedürfnis nach einer Verkürzung der Sperrzeit immer stärker ausgeprägt. Verlängerte Öffnungszeiten sind im Interesse der Wirtschaft und der Verbraucher.
Durch die Abschaffung der Sperrzeit Sperrzeitgenehmigung entstehen den Gastronomie- und Tanzlokalbetreibern Umsatzeinbußen, welches aus Sicht der Stadt im Hinblick auf die Gewerbesteuer ebenfalls negativ sein sollte.

Der Stadt Stuttgart drohen voraussichtlich Einnahmeausfälle durch die generelle Ablehnung der Sperrzeitverkürzung, denn für jeden Antrag auf Sperrzeitverkürzung wird eine Gebühr fällig. Der Einnahmeausfall würde die Hauptkonsequenz für die Stadtverwaltung Stuttgarts sein, da Stuttgart eine große Stadt mit vielen Gaststättenbetreibern ist, welche AusnahmAusnahmegenehmigungen beantragen könnten.

Die negativen Auswirkungen für die Stadt Stuttgart sind gering, sollte einer Aussetzung der Sperrzeit zugestimmt werden. Dies trägt zur Attraktivität Stuttgarts im urbanen Leben bei.


2013-03-12 00:34

Petitionsbegründung war nicht vollständig.
Neuer Petitionstext: Forderung: Generelle Aufhebung der Sperrzeit an Wochenenden (Nacht von Freitag auf Samstag sowie Nacht von Samstag auf Sonntag)
Wir, Follow the white Rabbit e.V. und die Unterzeichner, setzen uns für eine generelle Aufhebung der Sperrzeitenregelung an Wochenenden, genauer in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag, ein.

Link zum aktuellen Gaststättenrecht: www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GastG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

Aktuelle Situation: Generelle Sperrstunde für Gaststätten- und Discothekenbetreibern um 5.00 Uhr am Wochenende, keine Erteilung von Ausnahmeregelungen für Gaststätten- und Diskothekenbetreiber. Es dreht sich hier um eine Stunde, weil um 6.00 Uhr die Gaststätten- und Discothekenbetreiber ihre Lokalität wieder öffnen dürfen, da hier laut Gesetzeslage ein neuer Tag beginnt.

Gründe der Stadt Stuttgart:

- Lärmbelästigung der Anwohner
- Vermehrte Gewalt und Polizeieinsätze
- Müllbelastung in der Stuttgarter Innenstadt Neue Begründung: Aktuelle Situation: Generelle Sperrstunde für Gaststätten- und Discothekenbetreibern um 5.00 Uhr, keine Erteilung von Ausnahmeregelungen für Gaststätten- und Diskothekenbetreiber. Es dreht sich hier um eine Stunde, weil um 6.00 Uhr die Gaststätten- und Discothekenbetreiber ihre Lokalität wieder öffnen dürfen, da hier laut Gesetzeslage ein neuer Tag beginnt.

Gründe der Stadt Stuttgart:

- Lärmbelästigung der Anwohner
- Vermehrte Gewalt und Polizeieinsätze
- Müllbelastung in der Stuttgarter Innenstadt

Aktuell werden Ausnahmegenehmigungen für Gaststättenbetreiber generell nicht mehr erteilt, dies musste erst kürzlich das Rocker33 erfahren. Zu den oben genannten Gründen kam zusätzlich auch die Nähe zur Theodor-Heuss-Straße und eine befürchtete Antragswelle der dort ansässigen Gaststättenbetreiber.
Für die Club- oder Discothekenbesucher in Stuttgart heißt dies, dass am Wochenende um 5.00 Uhr morgens Schluss ist - sie werden auf die Straße gesetzt.

Die Stadt Stuttgart begründet die Ablehnung der Ausnahmegenehmigung für eine Sperrzeitverkürzung u. a. mit der Lärmbelästigung für die Anwohner. Durch die Sperrzeit wird das Gehen der Club- bzw. Discothekenbesucher zentralisiert. Dies führt zur Steigerung des Lärmpegels sowie zu erhöhtem Gefahrenpotential, da die verschiedensten Gruppierungen zum gleichen Zeitpunkt (teilweise auch alkoholisiert) aufeinandertreffen. Dem hinzuzufügen ist, dass durch die erhöhte Wartezeit auf öffentliche Verkehrsmittel zur Nachtzeit mit einem weiterem hohen Aufkommen von Personen an Haltestellen, z. B. Hauptbahnhof, zu rechnen ist. Eine Verlängerung der Sperrzeiten führt somit nicht nur zu einer Dezentralisierung des Zeitpunkts des Clubverlassens, sondern reduziert zudem den Lärmpegel, da eben kein gleichzeitiges Verlassen der Gastronomiebetriebe stattfindet.

Der nächste Punkt für die Ablehnung der Ausnahmereglungen den die Stadt Stuttgart als Begründung anführt: Vermehrte Gewalt durch alkoholisierte Club- oder Discothekenbesuchern und ein damit verbundenes vermehrtes Polizeiaufkommen. Die Sperrzeit birgt die Gefahr des Sturztrinkens: Das dadurch erhörte Unfall- und Gefahrenpotential führt somit zu einer Erhöhung der Einsätze von Polizei- und Rettungskräften ab 5.00 Uhr und bewirkt damit das Gegenteil des erhofften Nutzens.
Beobachtungen im Verlauf einer Partynacht zeigen, dass es meist zwischen 2.00 und 3.00 Uhr morgens vereinzelt zu Auseinandersetzungen zwischen Club- oder Discothekenbesuchern kommt, dies hat demzufolge nichts mit der Sperrzeitenregelung an sich zu tun.

Ein weiterer Punkt sei die Müllbelastung, welcher durch die Club- oder Discothekenbesucher verursacht wird und die damit entstehenden Entsorgungskosten. Hierzu sei gesagt, dass der Müll zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr und nicht zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr verursacht wird, weshalb eine Ablehnung von Ausnahmeregelungen nicht sinnvoll erscheint. Um einer nächtlichen Müllproduktion gänzlich vorzubeugen, müsste hier eine generelle Sperrstunde auf z. B. 24.00 Uhr angesetzt werden. Dies kann nicht im Sinne der Stadt sein, zumal hier auch die Gaststättenbetreiber Sturm laufen werden, da diese dann erhebliche Mindereinnahmen zu erwarten haben. Um Müll auf der Straße zu vermeiden, sollte die Stadt Stuttgart an einem ganz anderen Punkt ansetzen z. B. mehr bzw. größere Mülleimer aufstellen, da diese in der Stuttgarter Innenstadt nur vereinzelt und somit zu weit auseinander vorzufinden sind.
Wir möchten mit unserer Petition auch die Gaststättenbetreiber, insbesondere Discotheken unterstützen, da diese am meisten von einer Aussetzung der Sperrzeit profitieren könnten. Diese Regelung würde eindeutig Mehreinnahmen für die erwähnten Betriebe bedeuten. Durch die Sperrzeitenregelung können die Gastwirte ihren Gaststättenbetrieb nur eingeschränkt öffnen somit sind diese in der Ausübung ihres Berufes beeinträchtigt. Durch die Sperrzeiten müssen die Gastwirte ihren Betrieb für eine gewisse Zeit am Tag schließen. Daher liegt hier ein Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit der Gaststättenbetreiber vor. Die Besucher eines Gaststättenbetriebes können sich nicht zu jeder Tageszeit in den Räumlichkeiten aufhalten. Daher liegt hier ein Eingriff in deren allgemeine Handlungsfreiheit vor, denn in letzter Zeit hat sich das Bedürfnis nach einer Verkürzung der Sperrzeit immer stärker ausgeprägt. Verlängerte Öffnungszeiten sind im Interesse der Wirtschaft und der Verbraucher.
Durch die Abschaffung der Sperrzeit entstehen den Gastronomie- und Tanzlokalbetreibern Umsatzeinbußen, welches aus Sicht der Stadt im Hinblick auf die Gewerbesteuer ebenfalls negativ sein sollte.

Der Stadt Stuttgart drohen voraussichtlich Einnahmeausfälle durch die generelle Ablehnung der Sperrzeitverkürzung, denn für jeden Antrag auf Sperrzeitverkürzung wird eine Gebühr fällig. Der Einnahmeausfall würde die Hauptkonsequenz für die Stadtverwaltung Stuttgarts sein, da Stuttgart eine große Stadt mit vielen Gaststättenbetreibern ist, welche Ausnahm AusnahmAusnahmegenehmigungen beantragen könnten.

Die negativen Auswirkungen für die Stadt Stuttgart sind gering, sollte einer Aussetzung der Sperrzeit zugestimmt werden. Dies trägt zur Attraktivität Stuttgarts im urbanen Leben bei.


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