Drepturi civile

Aufhebung nächtliche Ausgangssperre BW ab einer 7-Tage Inzidenz von 100

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Landesregierung Baden-Württemberg
406 de susținere 363 in Baden-Württemberg

Petiția a fost retrasă de către petiționar

406 de susținere 363 in Baden-Württemberg

Petiția a fost retrasă de către petiționar

  1. A început 2021
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

29.03.2021, 12:09

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit verkünde ich den Abbruch dieser Petition. Ich bedanke mich vielmals für die Unterstützung, die ich in den vergangenen Tagen erhalten habe. Doch es ist nun an der Zeit einzusehen, dass die Anzahl der Unterschriften nicht ausreicht, um an der Regelung etwas verändern zu können. Daher bitte ich um Verständnis für meine Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Julian Haag


23.03.2021, 22:56

Der Zeitraum für das Sammeln der Unterschriften wurde verlängert, um mehr Unterschriften sammeln zu können und somit mehr bewirken zu können.

Der 18.04.2021 ist nun die Deadline, um der Landesregierung Baden-Württemberg am Ende des Lockdowns mit vielen Unterschriften aufzuzeigen, dass eine nächtliche Ausgangssperre nicht in unserem Sinne ist. Dadurch können hoffentlich weitere Ausgangssperren verhindert werden.

Je mehr Unterschriften wir zusammen bekommen und je früher dies geschieht, desto eher können wir etwas bewirken. Daher bitte ich Sie, dass Sie diese Petition verbreiten.


Neues Zeichnungsende: 18.04.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 70 (64 in Baden-Württemberg)


22.03.2021, 11:21

Die Sprache wurde angepasst, sodass nun keinerlei formale Fehler mehr enthalten sind.


Neue Begründung:

Eine pauschale Ausgangssperre, die somit auch alle BürgerInnen betrifft, die sich an die geltenden Corona-Maßnahmen halten und ist meines Erachtens unverhältnismäßig. Einige weitere Argumente, die für eine Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre plädieren, werden im Folgenden aufgeführt.

Diese Maßnahme ist unverhältnismäßig, weil "der Nutzen der Pandemie BekämpfungBekämpfung" (Dose 2021) ist unklar"unklar. (Dose 2021). Der Reporter Dominik Dose von Südkurier verweist hierbei auf eine Studie der Universität Oxford und auf eine Studie der Universität WienWien, um seine These zu stützen. Beide Studien konnten die Wirksamkeit einer nächtlichen Ausgangssperre kaum nachweisen. "Selbst das Land Baden-Württemberg" soll gegenüber dem Südkurier eingestanden haben, dass der Nutzen für solch eine Maßnahme nicht wissenschaftlich belegt sei (Dose 2021).

Bei einer nächtlichen Ausgangssperre handelt es sich um eine zutiefst in die Grundrechte einschneidende Maßnahme. Sie schneidet das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 (1) GG) und das Grundrecht auf Freizügigkeit (Art. 11 (1) GG) ein. Daher ist die juristische Berechtigung für solch eine Maßnahme höchst fragwürdig (Dose 2021).

Zwei weitere Argumente sind, dass die nächtliche Ausgangssperre zum einen Personen dazu verleiten könnte bei dem anderen Haushalt zu übernachten, anstatt heim zu gehen und,und zum anderen, dass die Logik hinter der Maßnahme nicht greifbar ist, denn tagsüber darf man sich den Kontaktbeschränkungen entsprechend mit Personen treffen und nachts nicht (Dose 2021). Da entsteht bei einigen Menschen die Frage, ob das Virus in der Nacht gefährlicher als am Tag sei.

Wie bereits meine Argumentation zeigt, die sich vornehmlich auf einen Artikel des Autors Dominik Dose (Südkurier) beruft, plädiere ich für eine Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre in Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg ab einem 7-Tage Inzidenzwert von 100. Meine Bitte ist, dass BürgerInnen des Landes Baden-Württemberg die Möglichkeit haben auch in der Nacht über sich selbst zu entscheiden.

Referenzen:

Dose, Dominik. 2021. Fragwürdiger Grundrechtseingriff: Fünf Argumente gegen die Ausgangssperre in Baden-Württemberg. Meinung: Fragwürdiger Grundrechtseingriff: Fünf Argumente gegen die Ausgangssperre in Baden-Württemberg | SÜDKURIER Online (suedkurier.de), zuletzt aufgerufen an 21.03.2021.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG). Stand Juli 2010. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 22


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