Aufhebung von unverhältnismäßigen Maßnahmen in der Corona-Krise

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
17 podpornik 17 v Schleswig-Holstein

Proces peticije je bil zaključen

17 podpornik 17 v Schleswig-Holstein

Proces peticije je bil zaključen

  1. Začelo 2020
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Schleswig-Holsteinischen Landtages .

19. 06. 2020 04:39

16.06.2020Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 17 Mitzeichnern unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von der Hauptpetentin vorgetragenen Gesichtspunkte unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren geprüft und beraten.Der Ausschuss ist sich bewusst, dass die vielfältigen Maßnahmen der Landesregierung aus der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordung zur Eingrenzung des Infektionsgeschehens in Schleswig-Holstein eine große Belastung für alle Bürgerinnen und Bürger darstellen. Er betont, dass die Wahl der Maßnahmen in dieser sich dynamisch entwickelnden Situation immer unter Berücksichtigung der aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse getroffen wird. Der Ausschuss geht davon aus, dass die Einhaltung der Verhältnismäßigkeit dabei weiterhin angemessen Berücksichtigung finden wird. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass sich der Landtag in den Plenarsitzungen regelmäßig zu der aktuellen Situation berichten lässt und die jeweiligen Maßnahmen im Anschluss daran diskutiert (siehe hierzu Plenarprotokolle 19/83, 84 und 85).Der Petitionsausschuss entnimmt der Stellungnahme, dass die Petentin parallel zu Ihrer Petition vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig einen Rechtsstreit gegen das Land zum inhaltsgleichen Sachverhalt führt. Aus Gründen der Rechtstaatlichkeit aus Artikel 19 Absatz 4 und Artikel 20 Grundgesetz liegt die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts damit beim Gericht.Nach Artikel 97 des Grundgesetzes und Artikel 50 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein sind die Richterinnen und Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und sein Petitionsausschuss sind darum nicht berechtigt, auf die Entscheidungen des Gerichts Einfluss zu nehmen oder sie nachzuprüfen. Die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen ist nur durch die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (z.B. Beschwerde, Berufung, Revision) möglich, über die ebenfalls unabhängige Richterinnen und Richter entscheiden. Die Entscheidung des Gerichts bleibt abzuwarten.Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 23. bis 25. September 2020.


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