Terület: Németország

Ausbildungsförderung - Staatliche Unterstützung für im Ausland studierende Medizinstudenten

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A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
76 Támogató 76 -ban,-ben Németország

A petíció lezárult.

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  1. Indított 2015
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2016. 05. 12. 4:23

Pet 3-18-30-213-023272



Ausbildungsförderung



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Bildung und

Forschung – als Material zu überweisen.

Begründung



Mit der Petition wird eine staatliche Unterstützung für deutsche Medizinstudentinnen

und -studenten, die im Ausland studieren oder in Zukunft studieren wollen, gefordert.

Somit kann der Ärztemangel auf dem Land bekämpft und der interkulturelle Austausch

gestärkt werden.

Zur Begründung der Petition wird angeführt, dass durch den Ärzterückgang, der

besonders auf dem Land und in den neuen Bundesländern stattfinde, eine

medizinische Mangelversorgung drohe. Im Sommersemester 2014 habe es mehr als

10 Bewerber und im Wintersemester 2014/2015 fünf Bewerber auf einen Studienplatz

in Medizin gegeben. Die hohe Nachfrage treibe den Numerus Clausus in die Höhe,

weshalb oft nur wenige Bewerber mit meist sehr guten Abiturnoten die Chance auf

einen Studienplatz hätten. Ein Medizinstudium koste den Staat pro Student

mindestens 29.000 Euro pro Jahr. Eine Ausweitung der Studienplätze sei nicht in

Sicht. Das Medizinstudium im Ausland biete eine gute Alternative. So fielen in Polen

mit etwa 10.000 Euro pro Jahr hohe Studiengebühren an. Viele deutsche Studierende

müssten sich verschulden oder könnten sich kein Studium im Ausland leisten. Um eine

Lösung aufzuzeigen, sei ein Verweis auf Norwegen sinnvoll. Dort erhalte jeder

Medizinstudent, der im Ausland studiere, unabhängig vom Gehalt der Eltern,

25.000 Euro pro Studienjahr vom Staat. Davon müsse er später 60 % zurückzahlen.

Im Anschluss an das Studium kehrten die Studentinnen und Studenten wieder nach

Norwegen zurück. Der Staat spare Geld, da er keine neuen Studienplätze in Norwegen

schaffen müsse. Hier liege deshalb eine „Win-win-Situation“ vor. Auch in Deutschland

könnten den Studierenden für ein Auslandsstudium 15.000 bis 20.000 Euro

unabhängig vom Gehalt der Eltern als zinsloser Kredit zur Verfügung gestellt werden.



Entweder der Student zahle das Geld zurück oder er verpflichte sich, zur Beseitigung

des Ärztemangels auf dem Land für fünf bis zehn Jahre in einer ländlichen Region zu

arbeiten. Die Vorteile, wie z. B. ein für alle Seiten finanzieller Gewinn oder auch der

Erfahrungsgewinn eines interkulturellen Austausches, lägen auf der Hand. Auf die

weiteren Ausführungen in der Petition wird verwiesen.

Es handelt sich um eine Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen

Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition

schlossen sich 76 Mitzeichnende an und es gingen 41 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass Bund und Länder erhebliche Anstrengungen

unternehmen, mehr Studienplätze zu schaffen. Mit dem Hochschulpakt 2020 steigern

Bund und Länder gemeinsam die Ausbildungsleistung der deutschen Hochschulen

deutlich. Im Dezember 2014 haben die Regierungschefs von Bund und Ländern die

bedarfsgerechte Fortsetzung des Hochschulpakts 2020 beschlossen. So werden Bund

und Länder insgesamt bis zu 760.033 zusätzliche Studienmöglichkeiten finanzieren.

Die Bundesregierung wird dafür über die Gesamtlaufzeit von 2007 bis 2023 insgesamt

20,2 Mrd. Euro bereitstellen, die Länder insgesamt 18,3 Mrd. Euro.

Diese Anstrengungen kommen grundsätzlich auch den Medizinstudienplätzen zugute.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die konkrete Zuordnung der

Kapazitäten zu den einzelnen Studiengängen in der Bundesrepublik Deutschland im

Zuständigkeitsbereich der Länder beziehungsweise der Hochschulen liegt. Da die

Nachfrage nach Medizinstudienplätzen nach wie vor sehr groß ist, zählt das

Medizinstudium zu den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen. Die

Vergabe erfolgt im Verhältnis 20 : 20 : 60 nach Abiturdurchschnittsnote, Wartezeit und

einem internen Auswahlverfahren der Hochschulen.

Unabhängig hiervon wird bereits jetzt eine Auslandsausbildung über individuelle

Finanzierungshilfen über BAföG und Stipendienangebote gefördert, welche jedoch

unabhängig von der Studienfachrichtung und der spezifischen Zielsetzung der

ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum gewährt werden.

Der Petitionsausschuss misst der Frage der bedarfsgerechten und flächendeckenden

ärztlichen Versorgung, insbesondere auf dem Land, einen hohen Stellenwert bei. Nach



dem zwischen CDU, CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag für die

18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages werden Bund und Länder in einer

Konferenz der Gesundheits- und Wissenschaftsminister einen „Masterplan

Medizinstudium 2020" entwickeln. Hierfür sind vorgesehen, bis zum Frühjahr 2016

Maßnahmen und Umsetzungskonzepte in den Themenbereichen einer zielgerichteten

Auswahl der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber, der Förderung der

Praxisnähe und der Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium zu erarbeiten und

festzulegen. Der Masterplan soll für den Bereich Ärzteausbildung weitere Maßnahmen

ergänzen, die auf den verschiedenen Steuerungs- und Planungsebenen des

Gesundheitssystems zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung ansetzen.

Der Petitionsausschuss begrüßt die Initiative von Bund und Ländern zur Entwicklung

eines „Masterplans Medizinstudium 2020". Im Rahmen des anstehenden Dialogs

sollte nach Auffassung des Petitionsausschusses auch erörtert werden, wie die

ärztliche Versorgung auf dem Land ausgebaut werden könnte bzw. einem

Ärztemangel entgegengewirkt werden könnte.

Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb, die Petition der Bundesregierung – dem

Bundesministerium für Bildung und Forschung – als Material zu überweisen, damit der

Vorschlag des Petenten in den anstehenden politischen Dialog der Gesundheits- und

Wissenschaftsminister über einen „Masterplan Medizinstudium 2020" einbezogen

werden kann.

Begründung (pdf)


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