Auskunftspflicht der Wirtschaft - Dokumentationspflicht für Importe (faire Produktion, Handelsketten usw.)

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
314 Ondersteunend 314 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

314 Ondersteunend 314 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

18-11-2015 16:12

Pet 1-17-09-705-046414Auskunftspflicht der Wirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird ein Gesetz gefordert, mit dem die Importeure von Waren aller Art
strafbewehrt verpflichtet werden sollen, die jeweiligen Handelsketten zu
dokumentieren, diese Dokumentation den Kunden offenzulegen und somit für fair
produzierte Waren zu sorgen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass durch eine
derartige Regelung unmenschlichen Produktionsbedingungen in den
Entwicklungsländern begegnet werden könne, die die Menschenrechte auf
ausreichend Nahrung, auf menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen und
auf Bildung verletzten. Diese Offenlegung solle darüber hinaus die Verbraucher in
die Lage versetzen, sich über die Produktionsbedingungen und damit
möglicherweise zusammenhängende Menschenrechtsverletzungen zu informieren.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 314 Mitzeichnungen und 4 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss begrüßt das mit der Petition zum Ausdruck gebrachte
Engagement hinsichtlich der Stärkung von Menschenrechten, Sozialstandards und
Nachhaltigkeit.
Gleichwohl weist er darauf hin, dass es für die mit der Petition begehrten
Importbeschränkungen keine nationale Gesetzgebungskompetenz gibt und die
Zuständigkeit hierfür im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik bei der
Europäischen Union (Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe e des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) liegt. Eine Petition diesen Inhalts
wäre an die Europäische Kommission als Initiativorgan der Gemeinschaft zu richten.
Ferner macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass der Themenbereich
Gegenstand mehrerer Debatten im 17. Deutschen Bundestag war
(vgl. Plenarprotokolle 17/90, 17/184, 17/204, 17/219 und 17/246). Verwiesen wird
zudem auf die Antworten der Bundesregierung auf verschiedene schriftliche Fragen
(u. a. Drucksache 17/5422). Die angegebenen Dokumente können unter
www.bundestag.de aufgerufen und eingesehen werden.
Darüber hinaus hebt der Petitionsausschuss hervor, dass die Bundesregierung auf
vielfältige Weise die freiwillige Einhaltung menschenrechtlicher Standards durch
Unternehmen im Ausland unterstützt. So setzt sie sich u. a. intensiv sowohl für die
Umsetzung von Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) als
auch für die Anwendung der Leitsätze der Organisation für wirtschatliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen ein. Die
IAO ist als Sonderorganisation der Vereinten Nationen beauftragt, soziale
Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte zu befördern. Die OECD-Leitsätze
sind rechtlich unverbindliche Empfehlungen für verantwortungsvolles
unternehmerisches Handeln der Regierungen der OECD-Mitgliedstaaten und
weiterer zehn Länder an die multinationalen Unternehmen, die in diesen Ländern
tätig sind bzw. von dort aus operieren. Zu den wichtigsten prinzipiellen
Empfehlungen gehören u. a. die Achtung der Menschenrechte und damit
verbundene Sorgfaltspflichten, die Achtung der Arbeitnehmerrechte, Vereinigungs-
und Tarifvertragsfreiheit, die Abschaffung aller Formen von Zwangs- und
Kinderarbeit sowie die Wahrung von Verbraucherinteressen und die Gewährleistung
von Sicherheit und Qualität der Produkte und Dienstleistungen einschließlich
ausreichender Produktinformationen.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass Beschwerden über Verletzungen der
OECD-Leitsätze bei den Nationalen Kontaktstellen (NKS) der Teilnehmerländer

vorgebracht werden können. Die NKS haben die Aufgabe, auf eine einvernehmliche
Lösung zwischen Beschwerdeführern und Unternehmen hinzuwirken. Die deutsche
NKS ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angesiedelt. Unternehmen,
die Investitionsgarantien des Bundes in Anspruch nehmen wollen, werden bereits im
Antrag auf die Beachtung der OECD-Leitsätze hingewiesen.
Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage vermag sich der
Petitionsausschuss im Ergebnis nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der
Petition auszusprechen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition
der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz - als Material zu überweisen, den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Europäischen Parlament
zuzuleiten, soweit sie auf mehr Transparenz bei der Einhaltung von
Menschenrechten, Sozialstandards und Nachhaltigkeit hinweist, ist mehrheitlich
abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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