Terület: Németország

Außenpolitik - Abzug der Bundeswehrsoldaten aus der Türkei und Beendigung der dipolomatischen Beziehungen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
13 Támogató 13 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

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A beadványt elutasították.

  1. Indított 2016
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2017. 09. 11. 13:06

Pet 3-18-05-06-037350Außenpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Deutschland die Bundeswehrsoldaten aus der
Türkei abzieht und die diplomatischen Beziehungen mit der Türkei beendet.
Der Petent legt im Einzelnen dar, dass aufgrund der fortgesetzten und andauernden
Missachtung der Menschrechte die Demokratie in der Türkei in großer Gefahr sei.
Durch den stattfindenden Umbau des türkischen Staates in eine Diktatur sehe er keine
andere Möglichkeit, als sämtliche Beziehungen zur Türkei sofort abzubrechen, damit
Deutschland glaubwürdiger in der Weltpolitik agieren könne. Gerade Deutschland
müsse sich vor dem Hintergrund der eigenen Vergangenheit klar von den
Entwicklungen in der Türkei distanzieren. Da der Besuch von Abgeordneten des
deutschen Parlaments zum Stützpunkt der Bundeswehr in Incirlik nachhaltig verwehrt
werde, müsse die Bundesregierung nunmehr Konsequenzen ziehen und die Truppe
aus Incirlik abziehen. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Eingabe hingewiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 123 Mitzeichnungen sowie 19 Diskussionsbeiträge
ein.
Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
weitere Eingaben gleichen Inhalts erreicht, die wegen des Sachzusammenhangs in
die parlamentarische Prüfung mit einbezogen werden. Es wird um Verständnis ge-
beten, wenn nicht auf alle Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt –
Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Unter

Berücksichtigung der Stellungnahme des Auswärtigen Amtes sieht das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung folgendermaßen aus:
Der Bundeswehreinsatz in Syrien zur Bekämpfung der Terrororganisation Islamischer
Staat (IS) wurde ab Ende November 2015 von der Bundesregierung intensiv diskutiert.
Die Bundesregierung hatte in Folge am 1. Dezember 2015 den Einsatz bewaffneter
deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen
durch die Terrororganisation IS beschlossen. Grundlage hierfür ist insbesondere
Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7
des Vertrages über die Europäische Union sowie den Resolutionen 2170 (2014), 2199
(2015) und 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die rechtliche
Stellung der Bundeswehrpräsenz auf der Luftwaffenbasis in Incirlik bestimmt sich
zudem nach dem NATO-Truppenstatut vom 19. Juni 1951.
Dem Einsatz der Bundeswehr hat der Deutsche Bundestag am 4. Dezember 2015
mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsparteien zugestimmt (Bundestags-Drs.
18/6866 und Bundestags-Drs. 18/6912).
Der Fortsetzung und Ergänzung des Einsatzes der Bundeswehr hat der Deutsche
Bundestag am 10. November 2016 mehrheitlich mit den Stimmen der
Koalitionsparteien zugestimmt (Bundestags-Drs. 18/9960 und Bundestags-Drs.
18/10244). Der Einsatz wurde bis zum 31. Dezember 2017 befristet.
Vor diesem Hintergrund weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
Die Terroranschläge in Tunesien, der Türkei, Beirut, gegen Russland und vor allem in
Paris und in Berlin haben gezeigt, dass die Terrororganisation IS weit über die derzeit
von ihr kontrollierten Gebiete in Syrien und im Irak hinaus eine globale Bedrohung für
Frieden und Sicherheit darstellt. Insbesondere mit den Anschlägen in Paris, Nizza und
Berlin hat der IS die freiheitliche Werteordnung Europas direkt angegriffen. Ziel des
gemeinsamen internationalen Einsatzes ist es, die Menschen in der Region möglichst
vor weiteren systematischen Kriegsverbrechen zu schützen. Die Bundeswehr
unterstützt den Einsatz mit einer Fregatte und sechs Aufklärungsflugzeugen vom Typ
Tornado.
Der Petitionsausschuss bekräftigt seine Einschätzung, dass der Bedrohung durch den
IS entschieden begegnet werden muss. Die Bundeswehr leistet hierzu mit ihrer
Beteiligung an der internationalen Anti-IS-Koalition einen wirksamen Beitrag. Er
ergänzt die notwendigen außenpolitischen Maßnahmen, die Deutschland zusammen
mit seinen Partnern ergriffen hat. Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee, die der

Kontrolle des Deutschen Bundestages unterliegt. Zur Erfüllung seiner
verfassungsgemäßen Aufgaben muss der Besuch von Mitgliedern des Deutschen
Bundestages bei im Auslandseinsatz stationierten Soldaten und Soldatinnen
grundsätzlich möglich sein. Der Besuch der Soldatinnen und Soldaten im
Auslandseinsatz durch Abgeordnete des Deutschen Bundestages ist und bleibt für die
Begleitung eines solchen Mandats unerlässlich. Der Petitionsausschuss bedauert,
dass die Voraussetzungen zur weiteren Stationierung der Bundeswehr in Incirlik
offensichtlich nicht gegeben sind. Vor diesem Hintergrund hatte der Deutsche
Bundestag zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung die notwendigen
Konsequenzen gezogen und die Verlegung des Truppenkontingents von Incirlik nach
Al Azraq in Jordanien am 7. Juni 2017 beschlossen hat. Mit der Protokollerklärung zum
Beschluss des Deutschen Bundestages zum Anti-ISIS-Mandat vom November 2016
hatte sich die Bundesregierung verpflichtet, alternative Standorte zum Stützpunkt
Incirlik zu prüfen, falls eine grundsätzliche Besuchsregelung nicht erreichbar ist.
In Folge dessen hat der Deutsche Bundestag am 21. Juni 2017 der Verlegung des
Bundeswehrkontingents vom türkischen Incirlik in das jordanische Al
Azraq zugestimmt. In namentlicher Abstimmung nahm er einen Antrag der Fraktionen
von CDU/CSU und SPD mit 458 Ja-Stimmen bei 85 Gegenstimmen und
23 Enthaltungen an (vgl. Bundestags-Drs. 18/12779).
Auf Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages wird dem Anliegen des
Petenten, dass Deutschland die Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten
aus der Türkei abzieht, insoweit entsprochen.
Bezüglich der weitergehenden Forderung des Petenten, die diplomatischen
Beziehungen mit der Türkei unverzüglich zu beenden, weist der Petitionsausschuss
auf Folgendes hin:
Aus Sicht des Petitionsausschusses geben die innenpolitischen Entwicklungen der
letzten Monate in der Türkei Anlass zu großer Besorgnis um die Situation der Presse-
und Meinungsfreiheit sowie um die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei. Gerade vor
diesem Hintergrund ist es jedoch wichtiger denn je, Gesprächskanäle offen zu halten
und den Dialog fortzusetzen. Nur auf diese Weise kann Deutschland seinen Einfluss
als enger Partner der Türkei geltend machen und auf die Einhaltung rechtsstaatlicher
Mindeststandards pochen und damit auch diejenigen in der Türkei weiterhin
unterstützen, die für Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit eintreten.

Dem Petitionsausschuss ist bewusst, dass Einschränkungen der Meinungs- und
Vereinigungsfreiheit in der Türkei nach wie vor bestehen, diese sich zum Teil sogar
verschärft haben. Daher begrüßt der Petitionsausschuss, dass die Bundesregierung
die türkische Regierung, in Abstimmung mit den anderen EU-Partnern vor Ort,
regelmäßig auf Problemfälle hinweist und an deren Zusage erinnert, diese Defizite
aufzuarbeiten. Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich, dass die
Bundesregierung den kritischen Dialog mit den zuständigen Regierungsvertretern in
der Türkei auch auf europäischer Ebene fortsetzen will, um so auf die Entwicklung auf
des Landes Einfluss zu nehmen.
Der Petitionsausschuss begrüßt zudem, dass die Bundesregierung die Regierung in
der Türkei auch weiterhin nachdrücklich zur Einhaltung ihrer völkerrechtlichen
Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte auffordert. Deutschland wird die
Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam verfolgen und den Dialog mit den
Regierungsvertretern der Türkei konstruktiv fortsetzen.
Vor diesem Hintergrund widerspräche die Forderung des Petenten, die diplomatischen
Beziehungen zur Republik Türkei sofort abzubrechen, den außen- und
bündnispolitischen Interessen Deutschlands und der Europäischen Union. Insoweit
kann der Petitionsausschuss diese Forderung nicht unterstützen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher insgesamt, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil den Anliegen des Petenten teilweise entsprochen wurde.

Begründung (PDF)


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