Außenpolitik - Ausrichtung zwischenstaatlicher Beziehungen an Menschenrechten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
391 Unterstützende 391 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

391 Unterstützende 391 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:07

Pet 3-18-05-06-001219

Außenpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu
überweisen. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Bundesrepublik Deutschland eine
eindeutige Stellung gegen die diskriminierende Haltung der russischen Regierung
und Verwaltung gegenüber Künstlern, Frauenrechtlerinnen und Homosexuellen
(“Andersdenkende und Andersfühlende“) bezieht.
Der Petent weist darauf hin, dass die Menschenwürde unantastbar sei. Die
Deutschen hätten das erkannt und würden dies respektieren. Deutschland müsse
daher als ein Staat von Rechtsstaatlichkeit und als Zivilgesellschaft den Menschen
Hilfe und Unterstützung leisten, die in ihrem eigenen Land das auch anstrebten. Dies
gelte auch für Russland, das andersdenkende Menschen - gleich welcher Couleur
oder Orientierung - diskriminiere. Deutschland solle hier eindeutig Stellung beziehen.
Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Eingabe hingewiesen.
Zu dieser als öffentliche Petition auf die Internetplattform des Deutschen
Bundestages eingestellten Petition sind 26 Diskussionsbeiträge und
391 Mitzeichnungen eingegangen. Es gab nicht wenige kritische Beiträge zu der
Petition, die dazu aufforderten, Deutschland solle sich nicht als Lehrmeister gerieren,
sondern eher „vor der eigenen Haustüre kehren“. Auch wurde die Fokussierung auf
Russland unter Vernachlässigung anderer Staaten mit Menschenrechtsproblemen
kritisch gesehen.
Der Petitionsausschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Haltung zu der Eingabe dazulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung

lässt sich u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte folgendermaßen zusammenfassen:
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die deutsche Regierung beobachten
aufmerksam den Umgang russischer Institutionen mit Andersdenkenden, seien es
Oppositionelle, Künstler oder Schwule und Lesben. In den letzten Jahren kam es zu
besorgniserregenden Entwicklungen, die sich u. a. in politischer Willkür,
Einschränkungen der Meinungsfreiheit und der künstlerischen Freiheit und
Menschenrechtsverletzungen verschiedener Art manifestierten. Auch entstand immer
wieder der Eindruck, dass Justiz und Gerichtswesen nicht zuverlässig unabhängig
handeln können.
Deutschland thematisiert die Menschenrechtslage in Gesprächen mit Russland auf
allen Ebenen, bilateral und in der Europäischen Union (EU). Deutschland weist bei
bilateralen Gesprächen mit Russland regelmäßig darauf hin, dass die Achtung der
Menschenrechte und politischen Freiheiten Grundprinzipien der russischen
Verfassung und Russlands internationaler Verpflichtungen darstellten. Gemeinsam
mit den Partnern der EU wurden die besorgniserregenden Entwicklungen in
Russland wiederholt sehr deutlich zur Sprache gebracht. Das wird auch in Zukunft so
sein.
Von deutscher Seite werden zudem Projekte gefördert, die zur Verbesserung der
Rechtsstaatlichkeit und zur Verbesserung der Situation der Menschen- und
Bürgerrechte in Russland beitragen sollen.
Im April 2013 waren rund 100 zivilgesellschaftliche Vertreter aus Russland zu einer
NGO-Konferenz ins Auswärtige Amt nach Berlin eingeladen worden, um die Lage
der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Russland darzulegen. Daran schloss
sich am 13. Mai 2013 im Deutschen Bundestag eine Podiumsdiskussion an,
ebenfalls mit russischen Gästen, unter Leitung des Koordinators der
Bundesregierung für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche
Zusammenarbeit, Abgeordneter Dr. Andreas Schockenhoff, zu dem Thema
‚Russlands (Zivil)Gesellschaft – ein Jahr danach‘. Unter den geladenen Gästen
waren u. a. Vertreter von GOLOS (Gesellschaft für die Verteidigung der Rechte der
Wähler) und von MEMORIAL, der Organisation, die sich für die Rehabilitierung und
soziale Unterstützung von Opfern des sowjetischen Totalitarismus und die Achtung
der Menschenrechte einsetzt. Dies ist nur e i n Beispiel für die Unterstützung der
Zivilgesellschaft in Russland von deutscher Seite.

Im Rahmen der zwischen Deutschland und Russland im Jahr 2008 vereinbarten
bilateralen Modernisierungspartnerschaft gibt es auch den neuen Schwerpunkt der
Rechtszusammenarbeit. Danach soll die Kooperation bestehender Projekte im
Bereich des Rechts gestärkt und Maßnahmen der bilateralen Zusammenarbeit
erweitert werden. Auch die Einbindung von Vertretern der Zivilgesellschaft, der
Wirtschaft, der juristischen Standesorganisationen und der Wissenschaft ist bei der
weiteren Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rechts ausdrücklich vorgesehen.
Der Petitionsausschuss hält die vielfältigen Aktivitäten der Bundesregierung
hinsichtlich der Menschenrechtssituation in Russland für richtig und ausreichend.
Dieser Weg sollte weiter beschritten werden. Der Petitionsausschuss empfiehlt
daher, die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu
überweisen.Begründung (pdf)


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