Region: Germany

Außenpolitik - Einrichtung eines Marshallplans für die Ukraine

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
158 supporters 158 in Germany

The petition is denied.

158 supporters 158 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2015
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

03/10/2016, 03:24

Pet 3-18-05-06-021286

Außenpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass Deutschland den organisatorischen, rechtlichen
und politischen Rahmen für die Einrichtung eines Marshallplans für die Ukraine
realisiert.
Der Petent legt im Einzelnen dar, dass der Schlüssel zu einer friedlichen Zukunft
Europas derzeit in der Ukraine liege. Sollte es die Ukraine schaffen, sich im Rahmen
von Assoziationsabkommen mit der Europäischen Union (EU) zu einer erfolgreichen
Gesellschaft zu entwickeln, dann wäre dies eine große Bereicherung für Deutschland
und die EU, für die europäischen Werte und den Frieden in Europa. Um dies zu
erreichen bedürfe es nicht nur der bereits unternommenen sehr wertvollen Schritte zur
Unterstützung des ukrainischen Staates seitens der EU und Deutschlands, sondern
auch eines Marshallplans für die ukrainische Wirtschaft und Gesellschaft. Der
Deutsche Bundestag möge die dafür notwendigen Schritte einleiten.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 24 Diskussionsbeiträge
und 158 Mitzeichnungen eingegangen. Die Diskussionsbeiträge waren teils
befürwortend, teils kritisch-ablehnend.
Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Auswärtigen Amtes sieht das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung folgendermaßen aus:
Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung sehen die wirtschaftliche
Stabilisierung und die Unterstützung der Reformbemühungen der Ukraine als
zentrales Anliegen an. Das kontinuierliche deutsche Engagement dafür ist eng
koordiniert mit der Europäischen Union, den anderen EU-Ländern, weiteren Staaten
und Institutionen. Diese internationalen Unterstützungsmaßnahmen sind eng

gebunden an die Fortsetzung der begonnenen ukrainischen Reformen und deren
innenpolitische Umsetzung.
Deutschland unterstützt die Ukraine bereits seit 2002 beim Aufbau eines
demokratischen Rechtsstaates und marktwirtschaftlicher Strukturen. Die bilaterale
technische und finanzielle Zusammenarbeit, die sich bisher auf 240 Mio. Euro beläuft,
hat die folgenden Schwerpunkte: Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, dabei
insbesondere die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, und Energieeffizienz.
Hinzu kommen die Bekämpfung von AIDS und HIV und die Unterstützung zur
wintergerechten Versorgung von Binnenflüchtlingen. Deutschland fördert auch
Rechtsberatungsprojekte in der Ukraine, wobei derzeit der Schwerpunkt auf
Verfassungs-, Verwaltungs- und Strafrecht, auf der Justizreform und der
Korruptionsbekämpfung liegt. Bei den Schwerpunkten Verwaltungsrecht und
Handelsrecht beteiligt sich Deutschland zudem regelmäßig an multilateralen
Projekten, z. B. der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa –
OSZE. Das Auswärtige Amt fördert auch diverse Menschenrechtsprojekte in der
Ukraine, die von ukrainischen Nichtregierungsorganisationen umgesetzt werden.
Was die finanzielle Unterstützung der Ukraine durch Deutschland betrifft, auf die der
Petent mit der Idee eines Marshallplans auch abzielt, so wurden im Jahr 2014
130 Millionen Euro in bilateralen Unterstützungsmaßnahmen geleistet, im Jahr 2015
werden es 200 Millionen Euro sein. Zudem hat der Deutsche Bundestag 14 Millionen
Sondermittel bereitgestellt für den Ausbau der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit
mit Ländern der Östlichen Partnerschaft mit Schwerpunkt auf der Ukraine.
Auch wenn die Vorstellungen des Petenten hinsichtlich der Unterstützung der Ukraine
mit einem Marshallplan vermutlich noch weiter gehen, so sind doch viele
Unterstützungsmaßnahmen bereits angelaufen – zum Teil schon seit Jahren – und
werden weitergeführt. Dies alles hat zum Ziel, der Ukraine in ihren
Reformbestrebungen und bei der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und
innenpolitischen Stabilisierung zur Seite zu stehen und damit letztendlich auch den
Frieden in Europa zu erhalten. Für die Implantierung eines Marshallplanes für die
Ukraine – vergleichbar dem US-amerikanischen Wiederaufbauprogramm für
Westeuropa nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges – vermag der
Petitionsausschuss derzeit keine Notwendigkeit zu erkennen.
Der Petitionsausschuss kann daher nur empfehlen, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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