Región: Alemania

Außenpolitik - Fördernde Maßnahmen zur Stärkung der gemeinsamen europäischen Außen- und Verteidigungspolitik

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
58 Apoyo 58 En. Alemania

No se aceptó la petición.

58 Apoyo 58 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2018
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

22/05/2019 4:31

Pet 3-19-05-06-005284 Außenpolitik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Der Petent fordert Maßnahmen zur Stärkung der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik der Europäischen Union.

Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen aus, dass die europäischen Staaten
einzeln auf internationaler Ebene nicht durchsetzungsfähig seien. Für mehr Stärke
nach außen und mehr inneren Zusammenhalt solle eine gemeinsame europäische
Außen- und Verteidigungspolitik abgestimmt und gebündelt werden. Erforderlich seien
rotierende Verteidigungskontingente, eine Ausweitung gemeinsamer technischer und
kommunikativer Standards, mehr Interoperabilität und gemeinsame Doktrinen auf
europäischer Ebene.

Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich 58
Mitzeichnende an und es gingen drei Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt (AA) –
Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik sichert der Europäischen
Union eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Operationsfähigkeit. Die
Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist integraler Bestandteil der
Gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik der Europäischen Union.
Im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik verfügt die
Europäische Union seit dem Jahr 2005 mit so genannten „EU Battlegroups" über
rotierende, in der Regel multinational zusammengestellte, Verteidigungskontingente.

Im Dezember 2017 haben die EU-Mitgliedstaaten einstimmig die Begründung einer
Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit zur Verbesserung der militärischen
Fähigkeiten auf europäischer Ebene beschlossen. An der Ständigen Strukturierten
Zusammenarbeit nehmen insgesamt 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union teil,
darunter auch die Bundesrepublik Deutschland. Die teilnehmenden Mitgliedstaaten
haben sich zu Investitionen und verstärkter Kooperation bei der Fähigkeitsentwicklung
verpflichtet. Die konkrete Umsetzung erfolgt in derzeit 17 Projekten, durch die mehr
Interoperabilität auf europäischer Ebene durch gemeinsame technische und
kommunikative Standards erreicht werden soll.

Die Fortentwicklung und Vertiefung der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik ist ein Kernanliegen des Deutschen Bundestages und der
Bundesregierung. Sie unterstützen die Hohe Vertreterin der Europäischen Union
sowie den Europäischen Auswärtigen Dienst bei der Umsetzung ambitionierter
Schritte auf Basis der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der
Europäischen Union.

Der Petitionsausschuss begrüßt die Maßnahmen der Bundesregierung, mit denen sie
eine effiziente, wirkungsvolle Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der
Europäischen Union fördert. So kann ein vereintes Europa den globalen
Herausforderungen entgegentreten. Darüber hinaus sieht der Petitionsausschuss
derzeit keine Möglichkeit, im Sinne des Petenten tätig zu werden.

Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen durch die
vielfältigen Maßnahmen der Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene
bereits teilweise entsprochen worden ist.

Der von der Fraktion der FDP gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem
Auswärtigen Amt - zur Erwägung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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