Region: Tyskland

Außenpolitik - Keine Sanktionen gegen Russland aufgrund der Krim-Krise

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
334 Støttende 334 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

334 Støttende 334 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2014
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

14.05.2016 04.25

Pet 3-18-05-06-006300



Außenpolitik



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Petition soll erreicht werden, dass sich Deutschland vor dem Hintergrund der

Ereignisse auf der Krim innerhalb der Europäischen Union gegen Sanktionen für

Russland ausspricht.

Mit der Petition werden Bedenken formuliert, dass das deutsche Volk und auch die

ganze Europäische Union von wirtschaftlichen, politischen oder militärischen

Sanktionen gegenüber Russland nicht profitieren würden, sondern vielmehr im

Gegenteil der politische Konflikt zwischen Russland, der Ukraine und der Krim

„ausgereizt“ werde. Die Bundesregierung habe kein Recht, irgendwelche

Ressourcen gleich welcher Art in einen Konflikt zu stecken, in den Deutschland gar

nicht direkt involviert sei. Die Kooperation mit Russland und die Handelswege

dorthin, die in den letzten Jahren durch zahlreiche außenpolitische Bemühungen

erarbeitet worden seien, sollten nicht gestört werden.

Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 47 Diskussionsbeiträge

und 334 Mitzeichnungen eingegangen. Die Diskussion im Internetforum wurde

kontrovers geführt.

Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

weitere Petitionen gleichen Inhalts erreicht, die wegen des Sachzusammenhangs in

die parlamentarische Prüfung einbezogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,

wenn nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden

kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung sieht unter



Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte

folgendermaßen aus:

Der Petitionsausschuss teilt die Ansicht der Bundesregierung, dass die Abspaltung

der Krim von der Ukraine und die Annexion der Krim durch Russland einen Bruch

des Völkerrechts darstellen. Wie der Internationale Gerichtshof (IGH) in seinem

Gutachten zum Kosovo 2010 festgehalten hat, ist zwar eine Sezession als solche

vom Völkerrecht n i c h t verboten. Dies gilt jedoch nicht, wenn sie durch

völkerrechtswidrige Anwendung oder Androhung von Gewalt durch einen anderen

Staat gefördert oder überhaupt erst ermöglicht wird. Weiterhin gilt, dass das

Völkerrecht verbietet, dass ein Staat die Bevölkerung eines anderen Staates nutzt,

um ein Gebiet herauszubrechen. Vor diesem Hintergrund liegt in den Vorgängen auf

der Krim eine Verletzung des Völkerrechts und der Souveränität und territorialen

Integrität der Ukraine vor.

Dass es zuvor ein Referendum auf der Krim gegeben hat, ändert daran nichts, da

dieses Referendum verfassungswidrig war. Nach Artikel 2 der ukrainischen

Verfassung ist die Ukraine ein Einheitsstaat. Die Krim hat Autonomiestatus.

Referenden darf die Krim nach Artikel 138 der ukrainischen Verfassung zwar

abhalten, jedoch nur über regionale Fragen. Fragen des territorialen Bestandes

können nur in nationalen Referenden oder Beschlüssen des nationalen Parlaments

der Ukraine geklärt werden. Das Referendum hat, so wie es abgehalten wurde,

demnach gegen die ukrainische Verfassung verstoßen, nach der ein derartiges

Referendum zur Krim im ganzen Land hätte abgehalten werden müssen und nicht

nur auf der Krim selbst.

Deutschland und die Europäische Union (EU) haben auf das völkerrechtswidrige

Vorgehen Russlands auf der Krim reagiert: Mit ihren Beschlüssen vom 6. März 2014

haben die Staats- und Regierungschefs der EU ein gestuftes Verfahren

vorgezeichnet. In einer ersten Stufe wurden die Verhandlungen zu einem neuen

Handelsabkommen zwischen der EU und Russland sowie Visaverhandlungen

gestoppt. In einer zweiten Stufe haben die Mitgliedstaaten der EU am 17. März und

am 21. März 2014 Vermögenseinfrierungen und Visabeschränkungen gegen

insgesamt 33 Personen beschlossen, deren Handlungen gegen die territoriale

Integrität der Ukraine gerichtet waren. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um

gezielte restriktive Maßnahmen entsprechend der Richtlinie zur Umsetzung und

Evaluierung restriktiver Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und

Sicherheitspolitik. Da es sich bei den Maßnahmen ausschließlich um Einreisesperren



und Konteneinfrierungen von natürlichen Personen und zwei Entitäten auf der Krim

handelt, ist nicht von Auswirkungen auf die Bevölkerung Russlands auszugehen, mit

Ausnahme der direkt betroffenen Personen. (Vgl. dazu auch die Antwort der

Bundesregierung vom 24. Juni 2014 (BT-Drs. 18/1852) auf die Kleine Anfrage der

Fraktion DIE LINKE. ‚Sanktionen gegen die Russische Föderation‘.)

Die Forderungen der EU an Russland, die sich im Wesentlichen auf die territoriale

Unversehrtheit und die innere Stabilität der Ukraine sowie auf die Zusammenarbeit

mit der ukrainischen Regierung beziehen, wurden in den Schlussfolgerungen und

Erklärungen des Rates der EU für Außenbeziehungen am 17. März 2014, 14. April

2014 und 12. Mai 2014 sowie des Europäischen Rates am 6. März 2014 und in der

Erklärung zum informellen Abendessen der Staats- und Regierungschefs am 27. Mai

2014 formuliert.

Auf einer Sondersitzung der EU-Staats- und Regierungschefs am 6. März 2014

wurde der dreistufige Charakter des aktuellen Sanktionsregimes beschlossen und, in

Reaktion auf die fortlaufenden Verletzungen der ukrainischen Souveränität und

territorialen Integrität, schrittweise umgesetzt. Die letzte Verschärfung der

Sanktionen erfolgte am 12. September 2014 angesichts der vermehrten Präsenz

russischer Kräfte in der Ostukraine.

Sanktionen sind jedoch kein Selbstzweck, sondern sollen den Weg zu politischen

Lösungen ebnen. Deshalb sind die europäischen Sanktionen bewusst so

ausgestaltet, dass ein Rückweg zu politischen Lösungen jederzeit möglich ist. Der

Petitionsausschuss begrüßt es ausdrücklich, dass die Bundesregierung wiederholt

deutlich gemacht hat, dass sie die Tür zu einem konstruktiven Dialog mit Russland

offen hält.

Gegenwärtig bieten die Minsker Vereinbarungen vom 5. und 19. September 2014,

unter anderem über einen Waffenstillstand, einen messbaren Rahmen für

erforderliche politische Fortschritte. Der derzeitige Umsetzungsstand der Minsker

Vereinbarungen bietet nach Ansicht der EU und ihrer internationalen Partner bisher

keinen Anhaltspunkt für eine Sanktionslockerung.

Deutschland und die EU arbeiten intensiv daran, eine weitere Eskalation der Lage zu

verhindern und Gesprächskanäle mit Russland offen zu halten. Die Bundesrepublik

Deutschland führt im Übrigen ihre außenpolitischen Beziehungen,

Wirtschaftskontakte, den Wissenschaftsaustausch, etc. mit Russland fort wie bisher.

Außenminister Steinmeier hat sich von Beginn an für eine unabhängige OSZE-



Beobachtermission stark gemacht. Die Bundesregierung setzt sich kontinuierlich für

weitere Schritte zur Deeskalation ein, dies auch in direkten Kontakten mit der

russischen Seite und in enger Abstimmung mit ihren europäischen und

internationalen Partnern.

Der Petitionsausschuss teilt vor dem Hintergrund dieser Darlegungen nicht die

Vorstellungen des Petenten und kann sein Anliegen nicht unterstützen. Der

Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem

Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (pdf)


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