Regione: Germania

Außenpolitik - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf den Konflikt zwischen Israel und Palästina

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 Supporto 14 in Germania

La petizione è stata respinta

14 Supporto 14 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

07/03/2019, 03:27

Pet 3-19-05-06-001797 Außenpolitik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte mit der Anerkennung Palästinas als unabhängigen Staat mit den
palästinensischen Stadtteilen Jerusalems als Hauptstadt und der Anerkennung der
israelischen Stadtteile Jerusalems als Hauptstadt Israels erreichen, dass im Streit
zwischen Israel und Palästina neu Stellung bezogen wird.

Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die Bundesrepublik sich
im israelisch-palästinensischen Konflikt zu einer Zwei-Staaten-Lösung bekenne und
folgerichtig auch den Gaza-Streifen als palästinensisches Staatsgebiet anerkennen
müsse. Ostjerusalem und das Westjordanland sollten als „umstrittenes Gebiet“ bis zu
einer einvernehmlichen Lösung keinem Staat zugeordnet werden. Deutschland solle
die palästinensischen Stadtteile Jerusalems als Hauptstadt Palästinas und die
israelischen Stadtteile als Hauptstadt Israels anerkennen. Die deutschen Botschaften
hingegen sollten sich in Ramallah bzw. in Tel Aviv befinden.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs mit dieser Petition einer
gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um
Verständnis gebeten, dass möglicherweise nicht alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen dargestellt werden.

Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich 36
Mitzeichnende an und es gingen sechs Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt (AA) –
Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung bekennen sich zu einer
Zwei-Staaten-Lösung im israelisch-palästinensischen Konflikt. Sie sind der
Überzeugung, dass ein dauerhafter Frieden in der Region nur möglich ist, wenn die
betroffenen Staaten im Dialog einvernehmlich eine Lösung finden. Dies gilt
insbesondere für den Status Jerusalems und den Grenzverlauf.

Das AA weist darauf hin, dass zahlreiche Staaten Palästina bereits als Staat
anerkennen, ohne dass dies den Menschen in den besetzten Gebieten eine
Verbesserung ihrer Situation gebracht hätte. Aus diesem Grund hat sich die
Bundesregierung gegen eine einseitige Anerkennung ohne Beteiligung der
Konfliktparteien entschieden. Dennoch unterstützt sie Palästina und seine
Bevölkerung auf dem Weg zu einem eigenen Staat und hilft beispielweise beim Aufbau
staatlicher Strukturen.

Was eine dauerhafte Lösung des Konfliktes betrifft, so verfolgt der Deutsche
Bundestag gemeinsam mit der Bundesregierung, eine Politik, die auf den Dialog
zwischen den beteiligten Staaten setzt. Somit setzt sie die Resolution Nr. 478 der
Vereinten Nationen (VN) von 1980 um, laut der keine Veränderung der Grenzen von
vor 1967 ohne eine Vereinbarung zwischen den Parteien erfolgen soll. Diese Position
wurde durch die VN-Resolution Nr. 2334 vom 23. Dezember 2016 bestätigt und wird
ebenfalls von der Europäischen Union unterstützt.

Der Petitionsausschuss hält aus diesen Gründen eine einseitige Anerkennung
Palästinas nicht für angebracht. Er unterstützt die Position der Bundesregierung zu
einer Zwei-Staaten-Lösung und hält die Unterstützung Palästinas beim Aufbau eines
eigenen Staates für sinnvoll. Darüber hinausgehende Maßnahmen lehnt er jedoch ab,
wenn sie nicht von den Konfliktparteien einvernehmlich gebilligt werden.

Der Petitionsausschuss kann vor diesem Hintergrund das Anliegen nicht unterstützen
und nur empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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