Terület: Németország

Außenpolitik - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Region Kurdistan-Irak

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
275 Támogató 275 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

275 Támogató 275 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2017
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2018. 11. 17. 3:28

Pet 3-18-05-06-046815 Außenpolitik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petentin möchte erreichen, dass Deutschland den Vormarsch der irakischen
Truppen und radikaler schiitischer Milizen auf die kurdische Region im Nordirak
schnellstmöglich stoppt.

Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass die Bürger des Nordiraks
im Rahmen eines Referendums am 25. September 2017 mit 92 % der Stimmen für die
Unabhängigkeit der autonomen Region Kurdistan vom Irak gestimmt hätten. Das
Referendum sei im Einklang mit internationalem Recht durchgeführt worden. Trotz des
eindeutigen Ergebnisses werde der Ruf nach Unabhängigkeit vom irakischen
Ministerpräsidenten Haidar Al-Abadi und weiteren Ländern nicht anerkannt. Seitens
des irakischen Regimes und schiitischer Milizen sei mit brutaler Waffengewalt reagiert
worden. Die Kurden seien ein religiös und ethnisch freiheitliches Volk und strebten
nach einem Staat, der die Rechte seiner Bürger respektiert. Dies hätten sie auch im
Kampf gegen den „Islamischen Staat“ (IS) gezeigt, wo sie ein wichtiger Partner für die
gesamte zivilisierte Gesellschaft, auch für Deutschland, seien und schwerwiegende
Verluste hingenommen hätten. Diese Solidarität verlangten sie nun von der deutschen
Bundesregierung zurück. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Ausführungen der
Petentin in der Petition verwiesen.

Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich 275
Mitzeichnende an, und es gingen 20 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt (AA) –
Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Die Bundesregierung sowie der Deutsche Bundestag haben großen Respekt vor den
Leistungen der Bewohner der Region Kurdistan im Nordirak, insbesondere im Kampf
gegen die Terrororganisation IS.

Mit Sorge betrachten die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag die instabile
Lage in der Region. Das am 25. September 2017 durchgeführte Referendum trägt aus
Sicht der Bundesregierung dazu bei, die Situation weiter zu verschärfen. Daher hatte
sie, wie auch die internationale Gemeinschaft, die Regierung der Region
Kurdistan-Irak davon abgeraten, es durchzuführen. Die Bundesregierung ist sich
bewusst, wie wichtig den Kurdinnen und Kurden die Abstimmung über ihre
Unabhängigkeit ist. Dennoch ist die derzeitige Situation in der Region derart
konfliktbeladen, dass das Referendum zu diesem Zeitpunkt noch mehr Spannungen
erzeugte.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die gemeinsamen Erfolge im Kampf
gegen den IS nicht durch einseitige politische Bestrebungen gefährdet werden sollten.
Nur wenn die bisherigen Erfolge nicht durch Aufflammen einer neuen
Auseinandersetzung gefährdet werden, besteht für die Bevölkerung im gesamten Irak
und auch in der Region Kurdistan-Irak eine Chance auf eine friedliche Lösung.

Daher begrüßt es der Petitionsausschuss, dass sich die Bundesregierung, gemeinsam
mit ihren Partnern in der Europäischen Union (EU), für eine friedliche Lösung und
einen Dialog zwischen den Parteien einsetzt, um einen Weg zu finden, der einen
dauerhaften Frieden in der Region ermöglicht. Die Bundesregierung ist mit den
Entscheidungsträgern vor Ort und mit internationalen Partnern im Gespräch. Für ein
darüber hinausgehendes Tätigwerden im Sinne der Petentin sieht der
Petitionsausschuss, im Hinblick auf eine Stabilisierung der Lage, keinen Raum.

Der Petitionsausschuss kann daher auf Grundlage der obigen Ausführungen das
Anliegen der Petentin nicht unterstützen. Er empfiehlt, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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