Regione: Germania

Außenpolitik - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Verhängung der Todesstrafe in Saudi-Arabien

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
161 Supporto 161 in Germania

La petizione è conclusa

161 Supporto 161 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2015
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

11/09/2017, 12:58

Pet 3-18-05-06-027406

Außenpolitik


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.02.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – zu überweisen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass aus Anlass der Verhängung der Todesstrafe
gegen Herrn Aschraf Fayadh der Botschafter von Saudi-Arabien einbestellt wird.
Darüber hinaus sollen alle Handelsbeziehungen mit Saudi-Arabien eingestellt werden,
bis alle aus religiösen Gründen inhaftierten Personen aus der Haft entlassen werden.
Der Petent fürchtet um das Leben des in Saudi-Arabien inhaftierten Herrn Aschraf
Fayadh. Die Verhängung der Todesstrafe sei religiös motiviert. Man könne es nicht
zulassen, dass ein Künstler, der lediglich öffentlich erklärt habe, er sei Atheist, in Folge
dessen vom saudi-arabischen Staat zum Tode verurteilt worden sei. Wegen seiner
angeblich islamkritischen Kunst sei Herrn Aschraf Fayadh zweimal verhaftet worden,
zuerst im August 2013, dann erneut am 1. Januar 2014. Der zweiten Verhaftung im
Mai 2014 sei ein saudisches Religionsgerichtsurteil zu vier Jahren Gefängnis und
800 Peitschenhieben gefolgt. Nach der Einreichung einer Revision durch Herrn
Aschraf Fayadh folgte ein Wiederaufnahmeverfahren, das am 17. November 2015 mit
der Verhängung der Todesstrafe endete. Das Gericht warf dem Lyriker vor, sich der
Abwendung vom muslimischen Glauben schuldig gemacht zu haben. Die Abkehr vom
Glauben werde im ultrakonservativen Islam mit der Verhöhnung des Propheten
gleichgesetzt. Deutschland müsse alles dafür tun, dass die Todesstrafe für Herrn
Aschraf Fayadh und für alle anderen aus religiösen Gründen Gefangenen, nicht
vollzogen werde.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 4 Diskussionsbeiträge
und 161 Mitzeichnungen eingegangen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie
folgt zusammenfassen:
Sowohl der Deutsche Bundestag, als auch die Bundesregierung haben die Berichte
über den Fall des Herrn Ashraf Fayadh mit Besorgnis aufgenommen. Das Auswärtige
Amt ist mit dem Fall seit längerer Zeit befasst. Die deutsche Botschaft in Riad hat sich
mehrfach gegenüber saudischen Stellen für Fayadh eingesetzt.
Der als eher unpolitisch einzustufende palästinensische Dichter und Kurator Ashraf
Fayadh wurde am 17. November 2015 wegen Unglaubens zum Tode verurteilt. Das
Urteil war das zweite Urteil des erstinstanzlichen Gerichts. Das ursprüngliche Urteil
(vier Jahre Gefängnis, 800 Stockhiebe) vom Mai 2014 wurde durch das
Berufungsgericht aufgehoben und der Fall an das Ausgangsgericht zur erneuten
Entscheidung zurückverwiesen. Gegen das Urteil hatten beide Seiten erneut Berufung
eingelegt. Im Gegensatz zum Fall Badawi äußerten sich große Teile der Medien in
Saudi-Arabien kritisch zum Urteil.
Am 2. Februar 2016 hat die Erstinstanz das Todesurteil in eine achtjährige Haftstrafe
und 800 Stockhiebe umgewandelt.
Der Petitionsausschuss begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass der
Bundesminister Dr. Steinmeier sich gegenüber saudi-arabischen
Regierungsvertretern immer wieder für Ashraf Fayadh eingesetzt hat, zuletzt bei
seinen Gesprächen in Riad am 3. und 4. Februar 2016.
Darüber hinaus begrüßt es der Petitionsausschuss, dass die Bundesregierung die
Regierung in Saudi-Arabien auch weiterhin nachdrücklich zur Einhaltung und zum
Schutz der Menschenrechte auffordert. Deutschland wird die Entwicklungen in Saudi-
Arabien aufmerksam verfolgen und den Dialog mit den dortigen Regierungsvertretern
konstruktiv fortsetzen. Der Petitionsausschuss kann vor diesem Hintergrund die
Forderung der Petenten, grundsätzlich alle Handelsbeziehungen mit Saudi-Arabien
einzustellen, nicht unterstützen.
Gleichzeitig hält es der Petitionsausschuss – im Sinne des vorgebrachten Anliegens –
für angebracht, die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – zu
überweisen, um alle weiteren Bemühungen des Auswärtigen Amtes zu unterstützen,
die dazu führen, dass die Todesstrafe für Herrn Aschraf Fayadh und für alle anderen
aus religiösen Gründen Gefangenen, nicht vollzogen werden.

Begründung (PDF)


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