Region: Tyskland

Außenpolitik - Temporäre "Abkoppelung" von der SWIFT für Russland und Iran

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
37 Støttende 37 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

37 Støttende 37 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2016
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

20.06.2018 04.22

Pet 3-18-05-06-038588

Außenpolitik


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass eine temporäre Suspendierung Russlands und des
Irans bei der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications (SWIFT)
erfolgt und der Datenverkehr mit der russischen und iranischen Bank unterbrochen
wird.
Der Petent führt insbesondre aus, dass durch die von ihm geforderte Suspendierung
Russlands und Irans durch die Society for Worldwide Interbank Financial
Telecommunication (abgekürzt S.W.I.F.T. oder SWIFT) und die Unterbrechung des
Datenverkehrs mit russischen und iranischen Banken Russland und Iran dazu
gezwungen werden sollen, die militärischen Angriffe auf die syrische Zivilbevölkerung
zu beenden. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten des Vortrags der Petition wird auf den
Akteninhalt Bezug genommen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 37 Mitzeichnungen sowie 4 Diskussionsbeiträge
ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt –
Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Unter
Berücksichtigung der Stellungnahme des Auswärtigen Amtes sieht das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung folgendermaßen aus:
Bislang einziger Fall einer „Abkoppelung" von der Society for Worldwide Interbank
Financial Telecommunication (SWIFT) war Iran im Rahmen der restriktiven
Maßnahmen bezüglich seines Nuklearprogramms mit EU-Verordnung 267/2012.

Diese wurden im Rahmen der Wiener Vereinbarung (Joint Comprehensive Plan of
Action Plan (JCPOA) vom 14. Juli 2015) aufgehoben.
Eine Abkoppelung von SWIFT träfe nicht nur die jeweilige Regierung, sondern auch
im starken Maße die gesamte Bevölkerung des betroffenen Staates. So käme der
Handel weitestgehend zum Erliegen mit entsprechenden Auswirkungen auf die
Gesamtwirtschaft. Daher ist es wichtig, bei diesen Entscheidungen die mögliche
Wirkung auf die Regierung und die Einschränkungen für die Bevölkerung
verantwortungsvoll gegeneinander abzuwägen.
Deutschland und die EU arbeiten intensiv daran, eine weitere Eskalation der
Beziehungen zu Russland und zum Iran zu verhindern und Gesprächskanäle offen zu
halten. Der Petitionsausschuss begrüßt, dass die Bundesregierung sich kontinuierlich
für weitere Schritte zur Deeskalation einsetzt, dies auch in direkten Kontakten mit der
russischen bzw. der iranischen Seite und in enger Abstimmung mit ihren europäischen
und internationalen Partnern.
Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Der
Petitionsausschuss erachtet die Einschätzungen in der Stellungnahme der
Bundesregierung für ausgewogen und sachgerecht. Er sieht auf Grund der
vorliegenden Eingabe keinen Anlass, im Sinne des Petenten tätig zu werden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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