Región: Alemania

Außenpolitik - Umsetzung der EU-Resolution RC-B-0369/2017 (Zusammenarbeit mit Athiopien)

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
224 Apoyo 224 En. Alemania

No se aceptó la petición.

224 Apoyo 224 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

01/11/2018 3:28

Pet 3-18-05-06-045522 Außenpolitik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.10.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Druck auf Äthiopien auszuüben, die EU-
Resolution RC-B-0369/2017 umzusetzen und die weitere Zusammenarbeit mit
Äthiopien von dem Umsetzen der Resolution abhängig zu machen. Außerdem verlangt
der Petent, dass der Bundestag sich für die Freilassung aller politischen Gefangenen
und Journalisten einsetzt. Darüber hinaus soll er sich dafür einsetzen, dass gezielte
Übergriffe auf Volksgruppen wie die Oromo sofort eingestellt werden und gewaltsame
Übergriffe und Folter strafrechtlich verfolgt werden.

Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass das Volk der Oromo in
Äthiopien systematisch verfolgt und unterdrückt werde. Menschenrechtsverletzungen
wie illegale Verhaftungen, Folter, Vertreibung und Zwangsenteignung seien der Alltag
und würden nicht sanktioniert. Politisch Aktive, Journalisten und Menschenrechtler
würden ohne faires Gerichtsverfahren eingesperrt. Es gäbe keine funktionierende
Demokratie. Die Oromo hätten keine demokratischen Vertreter. Seit im Oktober 2016
der Notstand ausgerufen worden sei, seien zahlreiche Menschen getötet oder in
inoffiziellen Militärcamps inhaftiert worden. Es herrsche ein Klima der Angst. Zu
weiteren Einzelheiten wird auf die Ausführungen des Petenten in der Petition
verwiesen.

Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich
236 Mitzeichnende an und es gingen sieben Diskussionsbeiträge ein. Außerdem
erreichten den Deutschen Bundestag 2144 Unterschriften per Post oder Fax.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt (AA) –
Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung beobachten besorgt die
Entwicklungen in Äthiopien und die Inhaftierung von Menschenrechtlern und
Oppositionspolitikern. Der Petitionsausschuss begrüßt daher, dass die
Bundesregierung, gemeinsam mit ihren Partnern der EU, verschiedene Maßnahmen
ergriffen hat, um Einfluss auf die Regierung in Äthiopien zu nehmen und die
Lebensumstände der Äthiopierinnen und Äthiopier zu verbessern.

Die Bundesregierung setzt sich intensiv für die Freilassung von inhaftierten friedvollen
Oppositionspolitikern ein. Entsprechende Gespräche fanden sowohl mit dem
äthiopischen Botschafter in Berlin, als auch am 2. Mai 2017 in Äthiopien zwischen dem
Bundesaußenminister Sigmar Gabriel und dem äthiopischen Premierminister statt. Die
Bemühungen waren bereits teilweise erfolgreich und führten zu Freilassungen.

Die Bundesregierung unterstützt außerdem den inneräthiopischen Dialog zwischen
der Regierung und der politischen Opposition, der Anfang 2017 aufgenommen wurde.
Sie bemüht sich, diesen Dialog zu fördern und weitere Oppositionsparteien zu
beteiligen, damit die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen Äthiopiens berücksichtigt
werden. Bei ihrer Zusammenarbeit mit der äthiopischen Regierung legt die
Bundesregierung ihr universelles Verständnis der Menschenrechte zu Grunde. Die
Resolution des Europäischen Parlamentes (RC-B8-0369/2017) unterstützen sowohl
die Bundesregierung als auch der Bundestag.

Gleichzeitig haben die Entwicklungen in Äthiopien außerdem auch Auswirkungen auf
die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Äthiopien. So hat das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die für
November 2916 angedachten Regierungsverhandlungen suspendiert. Dabei achtet
die Bundesregierung darauf, die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger
nicht zu beeinträchtigen. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass sich die
Bundesrepublik nachhaltig für eine Verbesserung der Lebensbedingungen der
Äthiopierinnen und Äthiopier einsetzt. Im Jahre 2016 wurden 14,3 Millionen Euro, im
Jahre 2017 26,4 Millionen Euro aus Mitteln des AA für humanitäre Hilfe zur Verfügung
gestellt. Außerdem bemüht sich das AA durch Mediationsvorhaben, in der West
Shewa Zone in Oromia zu einer Aussöhnung auf lokaler Ebene beizutragen.

Der Petitionsausschuss unterstützt das Anliegen des Petenten, sich dafür einzusetzen,
dass die Menschenrechtslage und die Lebensbedingungen in Äthiopien verbessert
werden. Daher begrüßt er die Bemühungen der Bundesregierung, die zum Teil erste
Erfolge aufzeigen und auch in Zukunft weiter verfolgt werden. Darüber hinaus sieht er
aktuell keine Möglichkeit, im Sinne des Petenten tätig zu werden. Er empfiehlt, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen bereits teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung (PDF)


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