Auswärtige Angelegenheiten - Aufhebung der Reisewarnung nach Ägypten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
16 Unterstützende 16 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

16 Unterstützende 16 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:09

Pet 3-17-05-008-056181

Auswärtige Angelegenheiten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition soll die Aufhebung der Reisewarnung für Ägypten erreicht werden.
Der Petent weist darauf hin, dass die ägyptische Stadt Hurghada vom Tourismus
lebe. Aufgrund der Reisewarnungen zu Ägypten blieben nun die Touristen weg, was
zu großen wirtschaftlichen Problemen für die dortige Bevölkerung führe. Da die
Geschehnisse in Kairo weit weg seien und Hurghada nicht beträfen, sollten die
Reisewarnungen aufgehoben werden.
Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Eingabe hingewiesen.
Zu dieser als öffentliche Petition zur Diskussion gestellten Eingabe sind
16 Diskussionsbeiträge und 16 Mitzeichnungen eingegangen. Die Eingabe hat viel
Widerspruch erfahren in den Diskussionsbeiträgen.
Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Auswärtigen Amtes (AA) sieht das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung folgendermaßen aus:
Bei den Reise- und Sicherheitshinweisen für Krisengebiete, die das AA laufend
aktuell herausgibt, spielen eine ganze Reihe von Kriterien eine Rolle. Oberste
Priorität hat dabei die Sicherheit der Reisenden und der im jeweiligen Gebiet
lebenden deutschen Staatsbürger. Grundlage der Hinweise bilden alle dem AA
verfügbaren und für vertrauenswürdig erachteten Informationen, vor allem aber die
Berichte der örtlich zuständigen Auslandsvertretung. Die Reise- und
Sicherheitshinweise werden dabei regelmäßig an die aktuelle Situation angepasst.
Ob bei Hinweisen, die von einer Reise in ein bestimmtes Gebiet abraten, diese Reise
angetreten wird oder nicht, liegt jedoch grundsätzlich im Ermessen und in der
Entscheidung des jeweiligen Reiseveranstalters beziehungsweise des Reisenden

selbst. Das AA hat darauf und nimmt darauf keinen Einfluss. Es liegt in der
individuellen Entscheidung jedes Einzelnen, eine Reise in ein Krisengebiet
anzutreten oder nicht. Dies ist eine Frage der Selbstverantwortung und nicht der
staatlichen Regelung. Das AA gibt nur den Rahmen für diese Entscheidung vor und
informiert die Bürger aktuell und möglichst umfassend. Dies gilt auch für das vom
Petenten angesprochene Hurghada in Ägypten.
Der Petitionsausschuss hält die bestehende Praxis der Reise- und
Sicherheitshinweise des AA für notwendig und richtig. Der Petitionsausschuss kann
daher das Anliegen nicht unterstützen und nur empfehlen, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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