Région: Allemagne

Auswärtige Angelegenheiten - Keine Abschiebungen bis zur Neuberwertung der Lage in Afghanistan

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
163 Soutien 163 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

163 Soutien 163 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

31/10/2019 à 03:25

Pet 3-19-05-008-001854 Auswärtige Angelegenheiten

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petentin möchte erreichen, dass bis zur Neubewertung der Lage in Afghanistan
von Seiten des Auswärtigen Amtes keine Abschiebungen nach Afghanistan erfolgen.

Die Petition wird damit begründet, dass die Situation in Afghanistan sehr gefährlich
und unsicher sei. Sowohl das Auswärtige Amt, als auch das Flüchtlingshilfswerk der
Vereinten Nationen (UNHCR) und verschiedene Nichtregierungsorganisationen
warnten vor Reisen nach Afghanistan und wiesen auf die prekäre Sicherheitslage vor
Ort hin. Abschiebungen in das Land seien daher unmenschlich. Die Kriterien des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), nach denen nur Straftäter,
Gefährder und Identitätsverschlepper abgeschoben werden sollten, seien außerdem
unklar und intransparent. Auf die weiteren Ausführungen in der Petition wird
verwiesen.

Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich 165
Mitzeichnende an, und es gingen 27 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt (AA) –
Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Das deutsche Rechtssystem gewährleistet Schutz für jene, die aufgrund ihres
persönlichen Schicksals von Verfolgung bedroht sind. Jedes Asylbegehren wird
individuell durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft.
Aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalls entscheidet das BAMF, ob Asyl,
Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz gewährt wird oder ob ein
Abschiebungsverbot besteht. Liegen die Voraussetzungen für einen der Schutzstatus
nicht vor, besteht grundsätzlich die Pflicht, in das Heimatland zurückzukehren. Erfolgt
die Rückkehr nicht freiwillig, kann es zu zwangsweisen Abschiebungen kommen.

In Afghanistan kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen und
schweren Anschlägen. Am 31. Mai 2017 erfolgte ein Anschlag in unmittelbarer Nähe
der deutschen Botschaft in Kabul. In der Folge hatten sich das Auswärtige Amt und
das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf verständigt, dass bis
zur Vorlage einer neuen Lagebeurteilung des AA und bis zur vollen Funktionsfähigkeit
der deutschen Botschaft in Kabul neben freiwilligen Rückkehrern nur bestimmte
Personengruppen nach Afghanistan zurückgeführt werden sollten. Dazu gehörten
Straftäter, Gefährder sowie Personen, die sich hartnäckig der Identitätsfeststellung
verweigerten. Die Begrenzung auf diese Personengruppen stellte einerseits eine
Reaktion auf die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit der deutschen Botschaft in Kabul dar.
Andererseits sollten durch die Rückführungen der genannten Personen auch die
Bürgerinnen und Bürger in Deutschland vor Gefahren geschützt werden. Die
Innenminister und -senatoren der Bundesländer hatten im Juni 2017 ihre
Unterstützung für dieses Vorgehen erklärt.

Aufgrund der verbesserten Kapazitäten der deutschen Botschaft in Kabul und der
Übermittlung des Asyllageberichts des AA an die entsprechenden Stellen im Mai 2018
ist die zeitweise Begrenzung bei Rückführungen auf die zuvor genannten
Personengruppen zwischenzeitlich entfallen.

Ob in einem konkreten Fall eine Person zurückgeführt wird, entscheiden die
zuständigen Behörden. Gegen die Entscheidungen sind Rechtsbehelfe möglich, so
dass eine Überprüfung ihrer Richtigkeit im Rahmen des Widerspruchs- oder
Klageverfahrens möglich ist. Daher sieht der Petitionsausschuss keine Gefahr durch
vermeintlich intransparente Kriterien. Vielmehr hält er es für sinnvoll, weiterhin
Rückführungen nach Afghanistan durchzuführen, wenn dies im Einzelfall geboten ist.
Er unterstützt daher das gemeinsame Vorgehen von AA und BMI.

Der Petitionsausschuss kann vor diesem Hintergrund das Anliegen nicht unterstützen,
generell keine Abschiebungen nach Afghanistan durchzuführen und empfiehlt, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Der abweichende Antrag der Fraktion von DIE LINKE., die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – zur
Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der gleichlautende abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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