Regione: Germania

Auswärtige Angelegenheiten - Unterstützung der Ukraine nur unter bestimmten Bedingungen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
544 Supporto 544 in Germania

La petizione è stata respinta

544 Supporto 544 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 16:09

Pet 3-18-05-008-004630Auswärtige Angelegenheiten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass Deutschland der amtierenden Regierung in
der Ukraine so lange keine finanzielle oder andere Unterstützung gewährt, bis die
Todesschüsse von Scharfschützen auf dem Maidan-Platz durch eine unabhängige
Kommission untersucht wurden. Darüber hinaus soll keine Unterstützung der Ukraine
erfolgen, solange der Regierung Rechtsextremisten angehören.
Im Einzelnen wird ausgeführt, dass die seit Februar 2014 in der Ukraine regierende
Koalition u. a. unter dem Einfluss von Rechtsextremisten stehe, nämlich der Partei
Swoboda, die vier Minister stelle. Weitere Schaltstellen im Staatsapparat, so der
Nationale Sicherheitsrat und die Generalstaatsanwaltschaft seien mit Swoboda-
Funktionären und Kadern des Prawyj Sektors (Rechten Sektors) besetzt, einer
paramilitärisch und antisemitisch auftretenden Organisation. Auch wenn man nicht die
gesamte ukrainische Regierung und die sie tragende Protestbewegung unisono als
rechtsextrem bezeichnen dürfe, so seien dennoch derartige Bündnisse, egal wo sie
existieren, international zu stoppen. Es sei insgesamt jedoch zu berücksichtigen, dass
die Protestbewegung und die Regierung zu großen Teilen eine demokratisch
motivierte Revolte gegen die frühere autoritäre Herrschaft unter Präsident
Janukowitsch repräsentiere.
Eine weitere Forderung der Petition zielt auf eine unabhängige Untersuchung, vor
welchem Hintergrund und in wessen Verantwortung die rund 80 Personen während
der Proteste in Kiew von Scharfschützen erschossen worden sind. Allen
Verdachtsmomenten und Anhaltspunkten sei nachzugehen.
Weiterhin sei die von der Europäischen Union der ukrainischen Regierung zugesagte
finanzielle Unterstützung, an der sich auch Deutschland beteiligt, auszusetzen,

solange die beschriebenen Zustände fortbestünden. Dies rechtfertige jedoch
keinesfalls die russische Intervention auf der Krim. Auch dürfe die Kritik an der
Intervention nicht gleich gesetzt werden mit einer Unterstützung der Koalition mit
Rechtsextremisten.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 31 Diskussionsbeiträge
und 544 Mitzeichnungen eingegangen. Es gab mehr kritische als zustimmende
Beiträge. Zudem haben den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sechs
weitere Eingaben gleichen oder partiell gleichen Inhalts erreicht, die wegen des
Sachzusammenhangs in die parlamentarische Prüfung mit einbezogen werden. Es
wird um Verständnis gebeten, wenn nicht auf alle Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
folgendermaßen zusammenfassen:
Sowohl die Bundesregierung als auch der Deutsche Bundestag beobachten genau,
wie sich die einzelnen Parteien in der Ukraine positionieren. Es ist auf deutscher Seite
bekannt, dass es auch populistische oder nationalistische Parteien unterschiedlicher
Ausrichtung und Zielsetzung gibt, darunter die vom Petenten genannte Partei
‚Swoboda‘. Nach Einschätzung der Bundesregierung werden dort teilweise
rechtsextreme Positionen vertreten, die jedoch nach Aussagen von Vertretern
jüdischer Verbände und Organisationen keineswegs pauschal als „faschistisch und
antisemitisch“ bezeichnet werden können. Der Vorsitzende des Vereins jüdischer
Gemeinden und Organisationen in der Ukraine und stellvertretende Vorsitzende des
World Jewish Congress erläuterte im März 2014 im Menschenrechtsausschuss des
Deutschen Bundestages, dass von den geschätzt tausend Reden, die auf dem Maidan
gehalten worden seien, nur zwei antisemitische Inhalte gehabt hätten („Maidan war
nicht antisemitisch“). Die vom Petenten genannte Partei Swoboda schätzte er als
„verbal radikal“ ein und die Übergangsregierung als eindeutig „nicht antisemitisch“.
Deutschland fordert von der ukrainischen Regierung klare Distanz von extremistischen
Gruppierungen. Es entspricht dem Selbstverständnis der Bundesrepublik
Deutschland, eine eigene Zusammenarbeit mit diesen Gruppierungen abzulehnen und
auch extremistischen Äußerungen mit Entschiedenheit entgegenzutreten.

Der Petitionsausschuss teilt die Ansicht des Petenten, dass insgesamt zu den
Ereignissen in der Ukraine in den letzten Monaten eine differenzierte Betrachtung
notwendig ist und daher das Auftreten von gewaltbereiten Extremisten, die keine
Mehrheit darstellen, nicht als Diskreditierung des friedlichen Protestes vieler tausender
Demonstranten, die ihre demokratischen Rechte wahrgenommen haben, gesehen
werden sollte.
Die Unterstützung der Ukraine durch Deutschland in dieser Situation konzentriert sich
darauf, die Übergangsregierung in dieser sehr komplexen und schwierigen Situation
durch bilaterale Gespräche und den Einsatz der Diplomatie auf der internationalen
Ebene zu begleiten.
Unabhängig von den jüngsten innenpolitischen Entwicklungen ist Deutschland seit
langem durch Unterstützungsmaßnahmen in der Ukraine präsent: Im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit wurden seit dem Jahr 2002 Mittel in Höhe von
insgesamt 320 Mio. Euro bereit gestellt, insbesondere in den Bereichen der
nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung (Förderung kleiner und mittelständischer
Unternehmen), der Energie und der Energie-Effizienz sowie der Gesundheit
(Schwerpunkt HIV/AIDS-Bekämpfung). Zusätzlich fördert Deutschland traditionell
Projekte zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der Menschenrechte. Unterstützung
erfährt auch der Kultur- und Bildungsbereich. Davon sollte jetzt, in der schweren
innenpolitischen Krise der Ukraine, nach Ansicht des Petitionsausschusses nicht
Abstand genommen werden. Gerade jetzt gilt es, der Ukraine zur Seite zu stehen und,
soweit dies durch Unterstützung von außen möglich ist, zu helfen in den genannten
Bereichen Alltag und Normalität aufrecht zu erhalten.
Sofern der Petent die Aufklärung der Hintergründe und der Verantwortung für die
Todesschüsse durch Scharfschützen auf dem Maidan fordert, so ist es zunächst
Aufgabe der ukrainischen Behörden, diese Vorfälle aufzuklären. Die ukrainische
Generalstaatsanwaltschaft hat Ermittlungen eingeleitet und nach Aussage des
Generalstaatsanwaltes vom 20. März 2014 erste konkrete Ergebnisse erzielt. Einige
Schützen seien ermittelt worden. Weitere Angaben könnten aus
ermittlungstechnischen Gründen derzeit nicht öffentlich gemacht werden. Die
Bundesregierung sieht keine Anhaltspunkte, die Ermittlungstätigkeit der ukrainischen
Staatsanwaltschaft zur Aufklärung der Todesfälle auf dem Maidan in Frage zu stellen
oder anzuzweifeln.
Deutschland hat sich mehrfach und mit Nachdruck für eine umfassende und
transparente Aufklärung aller Gewaltakte in Kiew ausgesprochen sowohl gegenüber

der ukrainischen Regierung als auch im Rahmen von internationalen Institutionen. Der
ukrainischen Regierung wurde auch die Nutzung der vom Europarat dazu
angebotenen Expertise vorgeschlagen. Der Europarat hatte die Einsetzung eines
‚International Advisory Panel‘ (IAP) zur Aufklärung der Gewalttaten auf dem Maidan
beschlossen. Dieses internationale Beratergremium hat in Absprache mit der
ukrainischen Regierung seine Arbeit aufgenommen und am 15. April 2014 seine erste
Sitzung durchgeführt, die von den Mitgliedern als „positiv und konstruktiv“ bezeichnet
wurde.
Unabhängig davon hat die ukrainische Regierung eine ‚Kommission zur Untersuchung
und Prävention von Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine‘ eingerichtet. Diese
Kommission, die aus Abgeordneten des ukrainischen Parlamentes und Vertretern
zivilgesellschaftlicher Gruppen besteht, soll die Menschenrechtsverletzungen
untersuchen, die seit dem 30. November 2013 verübt wurden.
Weiterhin haben die Vereinten Nationen auf Einladung der ukrainischen Regierung
eine Menschenrechts-Beobachtermission eingerichtet, um Fälle von mutmaßlichen
Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen. Diese Mission hat die Arbeit
aufgenommen.
Angesichts der weiterhin angespannten innenpolitischen Situation in der Ukraine sind
die beschriebenen Schritte zu Aufklärung und Stabilisierung zu begrüßen und zu
unterstützen. Der Petitionsausschuss teilt nicht die Ansicht des Petenten, dass der
Ukraine jegliche Unterstützung vorzuenthalten sei, bis die Todesschüsse auf dem
Maidan ganz geklärt sind und solange einige Regierungsmitglieder einer
extremistischen Partei angehören. Es geht nach Ansicht des Petitionsausschusses
vielmehr darum, die ukrainische Regierung - soweit es gewünscht und möglich ist - in
diesem schwierigen Prozess weiterhin zu begleiten, wohl wissend, dass es allein in
ukrainischer Verantwortung und Entscheidung liegt, wieder zu stabilen Verhältnissen
zu finden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


Contribuisci a rafforzare la partecipazione civica. Vogliamo che le tue istanze siano ascoltate e allo stesso tempo rimanere indipendenti.

Promuovi ora