Region: Germany

Auswärtige Angelegenheiten - Untersuchung zu Sicherheitsbehörden

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
2,025 supporters 2,025 in Germany

The petition is denied.

2,025 supporters 2,025 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2013
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

02/23/2019, 03:22

Pet 1-17-06-219-054011 Öffentliche Sicherheit

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, alle seit 2001 bestehenden und neu zu schaffenden
Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden nach bestimmten Sachkriterien
zu evaluieren. Die Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit und dem Deutschen Bundestag
zur Verfügung gestellt werden.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der Schutz vor
Kriminalität eine wichtige staatliche Aufgabe darstelle, die nur durch eine intelligente,
rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher
Erkenntnisse erfüllt werden könne. Daher sollten alle seit 2001 bestehenden und neu
zu schaffenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden und
insbesondere der Geheimdienste systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien
auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf
ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten untersucht werden. Darauf basierend könnten
Grundrechtseingriffe verhindert werden, wo dies ohne Einbußen an Sicherheit möglich
sei. Eine unabhängige Bewertung der seit 2001 im Rahmen des „Kampfes gegen den
Terrorismus“ erlassenen Gesetze könne eine rationale Debatte über den Stand von
Grundrechten und die innere Sicherheit in Deutschland unterstützen, die angesichts
der Enthüllungen um die Abhörprogramme PRISM und TEMPORA an der Zeit wäre.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 2.025 Mitzeichnungen und 18 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass sich der 17. und 18. Deutsche
Bundestag intensiv mit der Aufklärung von Ausmaß und Hintergründen der
Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste, insbesondere durch die NSA,
befasst und am 20. März 2014 einen Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre
eingesetzt hat. Hinsichtlich der Ergebnisse des 1. Untersuchungsausschusses der
18. Wahlperiode verweist der Ausschuss auf den umfangreichen Abschlussbericht auf
Drucksache 18/12850. Ferner nimmt der Ausschuss u. a. auf die
Drucksachen 17/14560, 17/14602, 17/14739, 17/14797, 18/59, 18/159, 18/162,
18/164 und 18/168 Bezug. Die vorgenannten Dokumente können auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de eingesehen werden.

Im Hinblick auf die mit der Petition geforderte Überprüfung der
Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland hebt der Ausschuss hervor, dass die
Bundesregierung diesem Anliegen bereits durch zahlreiche Evaluierungen
nachgekommen ist.

In diesem Zusammenhang macht der Ausschuss insbesondere aufmerksam auf die
Evaluierung des G10-Gesetzes, die „Peer Evaluationen“ im Rahmen der Europäischen
Union, die Evaluierungen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz und dem
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz, die Evaluierungen des Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ), die Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes,
die Evaluierung der PGFE (Projektgruppe Fortentwicklung BfV), die
MAD-Schnittstellenevaluierung, die Evaluierung des Gesetzes zur Verfolgung der
Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten, die Evaluierung des
Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus, die Evaluierung des
Antiterrordateigesetzes, die Evaluierungen der Nachrichtendienste, die Evaluierung
der §§ 4a, 20j und 20k Bundeskriminalamtgesetz, die Evaluierung des Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums, die Evaluierung nach dem Gesetz zur
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes und die Evaluierung des
Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes.

Besonders herauszustellen ist zudem der umfangreiche Bericht der
Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland
vom 28. August 2013, der auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern,
für Bau und Heimat (BMI) unter dem Link
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/2013/regierungsk
ommission-sicherheitsgesetzgebung.pdf?__blob=publicationFile eingesehen werden
kann.

Wesentlicher Auftrag der aus Vertretern des BMI und des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz sowie aus vier externen Experten
zusammengesetzten Regierungskommission war es, die Sicherheitsgesetzgebung
der vergangenen Jahre einer grundlegenden Überprüfung am Maßstab
grundrechtlicher Freiheitsgewährungen und sicherheitspolitischer Erfordernisse zu
unterziehen. Schwerpunkte des Berichts sind z. B. die Bereiche der
nachrichtendienstlichen Befugnisse, die Abgrenzung polizeilichen und
nachrichtendienstlichen Handelns sowie die neueren Tatbestände im
Strafgesetzbuch. Außerdem wurden überbehördliche Zusammenarbeitsformen wie
das GTAZ, die gemeinsamen Dateien oder die Rolle des Generalbundesanwaltes
einer eingehenden Betrachtung unterzogen.

Zu erwähnen ist ferner der Bericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsextremismus,
der ebenfalls Feststellungen zum Sicherheitsbereich enthält.

Ergänzend weist der Ausschuss darauf hin, dass der 18. Deutsche Bundestag in
seiner 197. Sitzung am 21. Oktober 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren
Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes
(Drucksache 18/9040) in der Fassung des Innenausschusses (Drucksache 18/10069)
beschlossen hat (vgl. Plenarprotokoll 18/197).

Mit dem am 7. Dezember 2016 in Kraft getretenen Gesetz (BGBl. I S. 2746) soll
sichergestellt werden, dass die Kontrollrechte des Parlamentarischen
Kontrollgremiums intensiver, koordinierter und kontinuierlicher wahrgenommen
werden können. Zu diesem Zweck wurde u. a. das Amt eines hauptamtlichen
„Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums“ geschaffen.
Er soll das Kontrollgremium bei seiner Arbeit einschließlich der Koordinierung mit den
anderen Gremien unterstützen und als dessen verlängerter Arm die Rechte des
Kontrollgremiums gegenüber der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten des
Bundes auch in strategischer Hinsicht wahrnehmen. Zudem wurden weitere
Regelungen zur Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle, insbesondere
hinsichtlich der praktischen Arbeit des Kontrollgremiums, getroffen. Des Weiteren wird
das Kontrollgremium jährlich eine öffentliche Anhörung der Präsidenten der
Nachrichtendienste des Bundes durchführen.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode wird
betont, dass die Bundesregierung die in der 18. Wahlperiode geschaffene effektivere
Kontrolle der Nachrichtendienste durch eine umfassende Wahrnehmung der
Unterrichtungs- und Vorlagepflichten gegenüber den gesetzlich vorgesehenen
Kontrollorganen unterstützen wird.

Abschließend weist der Ausschuss u. a. auf den vom Parlamentarischen
Kontrollgremium am 15. Januar 2018 vorgelegten Bericht über die Kontrolltätigkeit
gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher
Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum Dezember 2015 bis Oktober 2017) auf
Drucksache 19/422 hin.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der oben dargestellten zahlreichen
Evaluierungen stellt der Petitionsausschuss fest, dass dem Anliegen der Petition
bereits Rechnung getragen wurde und wird.

Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage empfiehlt der
Petitionsausschuss daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
entsprochen worden ist.

Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.

Der von der Fraktion der AfD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – als Material zu überweisen, ist
ebenfalls mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


06/08/2017, 13:14


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