Região: Alemanha

Ausweise - Änderung des Passgesetzes

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
92 Apoiador 92 em Alemanha

A petição não foi aceite.

92 Apoiador 92 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

11/09/2017 13:03

Pet 1-18-06-2101-034075

Ausweise


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Eingabe wird eine Regelung begehrt, wonach dem Bürger ein kostenfreier
Personalausweis ausgestellt wird, falls der verbaute Chip nachweislich defekt und
keine mechanische Beschädigung die Ursache ist.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Nutzung
des Personalausweises zur elektronischen Identifikation immer mehr zunehme.
Wenn der im Personalausweis verbaute Chip defekt sei, müsse ein neuer Ausweis
beantragt werden, was für den Bürger mit Kosten für die Ausstellung und ein neues
biometrisches Passbild verbunden sei. Dem Bürger stehe für die Laufzeit des
Ausweises (10 Jahre) keinerlei Gewährleistungsanspruch zu, obwohl er die Leistung
extra bezahlt habe (nachträgliche Freischaltung 6 Euro) und für die Funktion intensiv
geworben werde. Wenn der Ausweischip nachweislich defekt sei (z. B. erfolgloser
Leseversuch im Bürgeramt, Einwohnermeldeamt etc.), sollte der Ausweis kostenfrei
ersetzt werden, wenn keine mechanischen Beschädigungen oder
Manipulationsversuche Ursache des Schadens seien. Alternativ könnte auch eine
Rabattstaffel bei den Gebühren im Verhältnis zur Restlaufzeit angeboten werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 92 Mitzeichnungen und 16 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass das Bundesministerium des Innern die
Konzeption und das Herstellungsverfahren für den Personalausweis dergestalt
beauftragt hat, dass der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises bei regulärem
Gebrauch alle Funktionalitäten innerhalb des Gültigkeitszeitraums ausführen kann.
Dies betrifft sowohl die Beständigkeit der physischen Sicherheitsmerkmale als auch
die elektronischen Funktionen.
In diesem Zusammenhang macht der Ausschuss ausdrücklich auf die Möglichkeit
der Reklamation des Personalausweises aufmerksam. Sofern die Online-
Ausweisfunktion aufgrund eines defekten Chips nicht funktioniert, kann der Bürger
den Personalausweis bei der zuständigen Personalausweisbehörde (z. B.
Bürgeramt) in dem dafür vorgesehenen Verfahren gegenüber der Bundesdruckerei
reklamieren lassen (sogenannte Reklamationsbestellung). Nach Prüfung des
Reklamationsgrundes wird die Bundesdruckerei einen neuen Personalausweis
kostenfrei produzieren.
Eine Gebühr würde nur für den Fall erhoben, dass sich nach Prüfung herausstellen
sollte, dass der Defekt durch einen unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurde.
Dann wäre eine kostenlose Reklamation ausgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage im Ergebnis keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf
zu erkennen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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