Region: Germany

Ausweise - Änderung des Personenstandsrechts

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
54 supporters 54 in Germany

The petition is denied.

54 supporters 54 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2017
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

10/18/2018, 04:26

Pet 1-18-06-211-042680 Personenstandswesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.10.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition soll eine Änderung des Personenstandsrechts dergestalt erreicht
werden, dass jeder Bürger eine Änderung der Reihenfolge seiner Vornamen oder auch
die Streichung von Vornamen veranlassen darf.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der Vorname,
der als Rufname bei der Geburt von den Eltern ausgewählt worden sei, bis ca. 2007
vom Standesamt in der Geburtsurkunde unterstrichen worden sei. Seitdem durch eine
Verwaltungsvorschrift der Rufname nicht mehr unterstrichen werden dürfe, würden
nachgestellte Rufnamen, die erst an dritter Stelle nach zwei Vornamen stünden, von
vielen Stellen nicht mehr akzeptiert und für die Bürgerinnen und Bürger zu
weitreichenden und unangenehmen Konsequenzen führen. Auch bei Reisen ins
Ausland würden große Schwierigkeiten auftreten. Hier müsse ein Gesetz dafür sorgen,
dass der Bürger seinen gebräuchlichen Vornamen auch weiterhin führen dürfe, der
dann auch von allen Stellen anerkannt werden müsse.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 54 Mitzeichnungen und neun Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass der 18. Deutsche Bundestag
in seiner 234. Sitzung am 18. Mai 2017 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (2. Personenstandsrechts-
Änderungsgesetz – Drucksache 18/11612) in der Fassung des Innenausschusses
(Drucksache 18/12124) angenommen hat (vgl. Plenarprotokoll 18/234).
Die entsprechenden Dokumente können im Internet unter www.bundestag.de
eingesehen werden.

Der Ausschuss hebt hervor, dass durch das Gesetz der neue § 45a in das
Personenstandsgesetz eingefügt wurde, der den Bürgerinnen und Bürger erstmals die
Möglichkeit eröffnet, die Reihenfolge ihrer Vornamen durch Erklärung vor dem
Standesamt neu bestimmen zu können. Damit wird verhindert, dass Dritte (z. B.
Banken, Versicherungen, Fluggesellschaften) anstelle des gebräuchlichen Namens
den in der Vornamensreihenfolge des Ausweisdokumentes stehenden ersten,
allerdings im täglichen Leben ungebräuchlichen Vornamen verwenden.

Hintergrund ist, dass in den Ausweisdokumenten der Rufname nicht mehr bestimmt
bzw. gekennzeichnet wird. Die Möglichkeit, im Bereich der maschinenlesbaren Zone
(MRZ) einen bestimmten Vornamen auszuwählen, besteht seit Einführung des neuen
Personalausweises zum 1. November 2010 nicht mehr. Oftmals sehen sich die
Bürgerinnen und Bürger durch die behördliche Praxis mit einer ihnen fremden
Namensangabe konfrontiert, was zu teils erheblichen Problem führen kann.

Die durch die Gesetzesänderung ermöglichte Änderung der Reihenfolge der
Vornamen durch Abgabe einer Erklärung bei den Standesämtern behebt das Problem
auf einfache Art.

Da die Spezifikation und Programmierung der im Anschluss an die Abgabe einer
solchen Erklärung zu fertigenden elektronischen Mitteilungen einen gewissen
Zeitvorlauf benötigen, wird die Neuregelung erst am 1. November 2018 in Kraft treten.

Im Ergebnis stellt der Ausschuss mithin fest, dass dem Anliegen der Petition mit der
Neuregelung im Wesentlichen Rechnung getragen wird.

Die mit der Eingabe ebenfalls angeregte Streichung eines oder mehrerer Vornamen
würde indes eine tatsächliche Änderung der beigelegten Vornamen bedeuten und
bleibt insoweit einem Verfahren nach dem Gesetz über die Änderung vom
Familiennamen und Vornamen vorbehalten. Ein Hinzufügen, Weglassen oder Ändern
von Vornamen ist auch weiterhin nur im Wege einer öffentlich-rechtlichen
Namensänderung möglich.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.

Donate now