Región: Alemania

Ausweise - Deklaration der Bereit- bzw. Nichtbereitschaft zur Organspende im Personalausweis

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
188 Apoyo 188 En. Alemania

No se aceptó la petición.

188 Apoyo 188 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

14/10/2016 4:23

Pet 1-18-06-2101-016591



Ausweise



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Petition wird die Eintragung der Organspendebereitschaft in den

Personalausweis begehrt.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die

Entscheidung über die Bereitschaft bzw. Nichtbereitschaft zur Organspende direkt in

den Personalausweis bei dessen Beantragung oder Verlängerung eingetragen und

somit im Todesfall unmittelbar festgestellt werden könnte. Durch diese

Dokumentation entfielen somit unangenehme Befragungen der Angehörigen. Die

vorgeschlagene Eintragung, die jederzeit korrigiert werden könne, würde ein

einfaches und praktikables Verfahren darstellen und die Anzahl der Organspender

beträchtlich erhöhen. Die Entscheidung, ob man Organe spenden möchte oder nicht,

könne jedem mündigen Bürger ab dem 18. Lebensjahr zugemutet werden. Auch der

Datenschutz stünde nicht entgegen, da jeder dazu aufgefordert sei, seine Daten

selbst zu schützen und seinen Ausweis nicht in der Öffentlichkeit herumliegen zu

lassen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten

Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

liegen 188 Mitzeichnungen und 66 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis

gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen

werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich



unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass er sich bereits in der

17. Wahlperiode mit der Forderung nach Aufnahme der Organspendeerklärung in

den Personalausweis (z. B. in der Form eines Aufklebers) befasst hat. Der

17. Deutsche Bundestag beschloss am 31. Januar 2013, das Petitionsverfahren

abzuschließen.

Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass das Transplantationsgesetz die

Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben mit der

Entscheidungslösung regelt. So wird dem Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen

und Bürger und ihrem über den Tod hinaus fortwirkenden Persönlichkeitsrecht

höchste Priorität eingeräumt.

Ergänzend merkt der Ausschuss an, dass in Zukunft auf Wunsch der Patienten auch

die elektronische Gesundheitskarte zur Speicherung von Angaben zur

Organspendebereitschaft genutzt werden können soll. Die Umsetzung erfolgt

schrittweise. Zunächst sollen Hinweise auf das Vorhandensein und den

Aufbewahrungsort von Organspendeerklärungen auf der elektronischen

Gesundheitskarte gespeichert werden können.

Die mit der Petition begehrte Deklaration der Organspendebereitschaft im

Personalausweis vermag der Petitionsausschuss nicht zu befürworten, da es sich bei

der Organspendeerklärung um personenbezogene Daten mit medizinischem

Hintergrund handelt. Der Personalausweis als Identitätsdokument enthält indes

ausschließlich die zur Identifizierung einer Person erforderlichen Daten nach § 5

Absatz 2 Personalausweisgesetz.

Weiterhin macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass es im Rahmen der

Gesetzgebung verschiedene Eingaben gab, die die Verknüpfung der Antragstellung

des Personalausweises mit der Erhebung diverser Daten und Informationen

angeregt hatten. Aus Gründen des Datenschutzes und der Datensicherheit sowie

einer notwendigen Beschränkung des Antragsprozesses auf die Kerninhalte des

Personalausweisrechts hat sich der Gesetzgeber bewusst gegen die Aufnahme

sachfremder Daten – so auch gegen die Aufnahme einer Angabe zur Organspende –

entschieden.

Für diese Entscheidung lässt sich nach Auffassung des Ausschusses als wichtiges

Argument anführen, dass die Frage zur Organspendebereitschaft den Antragsteller



eines Personalausweises in eine Zwangssituation setzt. Die Organspende sollte

jedoch in jedem Fall eine – auch aus ethischer und moralischer Sicht –

höchstpersönliche Entscheidung sein, die nicht an die Beantragung eines

Pflichtdokuments angelehnt sein darf. Durch die Verbindung von hoheitlichem

Behördenhandeln und dem Aufruf zur Organspende könnte ein moralischer

Handlungsdruck bei Bürgerinnen und Bürgern entstehen, der sich mit einer

freiwilligen Einwilligung nicht vereinbaren ließe.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung

der Sach- und Rechtslage im Ergebnis keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf

zu erkennen und die mit der Petition erhobene Forderung nicht zu unterstützen.

Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht

entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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