Région: Allemagne

Ausweise - "Einheitlicher" Adler als Logo im Reisepass

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
255 Soutien 255 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

255 Soutien 255 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 à 16:16

Pet 1-17-06-2101-042176Ausweise
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern – als
Material zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass im Reisepass der Bundesrepublik
Deutschland ein einheitlicher Bundesadler als Wappentier verwendet wird.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass im
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland unterschiedliche Adler verwendet
würden: So sei auf der Vorderseite ein Adler mit sechs Schwingen abgebildet,
während auf den Innenseiten ein Adler mit sieben Schwingen dargestellt sei.
Zukünftig müsse eine einheitliche Darstellung des Bundesadlers auf der Außenseite
des Einbandes und den Innenseiten des Reisepasses erfolgen, da ein Staat nur ein
Staatssymbol haben könne. Zu berücksichtigen sei auch, dass der Reisepass ein
amtliches Dokument sei, das weltweit zum Einsatz komme. Die unterschiedliche
Darstellung des Bundesadlers habe bereits in einigen Fällen zu Irritationen bei
Grenz- und Zollbeamten geführt, die von einem gefälschten Reisepass ausgingen.
Ferner handele es sich bei der Darstellung des Bundesadlers auf der Außenseite des
Einbandes um einen „Reichsadler der Justiz“.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 255 Mitzeichnungen und 47 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die heraldische Gestaltung des
Bundeswappens und des Bundesadlers in der Bekanntmachung des
Bundespräsidenten betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler vom
20. Januar 1950 (BGBl. I S. 26) festgelegt ist. Ausdrücklich hat die oben erwähnte
Bekanntmachung vom 20. Januar 1950 die künstlerische Ausgestaltung des Adlers
für jeden besonderen Zweck vorbehalten.Damit wird sichergestellt, dass im Einzelfall
die künstlerische Freiheit der Ausgestaltung des Bundesadlers nicht eingeengt wird.
Der auf der Außenseite des Einbandes des Reisepasses befindliche Bundesadler
wurde als Muster für Zierschmuck mit sechs Schwingen von Siegmund von Weech
entworfen und im Gemeinsamen Ministerialblatt 1950, S. 18 veröffentlicht. Er ziert
seit 1952 den Reisepass der Bundesrepublik Deutschland. Dagegen zeigen die
einzelnen Innenseiten des Reisepasses den Bundesadler mit sieben Schwingen.
Dieser Adler ziert auch das große Bundessiegel. Der Entwurf stammt ebenfalls von
Siegmund von Weech.
Mithin handelt es sich nach Auffassung des Ausschusses um die unterschiedliche
Darstellung des Bundesadlers und nicht um zwei verschiedene Staatssymbole.
Dem Petitionsausschuss ist zwar nicht bekannt, dass Grenz- oder Zollbeamte
aufgrund der unterschiedlichen Darstellung des Bundesadlers von einem gefälschten
Reisedokument ausgehen, gleichwohl vermag der Ausschuss etwaige
Schwierigkeiten im Rahmen von Passkontrollen im Ausland nicht auszuschließen.
Da es sich bei dem Reisepass um ein amtliches Ausweisdokument handelt, das die
Identität der Bundesbürger nachweist und Außenwirkung hat, ist es nach Auffassung
des Ausschusses sinnvoll, die Darstellung des Wappentieres als Hoheitszeichen im
Sinne der Rechtsklarheit in ein- und demselben Dokument einheitlich zu gestalten
und die Abbildung des Bundesadlers auf den Außen- und Innenseiten des
Reisepasses einheitlich darzustellen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss, die Eingabe der Bundesregierung
– dem Bundesministerium des Innern – als Material zu überweisen, damit sie bei
zukünftiger Gesetzgebung in die Überlegungen mit einbezogen wird.Begründung (pdf)


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