Ausweise - Eintragung von Begleitpersonen im Reisepass von Kindern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
153 Unterstützende 153 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

153 Unterstützende 153 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:50

Pet 1-17-06-2101-033034Ausweise
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Eintragung autorisierter Begleitpersonen in den Reisepass
von Kindern begehrt.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Dazu liegen 153 Mitzeichnungen und 18 Diskussionsbeiträge vor. Der
Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen
Gesichtspunkt eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, es müsse den
Erziehungsberechtigten eines Kindes grundsätzlich ermöglicht werden, Personen
benennen zu können, in deren Begleitung die Kinder verreisen dürfen. Diese
Personen sollten im Reisepass des Kindes eingetragen werden, damit z. B.
Kindesentführungen verhindert werden könnten. In diesem Zusammenhang werde
als Vorbild auf die Praxis von Kindertagesstätten hingewiesen, die Listen mit
Abholberechtigung führen würden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe eine Stellungnahme des
Bundesministeriums des Innern eingeholt. Unter Einbeziehung der vorliegenden
Stellungnahme lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass § 4 des Passgesetzes festlegt, welche
Einträge ein Reisepass zwingend enthalten muss.

Darüber hinaus gehende weitere Angaben können auf den Seiten „amtliche
Vermerke" hinzugefügt werden. Hierbei sind jedoch nur Einträge zulässig, die von
Amts wegen erforderlich sind, wie z. B. der Vermerk „gilt nicht für die Ausreise aus
dem Gebiet der BRD".
Diese Erforderlichkeit ist beim Antrag einer berechtigten Person grundsätzlich nicht
vorhanden, auch wenn der entsprechende Eintrag in der ersten Betrachtung einen
Sicherheitsgewinn erweckt, da für Grenzbehörden sofort erkennbar wäre, ob das
Kind mit einer bestimmten Person verreisen darf.
Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Ausschuss fest, dass
derartige allgemeine Einträge einer berechtigten Person vielmehr einen Verlust an
Sicherheit und eine größere Gefahr für Kindesentführungen bergen, da nicht
erkennbar ist, ob die Berechtigung nur für einen bestimmten Fall (z. B. Urlaubsreise
in einem bestimmten Zeitraum) dient oder aber zeitlich unbeschränkt gilt. Insofern
könnte eine berechtigte Person jederzeit mit einem Kind verreisen, auch wenn die
Eltern oder Sorgeberechtigten dies derzeit nicht wünschen. Dies wäre nur durch
befristete Berechtigungen zu lösen, die jedoch einen erheblichen Bürokratieaufwand
beim Bürger und in der Verwaltung verursachen würden.
Insofern spricht sich der Petitionsausschuss dafür aus, an der gegenwärtigen Praxis
festzuhalten, wonach weder Bezugspersonen des Kindes, wie z. B. die Eltern, noch
sonstige berechtigte Personen in den Pass eingetragen werden. Solche
Eintragungen sind für die sicherere Identifizierung des Kindes nicht erforderlich und
tragen darüber hinaus nicht zu einem zusätzlichen Schutz bei.
Der Ausschuss empfiehlt bei Auslandsreisen, in denen Kinder nicht durch ein
Elternteil begleitet werden, die Einwilligung der Eltern bzw. des anderen Elternteils in
schriftlicher Form beizufügen.
Nach den vorangegangenen Ausführungen hält der Ausschuss die geltende
Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung
auszusprechen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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