Regiji: Nemčija

Ausweise - Keine Eintragung des Doktorgrades in Ausweisdokumente

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
95 podpornik 95 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

95 podpornik 95 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2017
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

06. 09. 2019 04:24

Pet 1-19-06-2101-000348 Ausweise

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Möglichkeit der Eintragung des Doktorgrades in
Ausweisdokumenten zu streichen.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 95 Mitzeichnungen und
39 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle
der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der Doktorgrad
nicht für die Identifizierung und Legitimation einer Person notwendig sei. Er sei ein rein
berufliches Kriterium, das nichts in Ausweisdokumenten zu suchen habe. Außerdem
sei die bestehende Regelung, einzig den Doktorgrad in den Ausweis eintragen zu
können, ungerecht und widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, da andere
akademische Grade und Berufsbezeichnungen nicht eintragungsfähig seien.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass sich die Möglichkeit des
Eintrags des Doktorgrades im Personalausweis aus § 5 Absatz 2 Nr. 3 des
Personalausweisgesetzes ergibt. Gleiches gilt nach § 4 Absatz 1 Nr. 3 des
Passgesetzes für den Reisepass.

Weiterhin stellt der Ausschuss fest, dass im Rahmen der
Passgesetz-Novelle 2006/2007 der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsah, dass
der Doktorgrad als eintragungsfähiges Datum in hoheitliche Identitätsdokumente
entfällt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/4138).

Bundestag und Bundesrat haben sich im Gesetzgebungsverfahren jedoch für die
Beibehaltung des Doktorgrades als Bestandteil hoheitlicher Identitätsdokumente
entschieden (vgl. Bundestagsdrucksache 16/5445 und Plenarprotokoll 16/100 sowie
Bundesratsdrucksache 16/07).

In der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf
Bundestagsdrucksache 16/5445 wird zur Begründung u. a. ausgeführt, dass sich der
Bundesrat mit Rücksicht auf die deutschsprachige Kulturtradition für die Beibehaltung
der bisherigen, jahrzehntelangen Praxis ausgesprochen habe und diesem Anliegen
gefolgt werden solle.

Auch der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Streichung des
Doktorgrades aus dem Gesetz über Personalausweise
(Bundestagsdrucksache 17/8128) fand in der parlamentarischen Beratung keine
Mehrheit (vgl. Bundestagsdrucksache 17/11908 und Plenarprotokoll 17/231).

Die entsprechenden Dokumente können im Internet unter www.bundestag.de
eingesehen werden.

Abschließend hebt der Ausschuss hervor, dass eine Änderung der Rechtslage derzeit
im parlamentarischen Raum nicht erwogen wird.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss keinen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf zu erkennen und die Forderung des Petenten nicht zu unterstützen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen der
Petition nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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