Ausweise - Kindereinträge im Reisepass der Eltern

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
240 Ondersteunend 240 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

240 Ondersteunend 240 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

29-08-2017 16:54

Pet 1-17-06-2101-038790Ausweise
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll eine Änderung des Passgesetzes dahingehend erreicht werden,
dass Kinder wieder im Reisepass der Eltern zum Nachweis der Elternschaft
eingetragen werden können.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Dazu liegen 240 Mitzeichnungen und 29 Diskussionsbeiträge vor. Der
Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen
Gesichtspunkt eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, ein Nachweis der
Elternschaft durch den Reisepass des Elternteils und/ oder des Kindes sei nicht mehr
möglich, wenn ein Elternteil durch eine wiederholte Heirat den Familiennamen
geändert habe, der nicht mehr mit dem Familiennamen des Kindes übereinstimme.
Dies erschwere alltägliche Situationen, wie z. B. den Nachweis bei nichtbehördlichen
Stellen oder Reisen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat u. a. auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben,
ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Möglichkeit zur Eintragung von
Kindern in den elterlichen Reisepass mit der Änderung des Passgesetzes zum
1. November 2007 abgeschafft wurde. Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der

Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über
Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den
Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung).
Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte
Prinzip „eine Person - ein Pass“, das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen
war. Diese Forderung ist auch in die für Deutschland verbindliche EG-Verordnung
Nr. 444/2009 eingeflossen. Dort heißt es in der Vorbemerkung 6 der Präambel:
(6) „Als ergänzende Sicherheitsmaßnahme und zur Gewährleistung eines
zusätzlichen Kinderschutzes wird außerdem der Grundsatz „eine Person - ein
Pass" eingeführt. Mit Hilfe dieses Grundsatzes, der auch von der Internationalen
Luftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird, kann die eindeutige Zuordnung
zwischen Pass und biometrischen Daten und dem Passinhaber gewährleistet
werden. Es dient der Sicherheit, wenn jede Person ihren eigenen Pass hat.“
Aufgrund dieser Verordnung sind nunmehr auch diejenigen Kindereinträge, die noch
vor dem 1. November 2007 im Reisepass der Eltern vorgenommen wurden, seit dem
26. Juni 2012 ungültig.
Der vorgenannte Sicherheitsaspekt ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass bei einer
Eintragung der Kinder in den Reisepass der Eltern in der Praxis die Gefahr besteht,
dass ein Elternteil bei familienrechtlichen Streitigkeiten mit den eingetragenen
Kindern unberechtigt ins Ausland reist. Dieses Risiko würde durch das Erfordernis
der Ausstellung und Vorlage eines eigenen Dokumentes zumindest verringert, da der
(Kinder-)Reisepass nur durch beide Elternteile gemeinsam beantragt werden kann.
Bei getrennt lebenden Eltern bzw. geschiedenen Eltern kann nur der Elternteil den
Pass beantragen, der auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt. Insofern
können unberechtigte Personen/Elternteile keinen Reisepassantrag stellen.
Hingegen kann ein bereits im elterlichen Pass vorgenommener Kindereintrag nicht
zwingend aus einem Pass entfernt werden. Insofern besteht durch das Erfordernis
eines eigenen Passes ein zusätzlicher Schutz.
Der Nachweis über die Elternschaft hingegen kann z. B. bei Reisen oder zum
Nachweis bei nichtbehördlichen Stellen durch eine Geburtsurkunde,
Adoptionsurkunden oder ähnliche Dokumente erbracht werden, sodass
insbesondere bei verschiedenen Familiennamen im Rahmen einer Grenzkontrolle
die Beziehung der Eltern zum Kind nachgewiesen werden kann. "Fremden"

Personen gelingt dieser Nachweis nicht, sodass im Falle von (Grenz-)Kontrollen die
Ausreise verhindert würde. Insofern ist auch die Wiedereinführung des
Kindereintrags im Reisepass der Eltern nicht erforderlich und aufgrund der EG-
Verordnung aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Im Hinblick auf die dargelegten gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben empfiehlt der
Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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