Regija: Njemačka

Ausweise - Neue AusweisApp2 ebenfalls für das Betriebssystem Linux bereitstellen

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
345 345 u Njemačka

Peticija je odbijena.

345 345 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2014
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

29. 08. 2017. 16:56

Pet 1-18-06-2101-014153

Ausweise


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass die neue AusweisApp2 auch für das
Betriebssystem Linux bereitgestellt wird.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die neue
AusweisApp2 nur für Windows 7 und 8 sowie OS X zur Verfügung stehe. Damit würden
Anwender von Linux gezwungen, Lizenzen der anderen Betriebssysteme zu erwerben.
Dies sei jedoch inakzeptabel und stehe im Widerspruch zur Parole „freie Software für
freie Bürger“.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 345 Mitzeichnungen und 28 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass die Bundesregierung seit dem
1. November 2010, dem Zeitpunkt der Einführung der Online-Ausweis-Funktionen, frei
verfügbare und geprüfte Client-Software für den elektronischen Identitätsnachweis im
Internet zum Download für alle Bürgerinnen und Bürger frei zur Verfügung stellt.

Die inzwischen technisch veraltete AusweisApp bis zur Version 1.13 wurde seit 2010
für Windows-Betriebssysteme und in den Folgejahren auch für die Betriebssysteme
Mac OS und für drei Linux-Distributionen bereitgestellt. Die technologische
Erneuerung der Software hin zur AusweisApp2 erfolgt nach den strengen
IT-Sicherheitsvorgaben der Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI) durch eine Konformitätsprüfung, begleitet durch
umfangreiche Usability Tests (Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit) und nach den
Kriterien der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung (Marktregel). Seit dem
1. November 2014 steht die AusweisApp2 zur breiten Nutzererprobung im Internet
zum Download für Windows- und Mac OS-Betriebssysteme zur Verfügung. Die
Testphase der mobilen AusweisApp-Versionen für Android und iOS begann im
Dezember 2014. Die Einführung der stationären Versionen der AusweisApp2 und
damit die Ablösung der AusweisApp 1.13 ist Anfang 2015 nach erfolgreicher
Erprobung mit der Mehrzahl der Internetdienste vorgesehen, die den elektronischen
Identitätsnachweis bereits im Internet anbieten.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) auf
Grundlage der mehrjährigen Erfahrungen mit der AusweisApp entschieden hat, die
AusweisApp2 vom Webbrowsertyp unabhängig und mit einem vom Betriebssystem
unabhängigen Softwarekern (C++) weiterentwickeln zu lassen. Gleichzeitig waren die
Funktionalitäten der Software auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren (z. B. nur
eID-Funktion des Personalausweises und elektronischen Aufenthaltstitels, nicht mehr
Signaturkarten und elektronische Gesundheitskarte) und Anwendungsmehrwerte zu
schaffen (z. B. Selbstauskunft über den Dateninhalt des Chips und Verlaufsinformation
über die eID-Anwendungen). Die Nutzeroberfläche war für die am häufigsten
genutzten stationären und mobilen Betriebsumgebungen anzubieten. Aus Gründen
der Wirtschaftlichkeit und Beherrschbarkeit des Softwareprodukts wurde eine sog.
Marktregel angewendet, die nur solche Betriebssysteme umfasst, die von mindestens
5 Prozent der Internetnutzer regelmäßig benutzt werden und für die die
Softwarehersteller auf zum Zeitpunkt des Entwicklungsbeginns absehbare Zeit
Support leisten. Das waren zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bei stationären
Systemen die Betriebssysteme Microsoft Windows ab Version 7 (32 bit und 64 bit)
sowie Apple Mac OS X ab Version 10.9.; bei den mobilen Betriebssystemen zunächst
Android sowie iOS. Diese Regel wird im Projektverlauf laufend überprüft und auch
künftig der Pflege und Weiterentwicklung der Software zugrunde gelegt.

Der Ausschuss hebt hervor, dass der Marktanteil von Linux unterschiedlichen Quellen
zufolge um oder unter 2 Prozent liegt. Hinzu kommt, dass Linux nur eine
Betriebssystemplattform ist und verschiedene vom Endnutzer anwendbare
Distributionen vorliegen (Distrowatch listet 285 verschiedene Linux-Distributionen).
Die am häufigsten benutzten Distributionen in den letzten zwölf Monaten sind dabei
Ubuntu (ca. 21 Prozent), Mint (ca. 18,8 Prozent) und Debian (14 Prozent), so dass die
Marktanteile der einzelnen Distribution, für die jeweils eine eigene AusweisApp-
Version bereitzustellen wäre, deutlich unter 0,5 Prozent und damit in einer Größen-
ordnung unterhalb der Marktregel liegen.
Der Bund stellt die AusweisApp 1.13 derzeit noch für drei zum Zeitpunkt der
Erstentwicklung im Jahr 2011 am häufigsten genutzten Linux-Distributionen Ubuntu,
Debian und Suse bereit. Mit der Ablösung durch die AusweisApp2 wird die Ausweis-
App für den Linux-Nutzerkreis nicht mehr zur Verfügung gestellt, da der Aufwand
gemessen an der sehr geringen Nutzeranzahl nicht mehr wirtschaftlich zu vertreten
ist. Nicht nur Linux-Distributionen, sondern auch andere Betriebssysteme, die der
Marktregel nicht entsprechen, werden nicht von der AusweisApp2 unterstützt (z. B.
andere UNIX-Systeme oder BSD).
Gleichzeitig fördert die Bundesregierung OpenSource-Projekte, die u. a. das Ziel oder
den Nebeneffekt haben, auch für Linux-Nutzer eine Alternative zur AusweisApp
anzubieten. Für die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im
Rahmen von Skydentity geförderte Open-eCard-App (www.openecard.org) wurde
2014 die Zertifizierung nach den technischen Richtlinien des BSI beantragt, so dass
mit Ablösung der AusweisApp 1.13 bereits eine sicherheitsüberprüfte Software
bereitstehen kann. Mit dem Vorhaben PersoApp (www.persoapp.de) fördert das BMI
von 2014 bis 2015 den Aufbau einer offenen Entwicklergemeinschalt, die neben denen
für die Entwicklung erforderlichen Softwarebibliotheken inzwischen auch ein sog.
Major Release der PersoApp zur Adaption durch professionelle Anwender zur
Verfügung stellt. Der Ausschuss stellt fest, dass somit auch Linux-Anwendern
weiterhin vom Bund geförderte Client-Software für den elektronischen
Identitätsnachweis zur Verfügung stehen wird. Ein Erfordernis zum Wechsel auf ein
anderes Betriebssystem oder zum zusätzlichen Erwerb von Windows und Mac OS
Lizenzen für die Anwendung der Online Ausweisfunktion besteht daher nicht.
Im Unterschied-zur bisherigen Praxis haben die in der Regel IT-affinen Linux-Nutzer
auch die Möglichkeit, die offene Software unmittelbar mitzugestalten und an ihre
spezifischen Bedürfnisse und Betriebssystemoberflächen anzupassen. Insofern liegt

nach Auffassung des Ausschusses auch keinerlei Einschränkung von Freiheitsrechten
der Bürgerinnen und Bürger vor. Vielmehr werden diese durch die unmittelbaren
Partizipationsmöglichkeiten sogar noch erweitert.
Alle von der Bundesregierung geförderten Client-Software-Produkte für den
elektronischen Identitätsnachweis, das sind die AusweisApp, die Open-eCard-App und
das PersoApp-Major-Release, sind frei und unentgeltlich im Internet zum Download
für alle Bürgerinnen und Bürger verfügbar. Zum Vertrauensschutz wird der Quellcode
der AusweisApp2 ebenso veröffentlicht wie der Quellcode der Open-eCard-App und
der PersoApp. Pflege und Weiterentwicklung der AusweisApp2 beruhen auf einem
öffentlich und frei verfügbaren Softwaresupport, der öffentlichen
Bewertungsmöglichkeit und einem öffentlichen Internetforum auf
www.ausweisapp.bund.de sowie der Diskussion der Software in sozialen Medien, wie
Twitter und Facebook. Außerdem haben Nutzer auch die freie Möglichkeit, an der
Erprobung der Software in Form von offenen Anwendungstests teilzunehmen.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage im Ergebnis keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu
erkennen. Im Hinblick auf die weiterhin vom Bund geförderte Client-Software für den
elektronischen Identitätsnachweis empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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