Ausweise - Neugestaltung des Reisepasses

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
60 Unterstützende 60 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

60 Unterstützende 60 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 12:57

Pet 1-18-06-2101-028170

Ausweise


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird eine Neugestaltung des Reisepasses begehrt.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der
Reisepass vieler Nationalitäten sehr ansprechend gestaltet sei. Die Seiten für Visa
seien beispielsweise mit verschiedenen Motiven mit Bezug zum Land, wie
Sehenswürdigkeiten und Landschaften, versehen. Besonders attraktiv seien die
Reisepässe der Australier und Philippiner sowie der Norweger und Kanadier, die
unter UV-Licht leuchteten. Im Vergleich dazu zeige der deutsche Reisepass auf allen
Seiten das gleiche Motiv, nämlich den kupferfarbenen Bundesadler auf braungrünem
Hintergrund. Der Reisepass diene nicht nur als Ausweisdokument und Nachweis der
Staatsbürgerschaft, sondern er begleite deutsche Reisende auch überallhin. Der
Reisepass habe „das Potenzial, der gesamte Stolz seines Besitzers zu sein“; mit
sämtlichen Stempeln versehen, könne er eine Geschichte erzählen. Wäre er
ansprechender gestaltet, würde diese Geschichte auch die Herkunft seines Besitzers
beinhalten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 61 Mitzeichnungen und 31 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass § 4 Absatz 5 Passgesetz vorsieht,
dass die Muster des Reisepasses und damit auch das Aussehen der Visaseiten des
Dokuments vom Bundesministerium des Innern (BMI) im Benehmen mit dem
Auswärtigen Amt durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates
bedarf, festgelegt werden.
Von dieser Rechtsverordnungsermächtigung hat das BMI in § 1 i. V. m. Anlage 1 der
Passverordnung Gebrauch gemacht. Die Visaseiten des deutschen Reisepasses
zeigen den Bundesadler auf einem grünen Guillochenunterdruck. Die
Guillochenstruktur im Unterdruck ist ein spezielles Muster aus mehreren ineinander
verwickelten und überlappenden Linienzügen, welches speziell für den deutschen
Pass entwickelt wurde, um die Sicherheit der Visaseiten zu erhöhen.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Bundesrepublik Deutschland seit 1952
einen Reisepass herausgibt. Der Reisepass hat seit dieser Zeit ständige
Veränderungen erfahren, um den gestiegenen Sicherheitserfordernissen gerecht zu
werden. Auch bezüglich des Designs und der äußeren Gestaltung gab es mehrfache
Änderungen.
Der Bundesadler zierte bereits die Visaseiten des ersten Reisepasses der
Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1952. 1956 wurden die Visaseiten des
deutschen Reisepasses modern im Stil der Zeit ausschließlich mit einem
großflächigen, rossettenartigen Guillochenmuster gestaltet.
Dieses damalige Design der Visaseiten, welches auf die Verwendung des
Bundesadlers als Zierschmuck verzichtete, wurde u. a. seit den 1970er Jahren in
verschiedenen Bürgereingaben als „nicht zeitgemäß“ und sogar für ein hoheitliches
Dokument „unwürdig“ bezeichnet.
Als die Visaseiten des Reisepasses Mitte der 1970er Jahre erneut überarbeitet
wurden, hat sich die Bundesregierung bewusst dafür entschieden, wieder den
Bundesadler als ausschließlichen Zierschmuck einzuführen und hält seitdem hieran
fest. Dies hat folgende Gründe:
Da sich der Zeitgeist, mit ihm der Geschmack sowie das ästhetische Empfinden der
Menschen und damit auch die Vorstellung zum Design von Gegenständen konstant
verändern, wurde Mitte der 1970er Jahre bewusst wieder ein Zierelement gewählt,
welches als Staatssymbol über diese zeitlichen Schwankungen und

Geschmacksunterschiede in der Bevölkerung erhaben ist (zeitloses
Gestaltungselement) und von allen Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik
Deutschland angenommen und wertgeschätzt wird.
Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass der Reisepass der
Bundesrepublik Deutschland den Gesamtstaat, mithin den Bund repräsentiert; ihn
sollten daher auch nur Elemente oder Symbole zieren, welche für die Bundesrepublik
Deutschland stehen.
Weiterhin hebt der Ausschuss hervor, dass der Reisepass eine amtliche Urkunde ist,
welche die Identität des Inhabers festhält und nach dem Recht des ausstellenden
Staates zum grenzüberschreitenden Reisen, zur Rückkehr in das eigene
Hoheitsgebiet berechtigt und in dem durch Stempeleinträge Grenzübertritte bzw.
Aufenthalte in Drittstaaten beurkundet werden. Um diesen Urkundencharakter
Ausdruck zu verleihen, ist nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses sowie
der Bundesregierung der Bundesadler das treffende Symbol.
Zudem gibt der Ausschuss hinsichtlich der Praktikabilität zu bedenken, dass die
Les- und Erkennbarkeit der Ein-/Ausreise- und Visa-Stempel mit motivisch-
dichtgestaltetem Untergrund, wie er bei der Darstellung von Landschaften oder
Gebäuden notwendig wäre, nicht sonderlich gut ist (Wegschlagverhalten der
Stempelfarbe). Dies führt zum Teil zu Problemen bei der Ein- und Ausreise von
Inhabern von Drittstaatspässen, die sich für eine solche Gestaltung der Visaseiten
entschieden haben.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage im Ergebnis keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf
zu erkennen und die mit der Petition erhobene Forderung nicht zu unterstützen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern