Région: Allemagne

Autobahnen - Ausbaufähigkeit von Autobahnen bereits im Zuge der Planung

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
150 Soutien 150 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

150 Soutien 150 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 à 16:54

Pet 1-17-12-9111-037859Autobahnen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass bei jedem Neu- und Umbau einer Autobahn auf
dem Mittelstreifen Platz für eine weitere Spur vorgesehen wird.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Brücken bei
Autobahnneubauten einen großen Anteil an den Gesamtkosten ausmachen würden.
Brücken hätten eine Lebenszeit von bis zu 100 Jahren, Straßen lediglich von 10 bis
18 Jahren. Würde die künftige Verkehrsentwicklung einen Autobahnausbau
erfordern, müssten die Brücken neu errichtet werden. Daher sollten alle
Autobahnneu- und -ausbauten künftig so ausgeführt werden, dass der Mittelstreifen
so breit zu wählen sei, dass eine weitere Spur problemlos hinzugefügt werden
könne. Auch die sonstige Infrastruktur, die Beschilderung, die Mautbrücken, das
Abwassersystem, die Leitplanken etc. müssten entsprechend ausgerichtet werden.
Auf diese Weise würden die Kosten für den Neubau einer Autobahn zwar höher sein,
aber die Kosten für die Instandsetzung und gegebenenfalls die Erweiterung würden
wesentlich geringer ausfallen.
Hinsichtlich des weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 150 Mitzeichnungen sowie
31 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der
vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der von der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass es kaum vorherzusagen ist, wie
sich die Verkehrsnachfrage in den kommenden Jahrzehnten entwickeln wird.
Prognosen werden maximal für einen Zeitraum von 20 - 30 Jahren erstellt. Darüber
hinausgehende Vorhersagen bezüglich der Entwicklung können nicht getroffen
werden.
Weiterhin wäre mit der in der Petition dargestellten Forderung ein besonders
kostenintensiver Aufwand verbunden. Der Bau von zwei zusätzlichen Fahrstreifen ist
mit rund 10 Mio.€pro Kilometer zu veranschlagen. In der Folge würde dies
bedeuten, dass bei dem heutigen deutschen Autobahnnetz von ungefähr 12.800 km
ein Bedarf von über 100 Mrd.€bestehen würde. Der Erhalt sowie der Ausbau des
Fernstraßennetzes erfordert demnach einen hohen finanziellen Aufwand. In dem
Zeitraum von 2001 bis 2011 wurden jährlich bereits ungefähr 5 Mrd.€in die
Bundesfernstraßen investiert. Zur Finanzierung dieser Bauleistungen trugen unter
anderem die Mittel aus den Einnahmen der Lkw-Maut bei. Angesichts des
zunehmenden Alters der Straßeninfrastruktur wird der Finanzbedarf für die Erhaltung
der Autobahnen auch noch weiter ansteigen.
Der Ausschuss macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die
Infrastrukturfinanzierung auch Gegenstand verschiedener parlamentarischer
Anfragen und Initiativen in den Gremien des Deutschen Bundestages ist. So werden
verschiedene Modelle zur Verbesserung der Finanzierung der Infrastruktur diskutiert,
wie zum Beispiel die Pkw-Maut oder das Vignettensystem (vgl. Plenarprotokoll
17/201).
Darüber hinaus wäre der zusätzliche Flächenverbrauch enorm. Es müsste eine
Fläche von über 130 Mio. Quadratmetern verbraucht werden.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass der aktuell geltende Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen, den der Gesetzgeber 2004 mit dem
5. Fernstraßenausbauänderungsgesetz (FStrAbÄndG) verabschiedet hat, den
bedarfsgerechten Ausbau von Autobahnen auf sechs oder sogar mehr Fahrstreifen
auf einer Länge von rund 2.200 km vorsieht. Es konnten davon bis Ende 2011
bereits 800 km fertiggestellt werden.
Vor diesem Hintergrund kommt der Ausschuss zu dem Ergebnis, dass er das mit der
Petition verfolgte Begehren aus den dargestellten Gründen nicht unterstützen kann.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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