Alueella: Saksa

Autobahnen - Bau neuer Autobahnabfahrten nur mit Entschleunigungsspur

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
24 Tukeva 24 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

24 Tukeva 24 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

30.11.2019 klo 3.23

Pet 1-18-12-9111-023986 Autobahnen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass neue Autobahnabfahrten mit Verzögerungsstreifen
ausgestattet werden, damit der rechte Fahrstreifen nicht mehr automatisch zur
Autobahnabfahrt wird.

Zu der auf der Internetseite des deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 24 Mitzeichnungen und 10 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen,
Verzögerungsstreifen für abfahrende Kfz würden es dem übrigen Verkehr auf dem
rechten Fahrstreifen ermöglichen, ohne Fahrstreifenwechsel auf der Autobahn bleiben
zu können. Außerdem verhinderten Verzögerungsstreifen gefährliche Spurwechsel
durch ortsunkundige Verkehrsteilnehmende, wodurch das Unfallrisiko gesenkt werde.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu der Petition wird zur Vermeidung von
Wiederholungen auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen, und hat die von ihr angeführten Aspekte in seine
parlamentarische Prüfung einbezogen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist einführend darauf hin, dass Ausfahrten mit
Verzögerungsstreifen – Fahrstreifen, der bei Ausfahrten zum Einordnen in die Ausfahrt
dient – an Autobahnen die Standardform darstellen (siehe auch Richtlinien für die
Anlage von Autobahnen (RAA 2008), Kap 6.4.3.2).
Einfahrten, die die Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen vermehren, bewirken eine
Fahrstreifenaddition, die sog. Spuraddition. Im Gegenzug dazu wird eine
Verminderung der durchgehenden Fahrstreifen bei Ausfahrten als
Fahrstreifensubtraktion oder als sog. Spursubtraktion bezeichnet. Diese, mit der
Petition kritisierten Ausfahrten mit Spursubtraktion, kommen zum Einsatz, wenn die
Anzahl der Fahrstreifen der Hauptfahrbahn um einen oder zwei Fahrstreifen reduziert
werden muss. Dies ist dann der Fall, wenn die Verkehrsstärke der Hauptfahrbahn nach
der Ausfahrt deutlich abnimmt oder bei einem stufenweisen Ausbau einer Autobahn.

Die geforderte Lösung der Realisierung eines durchgehenden rechten Fahrstreifens
würde bedeuten, dass die Autobahn drei- oder vierstreifig an der Anschlussstelle
vorbei geführt werden müsste und die Fahrstreifenreduktion des einen oder der beiden
Überholfahrstreifen erst auf der freien Strecke hinter der Anschlussstelle erfolgen
könnte. Bei Anschlussstellen mit hohen Ausfahrtsverkehrsstärken bedeutet dies einen
wesentlichen Flächenmehrbedarf, ohne dass eine verkehrliche Notwendigkeit für
diese Mehrbreite bestünde. Gemäß RAA 2008 sind Fahrstreifenreduktionen auf freier
Strecke insbesondere bei Verkehrsstärken größer als 30.000 Kfz/24h je Richtung
aufgrund möglicher Einbußen für die Verkehrssicherheit nur in unvermeidbaren Fällen
vorzusehen. Solche Verkehrsstärken werden bei einem sechsstreifigen Ausbau meist
überschritten. Somit wird eine Fahrstreifensubtraktion an den Anschlussstellen aus
Verkehrssicherheitsgründen auch bei einem stufenweisen Ausbau gegenüber einer
Fahrstreifenreduktion auf der freien Strecke in der Regel bevorzugt.

Spursubtraktionen werden in einem Abstand von 1.000 Metern vor Autobahnkreuzen
oder -dreiecken und vor Anschlussstellen im Abstand von 500 Metern durch
Pfeilsymbole auf der wegweisenden Beschilderung angezeigt. Forschungsarbeiten
(z. B. Färber und Färber, „Aufnahme von Wegweisungsinformationen im
Straßenverkehr", Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Heft 997, 2008)
zeigen, dass Wegweiser bereits aus einer Entfernung von 400 bis 600 Metern erkannt
werden können. Zudem werden von der durchgehenden Fahrbahn abgehende
Fahrstreifen etwa 500 bis 700 Meter vor der Trenninselspitze durch eine sogenannte
Blockmarkierung – einem Breitstrich mit geringerem Strich-Lücke-Verhältnis –
gekennzeichnet. Somit steht auch ortsunkundigen Verkehrsteilnehmenden bei einer
aufmerksamen Fahrweise genügend Zeit für einen Fahrstreifenwechsel zur
Verfügung. Navigationsgeräte mit Fahrstreifenassistenten stellen darüber hinaus weit
verbreitete Hilfsmittel dar, welche ortsunkundige Verkehrsteilnehmende ebenfalls
frühzeitig auf einen anstehenden Fahrstreifenwechsel hinweisen.
In dem mit Petition ebenfalls vorgeschlagenen Verbot von Spursubtraktionen an
Anschlussstellen sieht der Petitionsausschuss daher keine Verbesserung.

Vor dem Hintergrund seiner Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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