Rajon : Gjermania

Autobahnen - Ergänzung des § 9 Absatz 8 FStrG (mehrgeschossige Pendlerparkplätze direkt an Autobahnen)

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
33 Mbështetëse 33 në Gjermania

Peticioni nuk u përmbush

33 Mbështetëse 33 në Gjermania

Peticioni nuk u përmbush

  1. Filluar 2017
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

07.03.2019, 03:26

Pet 1-19-12-9111-001274 Autobahnen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, in § 9 Absatz 8 Satz 1 des Bundesfernstraßengesetzes
nach Satz 1 den folgenden Satz einzufügen: Zu den Gründen des Wohls der
Allgemeinheit zählt insbesondere der Bau von mehrgeschossigen Pendlerparkplätzen
direkt an der Autobahn.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 33 Mitzeichnungen und 25 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, durch die geforderte
Ergänzung im Bundesfernstraßengesetz (FStrG) könnten künftig Parkhäuser direkt an
Bundesautobahnen errichtet werden. Von dort aus könnten dann Busse in die Stadt
oder zum Flughafen fahren. Derzeit sei es schwierig, mit dem Pkw in Großstädte zu
fahren, da es dort keinen bezahlbaren Parraum mehr gebe. Pendlerparkplätze lägen
oft verkehrsungünstig. Um sie zu erreichen, müsse in kleinere Städte gefahren
werden, ab bestimmten Uhrzeiten gebe es dort keine aber Parkplätze mehr.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 des FStrG
in einer Entfernung von 40 Metern längs der Bundesautobahnen, jeweils gemessen
vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, keine Hochbauten errichtet werden
dürfen (sogenanntes straßenrechtliches Anbauverbot). Gemäß § 9 Absatz 8 FStrG
kann die zuständige Behörde hiervon im Einzelfall eine Ausnahme zulassen,
insbesondere dann, wenn Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Abweichung
erfordern. Mit der Petition soll erreicht werden, dass die zuständige Behörde künftig
eine solche Erlaubnis auch hinsichtlich der Errichtung von mehrgeschossigen
Pendlerparkplätzen in der Anbauverbotszone der Bundesautobahn erteilen kann.

Aus Sicht des Ausschusses ist eine Änderung des § 9 Absatz 8 Satz 1 FStrG im Sinne
der Petition nicht erforderlich, da die bestehenden Regelungen ausreichend sind. Die
Vernetzung des überörtlichen Straßennetzes mit dem Öffentlichen
Personennahverkehr kann bereits nach geltender Rechtslage als Grund des Wohls
der Allgemeinheit im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung nach § 9
Absatz 8 Satz 1 FStrG herangezogen werden.

Vor dem Hintergrund seiner Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen, die bereits in § 9
Absatz 8 FStrG enthaltene Ausnahmeregelung „um den Bau von mehrgeschossigen
Pendlerparkplätzen direkt an der Autobahn“ zu ergänzen, nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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