Autobahnen - Erhöhung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf 180 km/h

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
68 Ondersteunend 68 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

68 Ondersteunend 68 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

13-04-2016 04:24

Pet 1-18-12-9111-014184

Autobahnen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Richtgeschwindigkeit im Straßenverkehr zeitgemäß
von 130 km/h auf 180 km/h anzupassen, um dem Verkehrsaufkommen gerecht zu
werden.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 68 Mitzeichnungen und 86 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, die
Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Bundesautobahnen (BAB) stamme aus dem
Jahr 1978 und sei dementsprechend nicht mehr zeitgemäß. Aufgrund des
technologischen Fortschritts wiesen Kraftfahrzeuge heute deutlich bessere
Eigenschaften bei Fahrstabilität, Bremsverhalten und Fahrwegausleuchtung auf.
Außerdem seien die Straßen, auf denen die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gelten
solle, erheblich besser und sicherer ausgebaut als im Jahr 1978. Eine Erhöhung der
Richtgeschwindigkeit auf 180 km/h spiegele den aktuellen Verkehrsfluss auf den BAB
wieder und werde den erhöhten Mobilitätsanforderungen an die Bürgerinnen und
Bürger gerecht.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Einführend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass auf den BAB in Deutschland
ein möglichst sicherer und leistungsfähiger Verkehrsablauf angestrebt wird. Zu diesem
Zweck wurden angemessene „Ausbaustandards“ festgelegt; dabei wurden u. a.
Aspekte wie Wirtschaftlichkeit und Umweltbeeinträchtigungen berücksichtigt.
Grundlage für die Planung und den Entwurf der BAB sind technische Regelwerke, die
das sichere Befahren mit Richtgeschwindigkeit gewährleisten. Nach ihnen richten sich
insbesondere die Trassierung und die technische Ausstattung, z. B. mit passiven
Schutzeinrichtungen und ausreichend breiten Seitenstreifen.
Das mit der Petition vorgeschlagene Anheben der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h
auf 180 km/h hätte aus vielerlei Gründen weitreichende und vielfältige Auswirkungen
auf die Gestaltung der BAB und infolgedessen auch auf Umwelt, Sicherheit,
Leistungsfähigkeit, Kosten etc. Diese Auswirkungen müssen muss bei der Abwägung
von Vor- und Nachteilen berücksichtigt werden.
Ein Überschreiten der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h kann zivilrechtliche
Konsequenzen haben, denn eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h wird in § 1 der
Richtgeschwindigkeitsverordnung empfohlen. Mit ihr wird auch an das
Verantwortungsbewusstsein unerfahrener Verkehrsteilnehmender appelliert: Sie
sollen diese Empfehlung stets bedenken, wenn sie nicht sicher sein können, dass es
gefahrlos möglich ist, schneller zu fahren. Dies gilt auch heute noch.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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