Región: Alemania

Autobahnen - Keine Gründung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
52 Apoyo 52 En. Alemania

No se aceptó la petición.

52 Apoyo 52 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

14/08/2018 4:26

Pet 1-18-12-9111-037358 Autobahnen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Infrastruktur des Bundes und der Länder für
alle Autobahnen in öffentlicher Hand bleibt und die vorgesehene
Infrastrukturgesellschaft des Bundes nicht gegründet wird.

Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 329 Mitzeichnungen und
17 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung
zugeführt werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der
vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die am
14. Oktober 2016 von den Regierungschefinnen und Regierungschefs des Bundes
und der Länder beschlossene Infrastrukturgesellschaft der Einstieg in die
Autobahnprivatisierung sei. Bis zu 300 Mrd. Euro aus Steuern und Gebühren würden
nicht mehr nur für den Straßenerhalt und -bau verwendet, sondern auch als Renditen
in die Finanzmärkte fließen. Dazu sei eine Grundgesetzänderung nötig, gegen die sich
die Petition wendet. Durch die Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft würde die
demokratische Legitimation verletzt und das Öffentlichkeitsprinzip aufgehoben.
Außerdem müsse mit einer hohen finanziellen Belastung der Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler gerechnet werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss hält zunächst fest, dass die geplante Reform der
Auftragsverwaltung im Bereich der Bundesfernstraßen Gegenstand des Beschlusses
vom 14. Oktober 2016 zur Neuregelung des bundesstaatlichen
Finanzausgleichssystems ab 2020 ist. Die Zuständigkeit und Verantwortung für
Bundesautobahnen wird demnach in einer eigenständigen Infrastrukturgesellschaft
des Bundes gebündelt. Die Gesellschaft wird dabei im unveräußerlichen Eigentum des
Bundes stehen, auch die Infrastruktur selbst verbleibt weiterhin im Eigentum des
Bundes. Das unveräußerliche Eigentum wird für beide Aspekte im Grundgesetz
verankert.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass der Deutsche Bundestag in seiner 237. Sitzung
am 1. Juni 2017 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des
bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung
haushaltsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 18/11135, 18/11185) in der vom
Haushaltsausschuss geänderten Fassung (18/12589) angenommen hat
(vgl. Plenarprotokoll 18/237). Des Weiteren hat der Deutsche Bundestag in derselben
Sitzung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes
(Drucksachen 18/11131, 18/11186) in der vom Haushaltsausschuss geänderten
Fassung (18/12588) angenommen. Die entsprechenden Dokumente können im
Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden.

Folge der Änderungen durch den Haushaltsausschuss ist unter anderem, dass
mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen Dritter an der Infrastrukturgesellschaft
ebenso ausgeschlossen sind wie die Finanzierungsmöglichkeit der Öffentlich-Privaten
Partnerschaft (ÖPP) für das gesamte Netz oder wesentliche Teile davon. Zudem
dürfen keine Schulden auf die Gesellschaft übertragen werden. Im Aufsichtsrat der zu
gründenden GmbH werden neben Mitgliedern des Haushaltsausschusses auch
Mitglieder des Verkehrsausschusses sitzen.

ÖPP-Projekte dürfen außerdem nicht länger als 100 Kilometer lang und nicht
miteinander verbunden sein. Die Gesellschaft darf keine Kredite am Markt aufnehmen;
vielmehr werden Liquiditätshilfen nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes gewährt und
der Bundesrechnungshof erhält Prüfrechte.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.

Begründung (PDF)


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