Región: Alemania

Autobahnen - Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der Erneuerung der A 61

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
79 Apoyo 79 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

79 Apoyo 79 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:11

Pet 1-17-12-9111-055209

Autobahnen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur – als Material zu überweisen, soweit es darum geht,
zugunsten abgestimmter Baumaßnahmen sowie der Vermeidung zusätzlicher
Bauarbeiten und Verkehrseinschränkungen vor dem Hintergrund reduzierter
Auslösewerte für die Lärmsanierung prioritär neben bislang gänzlich
unberücksichtigten Streckenabschnitten solche Bereiche zu untersuchen, die
ohnedies in absehbarer Zeit baulich ertüchtigt werden,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, im Zuge der bevorstehenden Erneuerung der
Bundesautobahn 61 im Streckenabschnitt zwischen Alzey und Gundersheim
wirkungsvolle Lärmschutzmaßnahmen vorzunehmen.
Die Eingabe wurde als Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht und dort diskutiert. Es gingen 20 Mitzeichnungen und
79 Diskussionsbeiträge ein. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, als die Bundesautobahn 61
(A 61) Mitte der Siebzigerjahre im Betrieb genommen worden sei, habe sie über
Maßnahmen zum Lärmschutz nur in geringem Umfang verfügt. Diese seien allenfalls
für das damalige Verkehrsaufkommen ausgelegt gewesen. Heute beführen täglich
50.000 bis 55.000 Fahrzeuge den Abschnitt. Der Fahrbahnbelag sei dringend
sanierungsbedürftig. Neben Rollgeräuschen entstünden aufgrund von Spurrillen,
Dehnungsfugen und dichtem Schwerlastverkehr laute Holpergeräusche. Es sei
versäumt worden, den Lärmschutz zwischenzeitlich an das gestiegene
Verkehrsaufkommen anzupassen. Die aktuelle Lärmkartierung des Landes
Rheinland-Pfalz belege die hohen Immissionswerte in den angrenzenden

Gemeinden. Besonders hingewiesen wird auf die Landesnervenklinik in unmittelbarer
Nähe zur Autobahn in Alzey. Es sei wissenschaftlich belegt, dass Lärm Auslöser
verschiedener Erkrankungen sei. Ziel des Bündnisses sei es, dass der betreffende
Autobahnabschnitt rasch saniert werde. Hierbei müssten wirkungsvolle
Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Ferner müsse für die Nachtzeit von
22.00 bis 06.00 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h in Betracht
gezogen werden.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die weiteren Inhalte der Eingabe und die
Diskussion im Internet verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Autobahnabschnitt und die Lärmsituation
vor Ort bereits in der 17. Wahlperiode Gegenstand von Fragen an die
Bundesregierung war (vgl. Bundestags-Drucksache – BT-Drs. – 17/14530, Frage
109). Regelmäßig hatte die Bundesregierung Kleine Anfragen zum Sachstand
wichtiger Verkehrsprojekte für Rheinland-Pfalz zu beantworten (zuletzt mit BT-Drs.
17/13839). Alle genannten Dokumente können unter www.bundestag.de eingesehen
werden.
Lärmschutzmaßnahmen
Der in Rede stehende Abschnitt wurde Anfang der Siebzigerjahre gebaut. Der
Planfeststellungsbeschluss datiert aus November 1972. Er enthält keine Regelungen
zum Lärmschutz. Damals existierten hierzu noch keine gesetzlichen Vorgaben. Die
Freigabe des Abschnittes erfolgte im Dezember 1975 und damit nach Inkrafttreten
des Bundes-Immissionschutzgesetzes am 1. April 1974. Lärmschutzmaßnahmen in
Worms-Pfeddersheim, Alzey und Eppelsheim wurden damals im Rahmen einer als
„Übergangsregelung“ bezeichneten freiwilligen Leistung des Bundes verwirklicht.
Nach Aufhebung dieser Regelung im Jahr 1993 fällt der Abschnitt in den Bereich der
Lärmsanierung, den Lärmschutz an bestehenden Straßen. Die zuständige
Auftragsverwaltung Rheinland-Pfalz hat auf dieser Grundlage in den zurückliegenden
Jahren die Verkehrslärmsituation in den Ortslagen Alzey, Eppelsheim und
Gundersheim überprüft. In Einzelfällen wurden passive Lärmschutzmaßnahmen
umgesetzt.

Der Petitionsausschuss begrüßt, dass das Bundesverkehrsministerium die
Lärmwerte, welche für die Lärmsanierung erreicht sein müssen – die sogenannten
„Auslösewerte“ – zugunsten der Betroffenen um 3 dB(A) abgesenkt hat. Dies macht
es notwendig, nach und nach sämtliche Streckenabschnitte noch einmal
dahingehend zu überprüfen, ob nach den neuen Auslösewerten Maßnahmen zur
Lärmsanierung in Frage kommen. Dies muss für eine Vielzahl von Ortslagen in
Rheinland-Pfalz geschehen. Die zuständige Auftragsverwaltung untersucht hierbei
zunächst solche Ortslagen, in denen bislang gar kein Lärmschutz realisiert wurde.
Mit einer Überprüfung des angesprochenen Bereichs kann bei diesem Vorgehen nur
mittelfristig gerechnet werden.
Nach Einschätzung des Ausschusses ist das Merkmal, ob in der Vergangenheit u. U.
nur punktuelle Maßnahmen ergriffen wurden, nur bedingt geeignet für die Reihung
zur erneuten Betrachtung der verschiedenen Streckenabschnitte. Aus Sicht des
Ausschusses sprechen eine sparsame Mittelverwendung und die Vermeidung
zusätzlicher Bauzeiten mit Verkehrsbeschränkungen dafür, vorrangig auch solche
Streckenabschnitte zu betrachten, die ohnehin in absehbarer Zeit baulich
überarbeitet werden sollen. Die vorgezogene Betrachtung solcher Abschnitte erlaubt
ggf. die abgestimmte Durchführung von Baumaßnahmen an der Straße und
eventuell notwendiger Lärmschutzmaßnahmen. Um keine Missverständnisse
aufkommen zu lassen, legt der Petitionsausschuss Wert auf die Feststellung, dass er
damit nicht vorschlägt, zu überarbeitende Streckenabschnitte prioritär mit Lärmschutz
im Rahmen der Lärmsanierung zu versehen. Allein die erneute Betrachtung des
jeweiligen Abschnittes sollte nach Einschätzung des Ausschusses vorgezogen
werden, um gegebenenfalls für nötig erachtete Lärmschutzmaßnahmen und die
übrigen Bauarbeiten aufeinander abzustimmen.
Geschwindigkeitsbeschränkung
Wie die Petenten richtig darstellen, rührt der Verkehrslärm in erster Linie von hohen
Lkw-Anteilen her. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass für Lkw bereits eine
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt. Beispielsweise die Verminderung der
gegenwärtig zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 auf 100 km/h hätte deshalb
nur den vergleichsweise geringen Effekt einer Verminderung des Lärmpegels um
1,3 dB(A) tagsüber und 0,5 dB(A) nachts. Mit einer Geschwindigkeitsreduzierung
verlängert sich nämlich die Vorbeifahrzeit der Fahrzeuge, so dass der
Mittelungspegel in geringerem Ausmaß sinkt. Eine nächtliche Lärmreduzierung von
0,5 dB(A) wäre kaum wahrnehmbar. Auch mit Blick auf die maßgeblichen

straßenverkehrsrechtlichen Richtlinien hält der Ausschuss eine Absenkung der
Höchstgeschwindigkeit nicht für angezeigt.
Abgesehen davon ist darauf hinzuweisen, dass die Zuständigkeit hierfür allein bei
den örtlichen Straßenverkehrsbehörden liegt und der Bund in dieser Frage keine
Weisungs- oder Eingriffsmöglichkeiten hat.
Erneuerung der Fahrbahnbeläge
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass in der Ortslage Eppelsheim in Fahrtrichtung
Koblenz (Nord) auf ca. 5 km Länge die Sanierung der Fahrbahndecke für das Jahr
2015 vorgesehen ist. In Fahrtrichtung Speyer (Süd) sind über die bereits
abgeschlossenen Arbeiten hinaus weitere Sanierungsabschnitte für 2015 und 2016
vorgesehen. Der Ausschuss begrüßt, dass hierbei ein Fahrbahnbelag mit
lärmmindernden Eigenschaften aufgebracht werden soll. Die bereits
abgeschlossenen Abschnitte wurden unter Verwendung von Splittmastixasphalt
saniert. Dieser bringt gegenüber den zuvor verwendeten Belägen ebenfalls eine
Verbesserung der Lärmsituation mit sich.
Im Ergebnis stellt der Petitionsausschuss fest, dass er der Forderung nach einer
Geschwindigkeitsreduzierung nicht nähertreten kann. Der Erwartung, bei den
vorgesehenen Arbeiten lärmmindernden Asphalt zu verwenden, wird nach
Einschätzung des Ausschusses entsprochen.
Der Ausschuss empfiehlt deshalb, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – als Material zu
überweisen, soweit es darum geht, zugunsten abgestimmter Baumaßnahmen sowie
der Vermeidung zusätzlicher Bauarbeiten und Verkehrseinschränkungen vor dem
Hintergrund reduzierter Auslösewerte für die Lärmsanierung prioritär neben bislang
gänzlich unberücksichtigten Streckenabschnitten solche Bereiche zu untersuchen,
die ohnedies in absehbarer Zeit baulich ertüchtigt werden. Im Übrigen empfiehlt er,
das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.Begründung (pdf)


Ayudar a fortalecer la participación ciudadana. Queremos que se escuchen sus inquietudes sin dejar de ser independientes.

Promocione ahora.